400 Euro Job, Rechte und Pflichten

Nehmen wir mal an ein Student, nennen wir ihn Klaus ist auf 400€ Basis bei Arbeitgeber X angemeldet.

Klaus hat keinen schriftl. Arbeitsvertrag.
Klaus arbeitet dort seit ca. 11 Monaten.
Klaus verdient zw. 175 und 300 € im Monat.
Klaus arbeitet ca. 20-35 Stunden im Monat.
Klaus bekommt 6.65 plus Sonntagszuschläge in Höhe von 50% sowie Feiertagszuschläge in Höhe von 100%.

Nun eure unverbindliche Meinung zu diesem fiktiven Beispiel:
Welche Kündigungsfristen gibt es, die Klaus und X einhalten müssen?

Hat Klaus Urlaubsanspruch?Wenn ja wieviel und hat er Anspruch auf Urlaubsgeld?Wenn ja, wieviel?

Hat Klaus Anspruch auf Krankengeld?Wenn ja wieviel?

Zählen die Zuschläge mit zu den 400€ oder nicht?

Es wäre lieb wenn ihr mit verweisen auf entsprechende Gesetztestexte hinweist, welche zu eurer Meinungsbildung beigetragen haben.

Im Rahmen des Nachweisgesetzes müssen best. Dinge schriftlich festgehalten werden: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/

Generell haben 400 € Kräfte die selben Rechte und Pflichten wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, es gilt das Arbeitsrecht.

Welche Kündigungsfristen gibt es, die Klaus und X einhalten müssen?

Die gesetzliche (oder nach geltendem Tarifvertrag) http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Hat Klaus Urlaubsanspruch?Wenn ja wieviel

mindestens den gesetzlichen von 4 Wochen, bzw. den vereinbarten.

und hat er Anspruch
auf Urlaubsgeld?Wenn ja, wieviel?

Urlaubsgeld nur, wenn es im Betrieb bezahlt wird. Urlaubsentgelt = Anspruch auf bezahlten Urlaub = ja. Eben für die Tage, die ihm Urlaub zustehen.

Hat Klaus Anspruch auf Krankengeld?Wenn ja wieviel?

Es gilt das Lohnfortzahlungsgesetz.

Es wäre lieb wenn ihr mit verweisen auf entsprechende
Gesetztestexte hinweist, welche zu eurer Meinungsbildung
beigetragen haben.

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
[http://www.bmas.de/coremedia/generator/9782/geringfu…](http://www.bmas.de/coremedia/generator/9782/geringfuegige beschaeftigung und beschaeftigung in der gleitzone.html)

ms

Hallo

Welche Kündigungsfristen gibt es, die Klaus und X einhalten
müssen?

4 Wochen zum 15. oder Monatsende, wenn nichts anderes wirksam vereinbart ist.

Hat Klaus Urlaubsanspruch? Wenn ja wieviel

Ja. 24 Werktage (das entspricht 4 Wochen) mindestens. Käme drauf an, wieviel vergleichbare VZ-Arbeitnehmer bekommen.

und hat er Anspruch auf Urlaubsgeld? Wenn ja, wieviel?

Meinst Du vielleicht UrlaubsENTGELT (also das, was man bekommt, obwohl man im Urlaub ist) -> ja, Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Meinst du UrlaubsGELD (also eine Sonderzahlung) -> Nur, wenn vergleichbare VZ-Arbeitnehmer dies auch bekommen, dann anteilig.

Hat Klaus Anspruch auf Krankengeld? Wenn ja wieviel?

Du meinst vermutlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja. Soviel, wie ausgefallen ist. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Wenn Klaus nicht eingeteilt war, kriegt er nix. Hätte er 10 Stunden arbeiten sollen, sind 10 Stunden fortzuzahlen.

Zählen die Zuschläge mit zu den 400€ oder nicht?

Da vermutlich nicht steuerfrei: ja.

Es wäre lieb wenn ihr mit verweisen auf entsprechende
Gesetztestexte hinweist, welche zu eurer Meinungsbildung
beigetragen haben.

http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html
Dort insbesondere die Gesetze

  • BUrlG
  • Entgfg
  • BGB (bzgl Küfrist der §622)

Gruß,
LeoLo

Haufen Halbwissen…

Im Rahmen des Nachweisgesetzes müssen best. Dinge schriftlich
festgehalten werden: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/

…wobei aner auch nix passiert, wenn der AG das ignoriert.

Generell haben 400 € Kräfte die selben Rechte und Pflichten
wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,

Krankengeldanspruch? Rentenanspruch? ALG-Anspruch?

es gilt
das Arbeitsrecht.

Es gibt nicht DAS Arbeitsrecht.

Die gesetzliche (oder nach geltendem Tarifvertrag)
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

…oder die vereinbarte.

Urlaubsgeld nur, wenn es im Betrieb bezahlt wird.

Nur dann, wenn nicht evtl. gewisse Regelungen greifen, die eben nur einen Teil der Beschäftigten mit Urlaubsgeld beglückt.

Es gilt das Lohnfortzahlungsgesetz.

Dieses Gesetz existiert seit einer halben Ewigkeit nicht mehr.

Guido

…wobei aner auch nix passiert, wenn der AG das ignoriert.

Das war aber nicht gefragt, das Gesetz existiert und ist einklagbar. Wo liegt das Halbwissen?

Generell haben 400 € Kräfte die selben Rechte und Pflichten
wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,

Krankengeldanspruch? Rentenanspruch? ALG-Anspruch?

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitlosenversicherung
Das sind Versicherungsleistungen, die man durch Beitragszahlung erwirbt. Keine Beiträge, keine Leistung. Zahlt man Beiträge, erwirbt man auch die Rechte dieser Leistungen. Diese Beiträge können freiwillig erworben werden und es muss sogar darauf hingewiesen werden.

Steht übrigens im Bereich Arbeitsrecht der Knappschaft :wink:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/sid_00176F1B…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/sid_00176F1B30C2981D1D2CE2DD2694B038/nsc_true/DE/1 AN/8 arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true)

Anscheinend hat jeder außer dir verstanden, was ich mit Rechte und Pflichten gemeint habe. Aber ich könnte dir die Links besorgen, die die gleichen Beschreibungen wie ich anwenden, da könntest du dann das Halbwissen anmahnen und um Korrektur ihrer Aussagen bitten.

Z.B. bei verdi http://www.verdi.de/mittelhessen/themen_von_a_bis_z/…
oder der Hanwerkskammer
http://www.hwk-duesseldorf.de/beraten/recht/mini_job…
Es finden sich bestimmt noch mehr.

es gilt
das Arbeitsrecht.

Es gibt nicht DAS Arbeitsrecht.

Was denn dann?
Es gibt Fachliteratur, Fachanwälte (!), Internetseiten, Handbücher, Fachzeitschriften und Newsletter für Arbeitsrecht. Es gbit sogar ein Onlinehanbuch für Arbeitsrecht, dessen du dich selbst auch gerne bedienst :wink:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Urlaubsgeld nur, wenn es im Betrieb bezahlt wird.

Nur dann, wenn nicht evtl. gewisse Regelungen greifen, die
eben nur einen Teil der Beschäftigten mit Urlaubsgeld
beglückt.

Das macht meine Aussage keineswegs falsch, sondern höchstens undifferenziert. Eine genannte Mindestvoraussetzung sozusagen :wink:

Es gilt das Lohnfortzahlungsgesetz.

Dieses Gesetz existiert seit einer halben Ewigkeit nicht mehr.

Lachhaft, diese Haarspalterei. Sogar Experten benutzen den Begriff Lohnfortzahlung (siehe oben), statt Entgeltfortzahlung. Es ist ein geläufiger Begriff den jeder versteht, wenn er will und nicht schlecht geschlafen hat.

ms

2 „Gefällt mir“

Größerer Haufen Halbwissen…

…wobei aner auch nix passiert, wenn der AG das ignoriert.

Das war aber nicht gefragt,

Was versuchst Du, mitzuteilen? Nach irgendeinem Nachweis wurde ebenfalls nicht gefragt…

das Gesetz existiert und ist
einklagbar.

Nochmal: Was passiert, wenn der AG sich weigert?

Generell haben 400 € Kräfte die selben Rechte und Pflichten
wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,

Krankengeldanspruch? Rentenanspruch? ALG-Anspruch?

Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitlosenversicherung
Das sind Versicherungsleistungen, die man durch
Beitragszahlung erwirbt. Keine Beiträge, keine Leistung.

Du benutztest das Wort GENERELL - noch dazu in einem Satz mit „sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ - das ist nun mal schlicht falsch.

Zahlt
man Beiträge, erwirbt man auch die Rechte dieser Leistungen.
Diese Beiträge können freiwillig erworben werden und es muss
sogar darauf hingewiesen werden.

Wo genau muss man das im Bereich der AV machen, wenn man nur einen Minijob hat?

Oder kurz: Das ist ebenfalls schlicht falsch.

Steht übrigens im Bereich Arbeitsrecht der Knappschaft
:wink:

Wo steht da was über die erwerbbaren SV-Ansprüche?

Anscheinend hat jeder außer dir verstanden, was ich mit Rechte
und Pflichten gemeint habe.

Was Du meintest, interessiert mich nicht - ich reagierte schlicht auf Dein sachlich falsches (ja, auch unvollständig ist falsch) Geschreibsel.

Aber ich könnte dir die Links
besorgen, die die gleichen Beschreibungen wie ich anwenden, da
könntest du dann das Halbwissen anmahnen und um Korrektur
ihrer Aussagen bitten.

Du, mir ist es völlig egal, was irgendwelche Links im Internet sagen (zumal gerade auf der verdi-Seite nicht gerade wenig Unfug steht), ich halte mich lieber an faktisches Wissen, das ich mir nicht durch irgenwelche Links, deren Seriosität ich nicht prüfen will, angeeignet habe.

Es gibt nicht DAS Arbeitsrecht.

Was denn dann?

Du beantwortest die Frage doch fast komplett selbst:

Es gibt Fachliteratur, Fachanwälte (!), Internetseiten,
Handbücher, Fachzeitschriften und Newsletter für
Arbeitsrecht
. Es gbit sogar ein Onlinehanbuch für
Arbeitsrecht, dessen du dich selbst auch gerne bedienst :wink:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Vor allem aber gibt es kein feststehendes Arbeitsrecht sondern ein sich ständig bewegendes Kostrukt - vergiss es, verstehst Du eh nicht.

Urlaubsgeld nur, wenn es im Betrieb bezahlt wird.

Nur dann, wenn nicht evtl. gewisse Regelungen greifen, die
eben nur einen Teil der Beschäftigten mit Urlaubsgeld
beglückt.

Das macht meine Aussage keineswegs falsch, sondern höchstens
undifferenziert. Eine genannte Mindestvoraussetzung sozusagen
:wink:

Undifferenziert ist nicht ganz korrekt, vor allem pauschal passt es nicht - oder kurz: Schlicht falsch (Halbwissen passt hier ganz besonders!)

Lachhaft, diese Haarspalterei. Sogar Experten benutzen den
Begriff Lohnfortzahlung (siehe oben),

"Lohn"fortzahlung existiert genauso, wie das "Lohn"ausfallprinzip, "Lohn"abrechnungen oder "Lohn"fortzahlungsbetrug - das LFzG existiert nun mal nicht (und die Regelung der Zahlung im Krankheitsfall steht schon seit irgendwas um 1996 im ENTGELTfortzahlungsgesetz, also nicht erst seit kurzem!) mehr.

Es ist ein geläufiger Begriff den jeder
versteht, wenn er will und nicht schlecht geschlafen hat.

Es ist schlicht lächerlich, was Du hier veranstaltest, weil Du nicht einsehen willst, dass ein Hinweis auf ein nicht mehr existentes Gesetz in einem Expertenforum nichts zu suchen hat.

Ein Laie mit einer Frage sucht nach dem Gesetz, wird das LFzG vermutlich sogar finden (nicht auf jeder Seite steht der Hinweis der Ungültigkeit - auf keiner, die ich kenne, springt er ins Auge) und dann ganz bestimmt ziemlich erfreut sein, wenn er feststellt, dass die dort beschriebenen Fakten kein anwendbares Recht mehr sind…

Vergiss es einfach!
Dass Du hier mit Dingen um Dich schmeißt, die Du nicht beherrschst, ist schlimm genug, aber versuche doch erst gar nicht, falsche Behauptungen durch noch falschere zu belegen.

Guido

Lieber Guido,

…wobei aner auch nix passiert, wenn der AG das ignoriert.

Das war aber nicht gefragt,

Was versuchst Du, mitzuteilen? Nach irgendeinem Nachweis wurde
ebenfalls nicht gefragt…

1. (!) Situationsbeschreibung des UP war
Klaus hat keinen schriftl. Arbeitsvertrag.

Da mir auf Grund meines Halbwissens nicht bekannt wäre, dass man einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag hat, erwähnte ich das Nachweisgesetz, da der Fragestelller zumindest diesbezüglich hierdurch ein einklagbares Instrument hat. Durch Positionierung auf Platz 1. stufte ich diese Erwähnung (kein AV) als einen für den Fragesteller wichtigen Umstand ein.

das Gesetz existiert und ist
einklagbar.

Nochmal: Was passiert, wenn der AG sich weigert?

Das tut doch nichts zur Sache. Anders gefragt: Hat man einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Falls ja, wo steht das?
Der Anspruch gemäß Nachweisgesetz besteht definitiv und ist auch definitiv einklagbar. Sollte dies für einen Anspruch auf einen schriftlichen AV ebenfalls zutreffen, lasse ich mein Halbwissen gerne von einem Vollwissenden erweitern, denn dazu bin ich ja hier.

Du benutztest das Wort GENERELL - noch dazu in einem Satz mit
„sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ - das ist nun mal
schlicht falsch.

Diesen Einwand akzeptiere ich nur teilweise.
Wenn man den ganzen Satz im Kontext mit „es gilt das Arbeitsrecht“ und „die gleichen Rechte und Pflichten“ sieht wird klar, worauf abgestellt wurde.
Dass sozialvericherungstechnisch bei den sog. Minijobs andere Bedingungen gelten spielte bei der Fragestellung keine maßgebliche Rolle. Außer bez. Krankengeld. Wobei diesbezüglich ein anderer - offensichtlich echter Experte - ebenfalls von Lohnfortzahlung ausging, statt von Krankengeld, da dies anhand der Fragestellung naheliegend war.

Zahlt
man Beiträge, erwirbt man auch die Rechte dieser Leistungen.
Diese Beiträge können freiwillig erworben werden und es muss
sogar darauf hingewiesen werden.

Wo genau muss man das im Bereich der AV machen, wenn man nur
einen Minijob hat?
Oder kurz: Das ist ebenfalls schlicht falsch.

Sorry es ist nicht falsch, sondern liegt in einem Wissensbereich, der dir gerade nicht geläufig ist. Weiteres siehe unten.
Das Einzige was falsch war, war meine Formulierung. Es hätte heißen müssen: diese Beiträge könne freiwillig entrichtet werden :wink:
Ich nehme an du meinst Arbeitsvertäge also AVe.
Es existiert ja kein AV! Und die Besonderheiten der Minijobs liegen ja gerade die der Sozialversicherungspflicht. Das ist aber landläufig bekannt. (Ausnahmen gibt es immer, und dann kann man nachfragen, falls noch etwas unklar ist)

Steht übrigens im Bereich Arbeitsrecht der Knappschaft
:wink:

Wo steht da was über die erwerbbaren SV-Ansprüche?

Auch wenn ich nur über Halbwissen verfüge, so freue ich mich natürlich außerordentlich, einem Vollwissenden da weiterhelfen zu können.

Es hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, sondern mit der Verpflichtung, Minijobber auf die Möglichkeit hinweisen zu müssen, dass sie die Möglichkeit der Rentenaufstockung haben. Allerdings steht dies in dem von mir bereits gelieferten Link der Kanppschaft, und zwar im (von dir bezweifelten) Bereich Arbeitsrecht. Ich reiche ihn nochmal nach, in der Annahme, dass du die Internetadresse der Knappschaft als seiöse Quelle akzeptierst. Du hättest nur nach ganz unten scrollen müssen, um folgendes zu lesen: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/sid_27F490BD…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/sid_27F490BD3BFB8CC0C7D96A5A596CEB6F/nsc_true/DE/1 AN/8 arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true)

Wichtig:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Rentenaufstockung durch den Arbeitnehmer zu informieren!

Anscheinend hat jeder außer dir verstanden, was ich mit Rechte
und Pflichten gemeint habe.

Was Du meintest, interessiert mich nicht -
ich reagierte
schlicht auf Dein sachlich falsches (ja, auch unvollständig
ist falsch) Geschreibsel.

Ist derlei Abweichung von der sachlichen Ebene wirklich zielführend und notwendig?

Ich finde zwar nicht, dass unvollständig gleichbedeutend mit falsch ist, aber das würde in eine OT und unsachliche Diskussion führen. Danach steht mir momentan nicht der Sinn.

ich halte mich lieber an faktisches Wissen, das
ich mir nicht durch irgenwelche Links, deren Seriosität ich
nicht prüfen will, angeeignet habe.

Wie sich oben (Mitteilungspflicht Aufstockung RV) gezeigt hat, kann man eben nicht alles wissen :wink: Nichtmal Experten, und das wissen diese auch und stehen i.d.R. auch dazu.

Vor allem aber gibt es kein feststehendes Arbeitsrecht sondern
ein sich ständig bewegendes Kostrukt - vergiss es, verstehst
Du eh nicht.

Feststehendes Arbeitsrecht lese ich zum 1. Mal. Dieser Begriff stammt nicht von mir. Es gibt jedenfalls auch ein Brett Arbeitsrecht, in dem du sogar mal Mod WARST.

Undifferenziert ist nicht ganz korrekt, vor allem pauschal
passt es nicht - oder kurz: Schlicht falsch (Halbwissen passt
hier ganz besonders!)

Und wie lösen wir das Problemchen, dass sich in diesem Forum auch Leute zu Wort melden die keine Experten, sondern nur Interessierte, Anfänger oder Fortgeschrittene sind? Legitimiert sind sie jedenfalls ganz offiziell für die Teilnahme in diesem Expertenforum.

Ich bleibe dabei. Undifferenziert und unvollständig ist nicht gleichbedeutend mit falsch. Ich räume jedoch ein dass sowas zu Problemen führen kann. allerdings kann man ja nachfragen, wenn etwas zu unpräzise ist, oder nicht verstanden wurde. Kommt hier öfters mal vor.

Es ist schlicht lächerlich, was Du hier veranstaltest, weil Du
nicht einsehen willst, dass ein Hinweis auf ein nicht mehr
existentes Gesetz in einem Expertenforum nichts zu suchen hat.

Du driftest schon wieder auf die unsachliche Ebene ab!

Ein Laie mit einer Frage sucht nach dem Gesetz, wird das LFzG
vermutlich sogar finden (nicht auf jeder Seite steht der
Hinweis der Ungültigkeit - auf keiner, die ich kenne, springt
er ins Auge) und dann ganz bestimmt ziemlich erfreut sein,
wenn er feststellt, dass die dort beschriebenen Fakten kein
anwendbares Recht mehr sind…

Warum stellst du hier halbwisserische Vermutungen an, die sich leicht duch Googeln ermitteln lassen?
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
Der 1. Eintrag führt einem zu http://www.rechtliches.de/info_LohnFG.html wo ganz oben links in rot steht, dass es nicht mehr gültig ist, und einem dann zu dem Begriff Entgeltfortzahlungsgesetz und bei Klick darauf führt: http://www.rechtliches.de/info_EntFG.html
Also alles im grünen Bereich.

Vergiss es einfach!
Dass Du hier mit Dingen um Dich schmeißt, die Du nicht
beherrschst, ist schlimm genug, aber versuche doch erst gar
nicht, falsche Behauptungen durch noch falschere zu belegen.

Wir leben glücklicherweise in einer Demokratie und einem freien Staat. Daher steht dir selbstverständlich auch das Recht zu deine Meinung zu äußern, und deinen eigenen Stil der Diskussionsführung zu zelebrieren.

Mit besten Empfehlungen

ms

PS: An unsachlicher Diskussion bin ich nicht interessiert. Sollte dies nicht möglich sein, überlasse ich den Mitdiskutanten lieber das letzte Wort. Mal fällt es mir leicht, mal nicht :wink:

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Lass es doch einfach
Hi,

Lieber Guido,

Bitte nicht, zumindest nicht von Dir, Agnes!

1. (!) Situationsbeschreibung des UP war
Klaus hat keinen schriftl. Arbeitsvertrag.

Wurde danach gefragt?
DAS hast Du mir vorgeworfen - Steine im Glashaus musst Du schon selbst suchen, sie scheinen Dir auszugehen…

Der Anspruch gemäß Nachweisgesetz besteht definitiv und ist
auch definitiv einklagbar.

Es passiert NICHTS, wenn der AG sich weigert!

Sorry es ist nicht falsch, sondern liegt in einem
Wissensbereich, der dir gerade nicht geläufig ist. Weiteres
siehe unten.
Das Einzige was falsch war, war meine Formulierung. Es hätte
heißen müssen: diese Beiträge könne freiwillig entrichtet
werden :wink:

Was im Bereich AV unmöglich ist

Ich nehme an du meinst Arbeitsvertäge also AVe.

Nein, ich meine das, was JEDER, der in dem Bereich ab und zu mal zu tun hat, als das versteht, was es bedeutet: Arbeitslosenversicherung!
Du redest vom Kontext - anders KANN man AV in Kontext mit „Beiträgen“ und „Sozialversicherung“ mit einem IQ größer als dem einer Scheibe Knäckebrot überhaupt nicht verstehen!

Es existiert ja kein AV!

Natürlich existiert ein Arbeitsvertrag, auch ohne schriftlich niedergelegt zu sein.

Lass es doch einfach sein, Agnes!

Auf einen großen Teil Deines Ergusses gehe ich nicht ein, da Du gängige Abkürzungen falsch zugeordnest hast (bekommst Du eine Entgeltabrechnung? Schau mal bei den Abzügen drauf: KV, PV, RV, AV )

Was Du meintest, interessiert mich nicht -
ich reagierte
schlicht auf Dein sachlich falsches (ja, auch unvollständig
ist falsch) Geschreibsel.

Ist derlei Abweichung von der sachlichen Ebene wirklich
zielführend und notwendig?

Ich habe Dir gesagt, wo Du falsch liegst - was daran ist unsachlich?
Um Meinungen geht es hier nun mal nicht…

Ich finde zwar nicht, dass unvollständig gleichbedeutend mit
falsch ist, aber das würde in eine OT und unsachliche
Diskussion führen. Danach steht mir momentan nicht der Sinn.

Deine ganze Antwort ist - wie meine Reaktion - OT.

Wie sich oben (Mitteilungspflicht Aufstockung RV) gezeigt hat,
kann man eben nicht alles wissen :wink:

Von der RV habe ich nie gesprochen, ich habe lediglich auf die AV (deren Bedeutung Du nicht kanntest) hingewiesen.

Feststehendes Arbeitsrecht lese ich zum 1. Mal. Dieser Begriff
stammt nicht von mir.

Sagst Du, dass das Arbeitsrecht in allen Facetten für alle AN gleich anwendbar ist?
Bist Du also, kurz gesagt, dass es im Bereich der Minijobber keinerlei Ausnahmen gibt/geben kann?

Es gibt jedenfalls auch ein Brett
Arbeitsrecht, in dem du sogar mal Mod WARST.

Ja, und wegen Leuten wie Dir keinen Bock mehr drauf hatte.

Und wie lösen wir das Problemchen, dass sich in diesem Forum
auch Leute zu Wort melden die keine Experten, sondern nur
Interessierte, Anfänger oder Fortgeschrittene sind?
Legitimiert sind sie jedenfalls ganz offiziell für die
Teilnahme in diesem Expertenforum.

Kein Problem: Wenn Laien wie Du sich zu Wort melden und etwas falsches als Hinweis schreiben, machen sie bei Korrekturen in aller Regel nicht den hilflosen Versuch der Rechtfertigung sondern haben manchmal sogar die Fähigkeit, sich für eine Korrektur zu bedanken oder gar für eine falsche Antwort zu entschuldigen.

Ich bleibe dabei. Undifferenziert und unvollständig ist nicht
gleichbedeutend mit falsch.

Also ist das LfZG noch so ein bißchen anwendbares Recht?!
Du machst Dich so unglaublich lächerlich…

Ich räume jedoch ein dass sowas zu
Problemen führen kann. allerdings kann man ja nachfragen, wenn
etwas zu unpräzise ist, oder nicht verstanden wurde. Kommt
hier öfters mal vor.

Oder man kann ungefragt darauf hinweisen. Kommt hier öfters mal vor.

Warum stellst du hier halbwisserische Vermutungen an, die sich
leicht duch Googeln ermitteln lassen?

Wenn DU doch über das Wissen verfügst, dann weise doch einfach auf die gerade akuten Gesetze hin!

Bei „buzer.de“, einer hier sehr oft zitierten Quelle also, kann man den Hinweis überlesen
http://www.buzer.de/gesetz/4734/
http://www.sadaba.de/GSBT_LohnFzG.html
http://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G…
Das sind bei Deiner Suche die ersten drei Links mit dem Volltext…

Unsachlich an dieser Diskussion ist die Tatsache, dass Du Deine nicht vorhandenen Fachkenntnisse als eben solche präsentierst, und Korrekturen, bewusst oder unbewusst (was ich noch viel peinlicher fände) in eine völlig andere Richtung lenkst, weil Du Dich bei grundsätzlich jedem Korrekturposting persönlich angegriffen fühlst.

Ich lasse es jetzt, Deine Antwort weiterzulesen, und ich antworte auch nicht weiter, da es der Sache nicht dienlich ist, und jedem hier klar ist, was er zu differenzen hat und was er einfach ignorieren sollte (könnte ich mit 4 Buchstaben sagen…).

Gruß
Guido

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