Hallo, ein Landesbeamter (in NRW),der wegen Krankheit schon viele Jahre Frühpensionär ist ,möchte einen 400 Euro Job annehmen,da er mit der Pension nicht auskommt.Weiß jemand, ob und ggf.wieviel er dazuverdienen darf ? Muß er es genehmigen lassen? Die Beispieltabelle bei LBV-NW versteht ja kein Mensch.Schon mal Danke im voraus
Hallo
bei Frühpensionierung ist die Grenze wohl bei 350€s, weiss aber nicht ganz genau. Auf alle Fälle vorher richtig schlau machen um hinterher keine böse Überraschung zu erleben, am besten was schriftliches…
LG
Mikesch
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Hallo, dieses 350 Euro sind die Grenze bei normalen Frührentnern, bei Beamten ist es wohl anders.Es gibt aber keine Stelle,wo man sich unverbindlich informieren kann,denn dann riskiert der Beamte,das ihm unterstellt wird,er wäre wieder fit.
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Hallo, dieses 350 Euro sind die Grenze bei normalen
Frührentnern, bei Beamten ist es wohl anders.Es gibt aber
keine Stelle,wo man sich unverbindlich informieren kann,denn
dann riskiert der Beamte,das ihm unterstellt wird,er wäre
wieder fit.
Auch Hallo,
wer sagt denn, daß es keine Auskunftsstelle gibt? Schon mal beim Personalrat angefragt ?
Bei Sozialverbänden, Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden ?
Auch die Investition in einen Fachanwalt für Beamtenrecht kostet für so eine Frage nicht die Welt. Außerdem muß ein Anwalt für seine Auskunft geradestehen.
&Tschüß
Wolfgang
Hi
Hallo, dieses 350 Euro sind die Grenze bei normalen
Frührentnern, bei Beamten ist es wohl anders.Es gibt aber
keine Stelle,wo man sich unverbindlich informieren kann,denn
dann riskiert der Beamte,das ihm unterstellt wird,er wäre
wieder fit.
Muß man für einen 400 EUR Job denn nicht fit sein?
fragender Gruß
Edith
Hallo,
auf der Bezügemitteilung ist die Zahlende Stelle angegeben…
Diese erteilt auch rechtsverbindliche Auskünfte über die mögliche Höhe des Zuverdienstes…
mfg
Diesem Hinweis kann ich mich aus Erfahrung nur anschließen.
Schriftlich beantragen was /wieviel und in welchem Zeitraum (Monat/Jahr und auch zusäztlich Urlaubsgeld und Weihnachtszuschuß )
hinzuverdient werden darf.
Ggf. zweite Steuerkarte, wenn über 400 Euro im Monat verdient werden kann ,beantragen .Ist dann in der Regel Steuerklasse 6 aber auch egal da zuviel gezahlte Steuer ja ohnehin durch die Steuererklärung/Einkommenserklärung erstattet wird.
MfG
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