400 Euro Job mit Urlaub und Krankheit

Hallo,
ich arbeite auf 400,-Euro Basis, bei 2 verschiedenen Arbeitgebern(kleine Firma, also weniger als 7 Personen) zu 8 Euro die Stunde, als Reinigungskraft( job eins fast 13 Jahre ,2 Stunden die Woche(ohne Weihnachtsgeld)bei den anderen 9 Jahre und 9,5 Stunden (100,-Weihnachtsgeld )die Woche, wobei ich 4 Stunden das Büro reinige und die restlichen 4,5 in seinen Privathaushalt putze, habe auch ein Stundenbuch wo ich meine Arbeitszeiten Reinschreibe und es auch über das Büro abgerechnet wird. Meine Frage ist nun, wenn ich Krank geschrieben bin und Urlaub mache , bekomme ich nur das was ich an Stunden im Monat gearbeitet habe sonst nichts.
Was steht mir eigentlich zu wenn ich Krank geschrieben bin und Urlaub mache? Ich glaube in meinen Arbeitsvertrag den ich damals unterschrieben habe steht nichts von Krankheit und Urlaubs Entgeldfortzahlung drin.
Wenn ich jetzt aber meinen Mund aufmache das mir was zusteht bei Krankheit und Urlaub wie ich gelesen habe kann es sein das ich meinen Job verliere.
Gibt es nicht irgendwie einen § den man den Arbeitgeber vorlegt zum Urlaub und Krankheit.

MfG

Hallo,

hier zB steht die Antwort für diese Frage.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-03/arbeitsrec…

oder hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaub-bei-teilzeit…

Gruss

rambam

Hallo, Lohnfortzahlung steht dir zu Bei Urlaub und Krankheit. Welcher $ das jetzt ist kann Ich im Moment nicht sagen, bin nicht zu Hause

Hallo kleinekathi99,

Du steckst in einem Dilemma. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und nach dem Bundesurlaubsgesetz steht die Urlaub, bzw. Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu. Auch bei einem 400€-Job. Aber: arbeitest Du immer an bestimmten Tagen, z.B. Montag und dienstag und Du bist Mittwoch krank, interessiert das den Arbeitgeber nicht. Bei der Beschäftigtenzahl hast Du keinen Kündigungsschutz. Als beste Taktik halte ich: einfach mal „ganz auf dumm, fragen“. Schriftlich geben lassen! Und dann sehen wir weiter. Wer rechnet eigentlich die Gehälter ab? Ein Steuerberater? Dann den ansprechen. und auch schriftlich geben lassen. Viel Erfolg.
Iris

Hallo,
grundsätzlich steht Ihnen per Gesetz Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit zu.
Sprechen Sie mit Ihrem AG, fragen Sie nach der Lohnfortzahlung im Urlaub. Drohen Sie nicht mit §, führen sie ein freundliches Gespräch.
Wegen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall warten Sie bitte, bis die Situation eintritt. Dann reichen Sie eine Krankmeldung vom Arzt innerhalb von 3 Tagen beim Chef ein. Sollte er nicht von alleine den Lohn zahlen, können Sie ihn dann immer noch auf die gesetzliche Verpflichtung hinweisen. Dann wird er schon zahlen.
Fallen Sie auf keinen Fall mit der Tür ins Haus, Sie wollen den Job doch behalten. Einen Kündigungsgrund würde Ihr Chef schnell finden (erfinden).
Dann würde Ihnen auch eine Abfindung für 13 Jahre zustehen, ca. 6,5 Monatgehälter. Falls Sie keinen Anwalt haben, dass Arbeitsgericht ist kostenlos.

Viel Erfolg und einen schönen Urlaub
Trotzkopf

Hallo,

vorab noch eine Frage:
Die Stunden in Job 1 und 2 werden immer an festen Tagen gearbeitet und stehen schon im Voraus fest?
Die Stundenzahl pro Monat ist fest?
Ich verstehe das so, aber möchte sicherheitshalber noch einmal nachfragen.

Es werden also wöchentlich _immer_ 4 Std im Büro und 4,5 Std im Privathaushalt gearbeitet?

Bis dann
Gruß
D

ja die Stunden die ich privat arbeite sind am Dienstag und Donnerstag und das Büro immer Freitag
privat könnt es manchmal mehr und manchmal weniger( halbe Stunde mehr oder weniger) sein , das ist unterschiedlich kommt immer darauf an was ich da zu tun habe.

Hi,
Schnell beantwortet.
Bundesurlaubsgesetz
17 Tage bei vollen Lohnausgleich!
Auch gültig bei 400 Euro Jobs.
Bei Krankschreibung gilt die Lohnvorzahlung in den ersten sechs Wochen von AG danach von der Krankenkassen!

Hallo nochmal,

evtl kam diese Antwort nicht an, deshalb nochenmal :smile:

Im Bundesurlaubsgesetz (offizielle: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer)
steht gleich in § 1: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Es wird nicht unterschieden, ob Vollzeit, Teilzeit oder Teilzeit auf 400 EUR Basis. Mit jeder ist hier wirklich JEDER gemeint!
Das kann man dem Arbeitgeber auf jeden Fall unter die Nase halten.

Ähnlich ist es mit Krankheitstagen.
Das ist geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall): Dort heißt es in § 3 „Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Auch hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied in welchem Umfang der Arbeitnehmer beschäftigt ist, es ist also unerheblich, dass es „nur“ ein 400 EUR Job ist.

Das kann man auch auf der HP der Minijob-Zentrale nachlesen, der offiziellen Website der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum Thema Minijob.

Dort heißt es „Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.“
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Im Grunde kann der Arbeitgeber sich nicht herausreden, dass es doch „nur“ ein Minijob sei …

Gruß
D

Hallo,

inzwischen hat es sich ja eigentlich 'rumgesprochen, dass für Minijobber die gleichen Rechte gelten, die auch für „normale“ Arbeitnehmer in Betracht kommen.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und im Krankheitsfall das Entgeltfortzahlungsgesetz(EFZG) findet Anwendung.

Das muss aber nicht zwingend im Arbeitsvertrag vermerkt sein.

Gruß W.

hallo ,
ich habe jetzt gerade bei der Minijobzentrale angerufen,
die sagten Urlaub ist ok, aber Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, Krankheitsfall bis 6 Wochen Lohnfortzahlung

Hallo

ich hoffe du verwechselst nicht „bezahlten Erholungsurlaub“ mit Urlaubsgeld.

Urlaubsgeld ist eine _freiwillige, zusätzliche Leistung_ des AG, die Stunden die durch den Urlaub ausfallen, müssen aber mit dem normalen Stundensatz bezahlt werden!

Urlaubsgeld gäbe es noch dazu!

Grüße

Hallo,
wollte gestern eine Kopie von meinem Arbeitsvertrag, mir wurde gesagt das es keinen Arbeitsvertrag gibt,wie verhält es sich jetzt?
MfG

Hallo,
auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gilt das von mir Geschriebene.

Auch ein mündlicher Arbeitsveretrag hat volle Gültigkeit, auch hier gelten das Entgeltfortzahlungsgesetz (Anspruch auf Lohn bei Krankheit) und das Bundesurlaubsgesetz (Anspruch auf bezahlten Urlaub)!

Die fehlende Verschriftlichung, ist kein Grund das Recht des Arbeitnehmers zu beschneiden.

Viele Grüße

Hallo kleinekathi99,

Gewerblich
wg. Krankheit und Urlaub schau mal hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Privat
wg. Krankheit und Urlaub schau mal hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_pr…

Einfach jeweils Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung anklicken. ;=)

Gruß

Bei Thema Urlaub muss ich passen. Da bin ich mir nicht sicher aber über Krankheit steht im EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) bei §3

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist

hallo kathi
grundsätzlich hast du in beiden fällenanspruch.
dennoch gibt es mit sicherheit einen unterschied ob du in einer großen firma arbeitest oder nicht. es kann sein das dein chef anders reagiert, leider.
ich hoffe meine antwort hilft dir ein wenig.
gruß paule

tut mir leid, da bin ich überfragt.