Mein Schweizer Freund zieht bald von der Schweiz nach Deutschland, NRW.
Er wird aller Vorraussicht nach sein Abitur hier auf dem zweiten Bildunsweg nachholen, da sein schweizer Fachabitur nicht anerkannt wird - leider.
Nungut, die eigentliche Frage ist nun: Er hat vor einem 400 Euro Job nachzugehen, doch wie es da die Krankenversicherung geregelt?
Soweit ich nun gelesen hatte, zahlt der Arbeitgeber, sofern der durchschnittliche Monatslohn die 400€ nicht ueberschreitet, einen gewissen Prozentsatz an pauschalisierten Abgaben, darunter auch Krankenversicherung und zwar an die (Bundes)Knappschaft?!
Heisst das dann nun, dass er auch ueber die Knappschaft ganz normal gesetzlich versichert waere ohne weitere Zusatzkoste, die auf ihn zukomme oder muss er sich dann eine extra private Versicherung für Ausländer zulegen?
Ich habe nun in den Weiten des Netz schon so viele, zum Teil widersprüchliche, Angaben gefunden, dass ich nich recht weiss, wie das nun geregelt sein wird.
Aber wieso das? Es ist der Sinn der 400€ Jobs, dass man nicht krankenversichert ist? Ach so, du meinst, dass der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge hat.
M. W. sind diese Jobs eigentlich als Nebenjob zu einem Hauptjob gedacht gewesen, so dass man keine GKV zusätzlich braucht. Die Zahlungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung sind dazu gedacht, erstens, um die Situation der Sozialversicherungen zu verbessern, und zweitens, um den Arbeitergebern die Motivation zu nehmen, nur noch 400,-Euro-Jobber einzustellen.
Aber wieso das? Es ist der Sinn der 400€ Jobs, dass man nicht
krankenversichert ist? Ach so, du meinst, dass der
Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge hat.
es ist der Sinn,dass man Beiträge einsammelt,aber daraus keine Ansprüche entstehen:smile:
um den Arbeitergebern die Motivation zu nehmen, nur
noch 400,-Euro-Jobber einzustellen.
die gestiegenen Zahlen beweisen gerade das Gegenteil In den Diskountern gibts nach dem Fillailleiter nur noch solche Jobs …
es ist der Sinn,dass man Beiträge einsammelt,aber daraus keine
Ansprüche entstehen:smile:
Ich hätte eigentlich gedacht, Du würdest den Sinn dieser pauschalen Abgaben kennen. Falls nicht frag mal im Brett „Steuern“ oder „Versicherungen“ nach. Dann erhälst Du sicherlich eine Antwort, die Dich persönlich weiterbringt.
…Die Bundesknappschaft tritt hier als
Rentenversicherung auf.
Hallo!
Um Missverständnisse zu vermeiden, die betreffs Minijobs und Minijob-Zentrale immer wieder auftreten:
Die Bundesknappschaft gibt es nicht mehr. Das ist jetzt das Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - KBS.
Die KBS tritt hier nicht als Rentenversicherung auf. Die Rentenversicherung der KBS ist unter dem Dach der KBS ebenso eigenständig wie die Minijob-Zentrale. Beide haben aber nichts miteinander zu tun, firmieren nur unter einem Dach innerhalb eines Verbundsystems.
Deswegen: Die KBS (ehemals Bundesknappschaft) tritt im Rahmen von Minijobs nicht als Rentenversicherungsträger o.ä. auf.
Und - weil viele auch dies meinen: Wer einen Minijob verrichtet wird hierdurch nicht automatisch bei der Knappschaft als Krankenkasse innerhalb der KBS krankenversichert. Minijob-Zentrale und Knappschaft (Krankenkasse) haben ebenfalls nichts miteinander zu tun.