Die
Frage ist, wenn Jemand z.B. inserieren würde, Schreibarbeiten
zu übernehmen, nach was sollte er schauen? Was, wenn Leute
beispielsweise Schreibarbeit zu vergeben haben, aber nicht
jeden Monat, so dass ein Festgehalt nicht zur Diskussion
steht? Über was für eine „Arbeits-Form“ sollte Jemand dann die
zusätzliche Schreibarbeit laufen lassen? Ab wann ist es
beispielsweise gewerblich (möchte Jemand nicht) und wann
freiberuflich und wann auf Honorarbasis?
Steuerrechtlich bin ich da nicht allzusehr bewandert, ob und welche grundlegenden Unterschiede es zwischen gewerblich, freiberuflich, Honorarbasis etc. gibt.
Zumindest von der sozialversicherungsrechtlichen Seite läuft das alles unter Selbstständigkeit. Und bei „Schreibarbeiten“ im weitläufigen Sinne habe ich sehr sehr seeeehr große Bedenken, dass es tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ist. Unterm Strich ist das aber eine Sache, die die Vertragsparteien unter sich ausmachen müssen. Dann müssen sie aber auch mit einem entsprechenden Folgen rechnen.
Und selbst wenn nur ab und an Aufträge kommen, ist es eine Dauerbeschäftigung, weil sie eben auf eine gewisse Dauerhaftigkeit ausgelegt ist. Ob es da nun Monate mit 0 Euro gibt, ist der Sozialversicherung hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung egal.
Es sollen im Monat
maximal weitere 400 Euro dazukommen, so dass das
Gesamteinkommen bis maximal 800 Euro geht.
Aber mal angenommen es wird ein Job mit 401,00 Euro aufgenommen, dann dürfte sich ein Netto von etwa 200 bis 250 Euro ergeben. D.h. um auf die gewünschten zusätzlichen 400 Euro zu kommen müssen -geschätzt- mindestens um die 550 Euro Brutto verdient werden. Was natürlich wiederum heißt, dass daran eine gewisse erhöhte Arbeitszeit geknüpft ist.
Tja, und außerdem ergibt sich hier wieder das Krux mit der Gleitzone.
Wenn es um zwei geringfügige Beschäftigungen handelt, die durch die Zusammenrechnung pflichtig werden und in der Gleitzone sind, muss jeder Arbeitgeber jeden Monat die Beiträge neu berechnen wenn das Entgelt schwankt … eine höchst komplizierte Angelegenheit, weil beide Entgelte dazu zusammen gerechnet werden müssen.
Zumal bei Pflichtversicherten der Aufwand für den Arbeitgeber wesentlich höher ist. Ein geringfügig Beschäftigter kostet ihn unter Umständen zwar mehr, aber hier brauch er nur einfach seine Pauschalen rechnen und fertig.
Greetz
S_E