400 Euro Job neben Stundenbasis?

Vielleicht hat sich jemand schon mal mit so etwas befasst und kann mir einen Rat geben?!:

Ist es möglich einen 400 Euro Job neben einer Festanstellung auf Stundenbasis (für die es jedoch keinen Arbeitsvertrag gibt) in dem gleichen Betrieb zu haben, wenn es sich um ein Gemeinschaftsbüro handelt; d.h. die jeweiligen Verträge wären in „quasi“ 2 verschiedenen Firmen, jedoch mit dem gleichen Geschäftsführer.

Der Vorteil liegt natürlich für den AG darin, dass er weniger Ausgaben hat. Doch was bringt es dem AN? ich habe gelesen, dass man so den Vorteil hat, dass man bezahlten Urlaub und bezahlte Kranktage hat, was man ja sonst auf Stundenbasis nicht bekommt.
Aber der Nachteil liegt angeblich darin, dass man Nachteile in der Rentenversicherung hat ?!

Kennt sich jemand in dem Thema aus?
Ist so etwas überhaupt rechtens?
Bin dankbar für jede Antwort…

Servus,

(1) gipps in D zumindest legal kein Arbeitsverhältnis ohne Urlaub und ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, egal ob nach Akkord oder nach Stunden oder nach Frequenz der Entertastenbetätigung abgerechnet wird.

(2) kann jemand durchaus an ein und demselben z.B. Schreibtisch für zwei verschiedene Unternehmen arbeiten, die sich die Räumlichkeiten teilen (die Sache mit der „Firma“ lass ich jetzt mal eben weg). Wie die beiden das untereinander verkarten, ist erst mal nicht Sache des Arbeitnehmers. Ich hab das schon mal eine ganze Weile exerziert, als ich vorübergehend 16h/Woche gearbeitet habe (1*400 €, 1*405 €/Monat - einer der beiden Arbeitgeber war beiläufig Fachanwalt für Steuerrecht). Wenn der Arbeitnehmer ein übriges tun will und selbst die für ihn nicht sehr umfangreichen Risiken abdecken will, die sich daraus ergäben, wenn der „Minijob“ durch die RV nicht anerkannt würde, kann er sich drum kümmern, welche Leistungen genau in den beiden Dienstverträgen vereinbart sind und wie die in der täglichen Praxis auseinandergehalten werden können und auseinandergehalten werden - in meinem Fall beschäftigte sich ein Arbeitgeber mit steuerlicher Beratung und Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, der andere mit externer Erledigung von Buchhaltungen und Gehaltsabrechnungen. Bloß wenn ich an der Aus- und Weiterbildung von Kolleginnen mitwirkte, musste ich obacht geben, für wen ich das jetzt mache. Sonst war das in der Leistungserfassung ganz klar voneinanderzuhalten.

Der Vorteil liegt natürlich für den AG darin, dass er weniger
Ausgaben hat. Doch was bringt es dem AN?

Der hat aus dem „Minijob“ einen Job ohne jeden Abzug und gleichzeitig aus dem regulären Anstellungsverhältnis eine billige Krankenversicherung und auch da wenige oder Null Abzüge.

ich habe gelesen,
dass man so den Vorteil hat, dass man bezahlten Urlaub und
bezahlte Kranktage hat, was man ja sonst auf Stundenbasis
nicht bekommt.

Wo gelesen? Welcher Hyperliberalinski behauptet, es gäbe in D Arbeitnehmer ohne Anrecht auf bezahlten Urlaub?

Aber der Nachteil liegt angeblich darin, dass man Nachteile in
der Rentenversicherung hat ?!

Nungut, das kommt drauf an, ob man an die deutsche Rentenversicherung glaubt. Das nimmt ja mehr und mehr theologische Züge an - spätestens wenn wir kommen, ist da Schicht im Schacht - wir werden die leeren Keller so leer fressen, dass da für Euch nicht das kleinste Krümelchen mehr bleibt…

Aber ja, es ist richtig: Aus dem „Minijob“ gibts keine Ansprüche aus irgendwelchen SV-Töpfen, d.h. keine eigenständige KV, keine Punkte im RV-Verlauf (falls man nicht freiwillig zuzahlt), und auch keine anteiligen Ansprüche auf ALG I und sowas.

Ist so etwas überhaupt rechtens?

Im Gegensatz zu dem bekannten Schl***er-Drogeriemodell, und unter Voraussetzung einer nicht bloß sauber ausgedachten, sondern auch sauber durchgeführten Gestaltung: Ja.

Schöne Grüße

MM

danke für die antwort :smile:

ABER: natürlich gibt es in deutschland eine anstellung ohne urlaub und lohnfortzahlung.

Wenn ich nur auf Stundenbasis arbeite, dann bekomme ich doch nichts, wenn ich nicht arbeite und im Urlaub oder krank bin…!!!

Sehe ich das falsch?

LG

Servus,

zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt dieses:

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Und zum Thema „bezahlter Urlaub“ dieses:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Es ist dabei ganz gleichgültig, ob das regelmäßige Entgelt als Stundenlohn, Akkordlohn oder als Festlohn bezahlt wird.

In der Grauzone des 400-€-Prekariats kann man die bestehenden Ansprüche allerdings oft genug bloß um den Preis durchsetzen, dass man den Sklavenjob verliert. Aber das ist es wert - so nachahmenswert finde ich in diesem Punkt die chinesischen Verhältnisse nicht.

Dass es entsprechende Arbeitsverhältnisse gibt, ist klar. Bloß legal werden sie nicht schon dadurch, dass die Arbeitnehmer sich nicht wehren. Es gibt ja auch z.B. Zwangsprostitution…

Eventuell meinst Du mit „Stundenbasis“ so einen Pseudo-Selbständigenschwindel. Da ginge das Durchsetzen des Anspruchs über zwei Schritte: (1) Nachweis, dass es sich nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt und (2) daraus Ableitung der Ansprüche, die alle Arbeitnehmer haben.

Schöne Grüße

MM