400 Euro Job, möchte mehr Schreibarbeit

Hallo Community,

angenommen, „jemand“ ist verheiratet, der Partner hat eine Vollzeitstelle und LstKl III. „Jemand“ hat eine 400-Euro-Stelle, wo er von zu Hause aus arbeitet, z.B. für eine Firma Rechnungen schreiben, und LstKl V.

Jemand möchte nun etwas mehr Geld als 400 Euro verdienen, kann aus gesundheitlichen Gründen keine VZ-Stelle annehmen und eine TZ-Stelle ist schwer zu finden, aber Geld muss her.

Was wären denkbare Alternativen für Jemand? Jemand würde z.B. gerne noch ein paar zusätzliche Schreibarbeiten annehmen, weiss aber nicht, welches Arbeitsmodell neben einem 400-Euro-Job am besten geeignet ist, sowohl steuerlich als auch ohne den 1. Arbeitgeber zu vergraulen (man würde ja sofort sozialversicherungspflichtig). Steuerkarte liegt übrigens beim AG, auch wenn Jemand keine Steuern zahlt.

Bitte ratet mir.

Hallo,

Was wären denkbare Alternativen für Jemand? Jemand würde z.B.
gerne noch ein paar zusätzliche Schreibarbeiten annehmen,
weiss aber nicht, welches Arbeitsmodell neben einem
400-Euro-Job am besten geeignet ist, sowohl steuerlich als
auch ohne den 1. Arbeitgeber zu vergraulen (man würde ja
sofort sozialversicherungspflichtig).

Nee, muss nicht unbedingt. Wenn der zweite Job geringfügig wäre, dann ja, weil die beiden Jobs werden dann zusammen gerechnet. Wenn der zweite Job versicherungspflichtig ist, also ab 400,01 Euro, dann wäre die geringfügige Beschäftigung von der Anrechnung ausgeschlossen.

Das einzige halbwegs vernünftige was mir spontan einfällt wäre ein Job, über den man die Ehrenamtspauschale von 500 Euro jährlich beziehen kann. Die zählt nicht als Arbeitsentgelt und ist von vornherein von der Zusammenrechnung ausgeschlossen.

Eine kurzfristige Beschäftigung würde auch noch gehen, wäre dann aber immer nur von zeitlich kurzer Dauer.

Über eine selbstständige Tätigkeit in der genannten Branche würde ich nicht mal ansatzweise nachdenken.

Greetz
S_E

Ja, es geht weniger darum, dass Jemand nicht sozialversicherungspflichtig werden will - im Gegenteil. Die Frage ist, wenn Jemand z.B. inserieren würde, Schreibarbeiten zu übernehmen, nach was sollte er schauen? Was, wenn Leute beispielsweise Schreibarbeit zu vergeben haben, aber nicht jeden Monat, so dass ein Festgehalt nicht zur Diskussion steht? Über was für eine „Arbeits-Form“ sollte Jemand dann die zusätzliche Schreibarbeit laufen lassen? Ab wann ist es beispielsweise gewerblich (möchte Jemand nicht) und wann freiberuflich und wann auf Honorarbasis? Es sollen im Monat maximal weitere 400 Euro dazukommen, so dass das Gesamteinkommen bis maximal 800 Euro geht.

Die
Frage ist, wenn Jemand z.B. inserieren würde, Schreibarbeiten
zu übernehmen, nach was sollte er schauen? Was, wenn Leute
beispielsweise Schreibarbeit zu vergeben haben, aber nicht
jeden Monat, so dass ein Festgehalt nicht zur Diskussion
steht? Über was für eine „Arbeits-Form“ sollte Jemand dann die
zusätzliche Schreibarbeit laufen lassen? Ab wann ist es
beispielsweise gewerblich (möchte Jemand nicht) und wann
freiberuflich und wann auf Honorarbasis?

Steuerrechtlich bin ich da nicht allzusehr bewandert, ob und welche grundlegenden Unterschiede es zwischen gewerblich, freiberuflich, Honorarbasis etc. gibt.

Zumindest von der sozialversicherungsrechtlichen Seite läuft das alles unter Selbstständigkeit. Und bei „Schreibarbeiten“ im weitläufigen Sinne habe ich sehr sehr seeeehr große Bedenken, dass es tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ist. Unterm Strich ist das aber eine Sache, die die Vertragsparteien unter sich ausmachen müssen. Dann müssen sie aber auch mit einem entsprechenden Folgen rechnen.

Und selbst wenn nur ab und an Aufträge kommen, ist es eine Dauerbeschäftigung, weil sie eben auf eine gewisse Dauerhaftigkeit ausgelegt ist. Ob es da nun Monate mit 0 Euro gibt, ist der Sozialversicherung hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung egal.

Es sollen im Monat
maximal weitere 400 Euro dazukommen, so dass das
Gesamteinkommen bis maximal 800 Euro geht.

Aber mal angenommen es wird ein Job mit 401,00 Euro aufgenommen, dann dürfte sich ein Netto von etwa 200 bis 250 Euro ergeben. D.h. um auf die gewünschten zusätzlichen 400 Euro zu kommen müssen -geschätzt- mindestens um die 550 Euro Brutto verdient werden. Was natürlich wiederum heißt, dass daran eine gewisse erhöhte Arbeitszeit geknüpft ist.

Tja, und außerdem ergibt sich hier wieder das Krux mit der Gleitzone.

Wenn es um zwei geringfügige Beschäftigungen handelt, die durch die Zusammenrechnung pflichtig werden und in der Gleitzone sind, muss jeder Arbeitgeber jeden Monat die Beiträge neu berechnen wenn das Entgelt schwankt … eine höchst komplizierte Angelegenheit, weil beide Entgelte dazu zusammen gerechnet werden müssen.

Zumal bei Pflichtversicherten der Aufwand für den Arbeitgeber wesentlich höher ist. Ein geringfügig Beschäftigter kostet ihn unter Umständen zwar mehr, aber hier brauch er nur einfach seine Pauschalen rechnen und fertig.

Greetz
S_E

Es sollen im Monat
maximal weitere 400 Euro dazukommen, so dass das
Gesamteinkommen bis maximal 800 Euro geht.

Aber mal angenommen es wird ein Job mit 401,00 Euro
aufgenommen, dann dürfte sich ein Netto von etwa 200 bis 250
Euro ergeben.

Es soll kein Job mit 401,00 Euro aufgenommen werden. Jemand hat einen Job von knapp 400 Euro (Festgehalt) und möchte durch Schreibarbeiten noch etwas mehr dazu verdienen, aber mit dem ersten Mini-Job zusammengenommen nicht mehr als 800 Euro. Das Ganze soll dann auch ganz normal versteuert werden inkl. der üblichen Abgaben wie Arbeitslosten-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - aber möglichst nur über den 2. Job.

Welches Modell würde bei Schreibarbeiten am besten passen? Ein zweiter 400-Euro Job? Müssen dann beide versteuert werden oder würde es nicht gehen, nur den zweiten entsprechend zu versteuern. Jemand möchte den ersten Mini-Job-Arbeitgeber nicht belasten, weder mit zusätzlichen Abgaben noch mit zusätzlichem Aufwand. Es geht Jemand nicht darum, um Steuern herumzukommen sondern mehr als 400 Euro im Monat zu haben (z.B. 600 oder 650 Euro) in Ermangelung einer echten TZ-Stelle.

Welche Möglichkeiten (Modelle) gibt es?

Es soll kein Job mit 401,00 Euro aufgenommen werden. Jemand
hat einen Job von knapp 400 Euro (Festgehalt) und möchte durch
Schreibarbeiten noch etwas mehr dazu verdienen, aber mit dem
ersten Mini-Job zusammengenommen nicht mehr als 800 Euro. Das
Ganze soll dann auch ganz normal versteuert werden inkl. der
üblichen Abgaben wie Arbeitslosten-, Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung - aber möglichst nur über den 2. Job.

Dann gibt es da nur eine Möglichkeit: Der zweite Job ist von vornherein über 400 Euro.

Welches Modell würde bei Schreibarbeiten am besten passen?
Ein zweiter 400-Euro Job? Müssen dann beide versteuert werden
oder würde es nicht gehen, nur den zweiten entsprechend zu
versteuern.

Wenn es zwei geringfügige Beschäftigungen gibt und sonst keine weitere, werden die beiden zusammengerechnet. Ist das Gesamtentgelt über 400 Euro entsteht bei beiden Versicherungspflicht und die vollen Beiträge sind zu zahlen. Ohne wenn und aber, Ausnahmen oder Extravaganzen.

Jemand möchte den ersten Mini-Job-Arbeitgeber
nicht belasten, weder mit zusätzlichen Abgaben noch mit
zusätzlichem Aufwand. Es geht Jemand nicht darum, um Steuern
herumzukommen sondern mehr als 400 Euro im Monat zu haben
(z.B. 600 oder 650 Euro) in Ermangelung einer echten
TZ-Stelle.

Welche Möglichkeiten (Modelle) gibt es?

Wie gesagt, in der Konstellation ist es nur möglich, dass der zweite Job über 400 Euro ist. Dann muss man aber wieder rechnen, da ja dann nicht mehr brutto=netto ist wie beim Minijob.

Wenn man ein brutto von 401 Euro hat, kommt man netto auf etwa 325 Euro bei Steuerklasse 5. Weniger brutto geht nicht, weils ja dann wieder geringfügig wird, wir zusammen rechnen müssen und der 1. AG wieder belastet wird.

Zum rumrechnen: http://hacgi.lexisnexis.de/tools/gehaltsrechner/?ski…

Greetz
S_E