400 Euro Job ohne irgendwas? :)

Hallo,

ist es eigentlich üblich, dass bei einem Job auf 400 Euro Basis weder Arbeitsvertrag, noch Gehaltsabrechnung oder irgendetwas Schriftliches vom Arbeitgeber herausgegeben wird?

Um überhaupt 400 Euro zu erreichen, müssen 73 Stunden monatlich gearbeitet werden (bei einem Stundenlohn von 5,50 für Kassentätigkeiten), ist dieser Stundenlohn für diese Tätigkeit allgemein üblich? Wie sind eure Erfahrungen?

Danke und Gruß,
Doro

Servus,

ist es eigentlich üblich, dass bei einem Job auf 400 Euro
Basis weder Arbeitsvertrag, noch Gehaltsabrechnung oder
irgendetwas Schriftliches vom Arbeitgeber herausgegeben wird?

Nein. Freilich ist es auch nicht üblich, daß sich wegen einer frisch angeheuerten Aushilfe ganze Personalbüros auf den Kopf stellen. Wenn dieser Zustand aber länger als ein Monatsende geht, riecht das sehr stark nach Schwarzgeld (Bezahlung „bar Kralle“ aus „Hauptkasse II“ = Hosentasche vom Jefe). Zumindest die Anmeldung zur Sozialversicherung sollte ziemlich flott in den Händen des Arbeitnehmers sein. Hier hilft „Können Sie mir die bald mal aushändigen?“, beim dritten Nachfragen ergänzt durch „oder sollte ich besser mal bei der Knappschaft anrufen, ob dort noch Angaben von mir gebraucht werden?“.

Um überhaupt 400 Euro zu erreichen, müssen 73 Stunden
monatlich gearbeitet werden (bei einem Stundenlohn von 5,50
für Kassentätigkeiten), ist dieser Stundenlohn für diese
Tätigkeit allgemein üblich? Wie sind eure Erfahrungen?

Tschä, das kommt drauf an, wo die Kasse steht: Ludwigshafen, Sossenheim, Pasing, Malchin, Wismar, Aurich, Bremerhaven, Durlesbach??

Schöne Grüße

MM

Moin.

Hast Du zumindest die Anmeldung zur Sozialversicherung bekommen?

Schöne Grüße
Leo

Hallo,

Hast Du zumindest die Anmeldung zur Sozialversicherung
bekommen?

Nö, bisher nicht.

Gruß,
Doro

Hallo,

Nein. Freilich ist es auch nicht üblich, daß sich wegen einer
frisch angeheuerten Aushilfe ganze Personalbüros auf den Kopf
stellen.

Das verlangt ja auch keiner. Informationen fließen aber auch nur sehr spärlich, wenn überhaupt, nur auf mehrmalige Nachfrage.

Wenn dieser Zustand aber länger als ein Monatsende
geht, riecht das sehr stark nach Schwarzgeld (Bezahlung „bar
Kralle“ aus „Hauptkasse II“ = Hosentasche vom Jefe).

Hm, die Beschäftigung wird seit fast 4 Wochen ausgeübt.

Zumindest
die Anmeldung zur Sozialversicherung sollte ziemlich flott in
den Händen des Arbeitnehmers sein. Hier hilft „Können Sie mir
die bald mal aushändigen?“, beim dritten Nachfragen ergänzt
durch „oder sollte ich besser mal bei der Knappschaft anrufen,
ob dort noch Angaben von mir gebraucht werden?“.

Ich warte jetzt mal, bis das erste Geld auf dem Konto ist (sollte eigentlich in den nächsten Tagen so sein, auch da erhält man keine befriedigende Auskunft), dann frag ich mal wegen der Sozialversicherung an.

Bei der Gelegenheit: Da es ja angeblich keinen Arbeitsvertrag und nichts gibt, gibt es sowas wie eine Kündigungsfrist?

Tschä, das kommt drauf an, wo die Kasse steht: Ludwigshafen,
Sossenheim, Pasing, Malchin, Wismar, Aurich, Bremerhaven,
Durlesbach??

Die Kasse steht am Niederrhein. :smile:

Danke für die ausführliche Antwort und viele Grüße,
Doro

Servus,

Hm, die Beschäftigung wird seit fast 4 Wochen ausgeübt.

dann wäre die Abrechnung & Abführung der pauschalen Beiträge an die Knappschaft bereits vor zehn Tagen gelaufen. Sollte in diesem Fall nicht so schwer sein, der Arbeitnehmerin ihre Abrechnung auszuhändigen.

Bei der Gelegenheit: Da es ja angeblich keinen Arbeitsvertrag
und nichts gibt, gibt es sowas wie eine Kündigungsfrist?

Hmm - einen Arbeitsvertrag scheint es mündlich und per konkludentem Verhalten schon zu geben. Schwieriger ist es, im Zweifelsfall nachzuweisen, was vereinbart worden ist. Kündigungsfrist wäre wohl die gesetzliche von vier Wochen zum Monatsfünfzehnten oder zum Monatsende, eventuell zwei Wochen (wg. Probezeit), aber da wirds schon kritisch mit der Vereinbarung.

Die Kasse steht am Niederrhein. :smile:

Da täte ich den Preis für zwar nicht besonders hoch, aber nicht unrealistisch anschauen. Immerhin gibts da den Einfluss der stärker durchliberalisierten Nachbarn rheinabwärts und auch den des immer noch nicht zuende „umstrukturierten“ Rhein-Ruhr-Bereiches rheinaufwärts. Zwar im Süden ganz am anderen Ende, aber noch recht frisch: Vor nicht so langer Zeit ist in Gerresheim wieder ne ganze Stadt auf einmal arbeitslos geworden, sozusagen. Insofern sind 5,50 € wohl noch kein Dumpinglohn. Zum Vergleich: In MA/LU gehts um etwa 7…8 €, und dort sitzt man zwar auch zwischen ständigen Schrumpfungsorgien, aber hat immerhin noch die vergleichsweise wenig schwächelnden Standorte Frankfurt und Stuttgart ums Eck und eine vergleichsweise robuste Struktur von Kleinunternehmen im Hinterland.

Schöne Grüße

MM

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Morgen!

Zumindest
die Anmeldung zur Sozialversicherung sollte ziemlich flott in
den Händen des Arbeitnehmers sein. Hier hilft „Können Sie mir
die bald mal aushändigen?“, beim dritten Nachfragen ergänzt
durch „oder sollte ich besser mal bei der Knappschaft anrufen,
ob dort noch Angaben von mir gebraucht werden?“.

Das geht doch pauschal, da bekommt der AN überhaupt nichts
ausgehändigt und muß auch nichts angeben.

Außer man zahlt seinen eigenen Rentenanteil (was ich fast immer
empfehle), dann wäre es was anderes.

Ansonsten gebe ich dir recht, das klingt schon komisch, bei uns gibt
es ganz normal wie bei alle anderen AN eine Lohnabrechnung.

Gruß
Stefan

Servus,

Das geht doch pauschal, da bekommt der AN überhaupt nichts
ausgehändigt und muß auch nichts angeben.

Selbstverständlich bekommt der Arbeitnehmer ein Exemplar des Protokolles seiner Anmeldung zur SV. „Pauschal“ in dem Sinn „Lohnsumme mal dreißig Prozent“ geht nix. Die Abrechnungen müssen wie bei allen anderen Arbeitnehmern individuell erfolgen.

Der Hinweis auf „Muss ich erst bei der Knappschaft anrufen“ ist in der von mir vorgeschlagenen Formulierung weniger brisant als die Frage „Soll ich Ihnen Zoll und SteuFa auf den Hals jagen?“, und genau das hab ich mit diesem Formulierungsvorschlag bezweckt. Hättest Du Lust, in einem bestehenden Arbeitsverhältnis Deinem AG mit einer Anzeige zu drohen?

Bei der Knappschaft liegen alle Anmeldungen individuell vor, und man kann dort innerhalb kürzester Zeit feststellen, ob ein Arbeitnehmer ordnungsgemäß angemeldet ist oder nicht. Das weiß der Arbeitgeber auch, so daß man gar nicht so offen drohen muss, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Außer man zahlt seinen eigenen Rentenanteil (was ich fast
immer
empfehle), dann wäre es was anderes.

Dann ist das nichts anderes: Das ist eine Sache zwischen AG und AN, die Meldung schaut bissel anders aus und auch der Beitragsnachweis. Im übrigen genau die gleiche Prozedur mit genau gleichen Rechten und Pflichten der Beteiligten.

Bei uns gibt
es ganz normal wie bei alle anderen AN eine Lohnabrechnung.

Also eine individuelle Abrechnung. Das ist keine Zusatzleistung des Arbeitgebers, sondern ein Muss.

Schöne Grüße

MM

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