400 Euro-Job / Kündigung - Krankheit

Der Arbeitsvertrag wurde vom Arbeitnehmer zum 25.1.2012 gekündigt (14-tägige Kündigungsfrist). Wenn der Arbeitnehmer jetzt krank wurde, muss er diese Zeit dann nacharbeiten oder…??

Vielen Dank!!

Hallo KCL1309,
eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung und bedarf keiner Genehmigung des anderen. Des Weiteren ist eine Kündigung gem. §623 BGB nur in Schriftform gültig.

Eine Arbeitszeit die bereits vergangen ist, kann man nicht nachholen. Da die Erbringung der Arbeitsleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt geleistet und später nicht nachholbar ist, stellt dies für den AN einen Fall der Unmöglichkeit dar. Man geht bei einer Arbeitsleistung von einer absoluten Fixschuld aus.

Demnach muss man davon ausgehen, dass der AN die Zeit nicht durch eine Nacharbeit nacholen kann.

Mfg
O. B.

Vielen Dank für die ausführlichen Details.
Gruß
KC

Nö, krank ist krank!! Lohnfortzahlung.
Glück Auf
Heinz