400 Euro Job + kurzfristige Beschäftigung

Angenommen Jemand übt neben dem Studium einen 400 Euro Job am Wochenende aus (schöpft die 400 Euro nicht aus)und möchte nun zusätzlich zwei unterschiedliche, sporadische kurzfristige Beschäftigungen aufnehmen… was ist dabei versicherungstechnisch und bzw. Steuern (auch für den Arbeitgeber) zu beachten?
Darf man nun insgesamt mit allen „Arten“ von Jobs nur auf 400 Euro kommen?
Entschuldigt die etwas laienhafte Fragestellung …
Viele Grüße und danke
Caroline

was ist dabei
versicherungstechnisch und bzw. Steuern (auch für den
Arbeitgeber) zu beachten?

Schlaue AG lassen sich ohnehin eine Bescheinigung geben, dass man keine weiteren Minijobs hat, weil es sonst leicht zu Problemen kommen kann wg. der sozialvers.-pflicht.

Alle Minijobs werden zusammengerechnet und dann entsp. steuer- u. sozialversicherungspflichtig. (ob dann noch die Gleitzone gilt, weiß ich nicht)

Darf man nun insgesamt mit allen „Arten“ von Jobs nur auf 400
Euro kommen?

um steuer- und sozialversicherungsfrei zu bleiben ja.

Entschuldigt die etwas laienhafte Fragestellung …

Dafür ist dieses forum da :wink:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/1__AN/4__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/1 AN/4 mehrereMinijobs/navNode.html?__nnn=true)

TM

Hallo,

kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen werden
n i c h t zusammengerechnet - insofern kann hierdurch keine Krankenversicherungspflicht entstehen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen werden
n i c h t zusammengerechnet - insofern kann hierdurch keine
Krankenversicherungspflicht entstehen.

mist, da habe ich das kurzfristige mal wieder übersehen *grmpf*

und sie darf nicht berufsmäßig und nicht mehr als 50 Tage betragen.
http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

Werden diese 50 Tage dann bei 2 kurzfr. Besch. auch zusammengerechnet?

TM