Lieber Guido,
…wobei aner auch nix passiert, wenn der AG das ignoriert.
Das war aber nicht gefragt,
Was versuchst Du, mitzuteilen? Nach irgendeinem Nachweis wurde
ebenfalls nicht gefragt…
1. (!) Situationsbeschreibung des UP war
Klaus hat keinen schriftl. Arbeitsvertrag.
Da mir auf Grund meines Halbwissens nicht bekannt wäre, dass man einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag hat, erwähnte ich das Nachweisgesetz, da der Fragestelller zumindest diesbezüglich hierdurch ein einklagbares Instrument hat. Durch Positionierung auf Platz 1. stufte ich diese Erwähnung (kein AV) als einen für den Fragesteller wichtigen Umstand ein.
das Gesetz existiert und ist
einklagbar.
Nochmal: Was passiert, wenn der AG sich weigert?
Das tut doch nichts zur Sache. Anders gefragt: Hat man einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Falls ja, wo steht das?
Der Anspruch gemäß Nachweisgesetz besteht definitiv und ist auch definitiv einklagbar. Sollte dies für einen Anspruch auf einen schriftlichen AV ebenfalls zutreffen, lasse ich mein Halbwissen gerne von einem Vollwissenden erweitern, denn dazu bin ich ja hier.
Du benutztest das Wort GENERELL - noch dazu in einem Satz mit
„sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ - das ist nun mal
schlicht falsch.
Diesen Einwand akzeptiere ich nur teilweise.
Wenn man den ganzen Satz im Kontext mit „es gilt das Arbeitsrecht“ und „die gleichen Rechte und Pflichten“ sieht wird klar, worauf abgestellt wurde.
Dass sozialvericherungstechnisch bei den sog. Minijobs andere Bedingungen gelten spielte bei der Fragestellung keine maßgebliche Rolle. Außer bez. Krankengeld. Wobei diesbezüglich ein anderer - offensichtlich echter Experte - ebenfalls von Lohnfortzahlung ausging, statt von Krankengeld, da dies anhand der Fragestellung naheliegend war.
Zahlt
man Beiträge, erwirbt man auch die Rechte dieser Leistungen.
Diese Beiträge können freiwillig erworben werden und es muss
sogar darauf hingewiesen werden.
Wo genau muss man das im Bereich der AV machen, wenn man nur
einen Minijob hat?
Oder kurz: Das ist ebenfalls schlicht falsch.
Sorry es ist nicht falsch, sondern liegt in einem Wissensbereich, der dir gerade nicht geläufig ist. Weiteres siehe unten.
Das Einzige was falsch war, war meine Formulierung. Es hätte heißen müssen: diese Beiträge könne freiwillig entrichtet werden 
Ich nehme an du meinst Arbeitsvertäge also AVe.
Es existiert ja kein AV! Und die Besonderheiten der Minijobs liegen ja gerade die der Sozialversicherungspflicht. Das ist aber landläufig bekannt. (Ausnahmen gibt es immer, und dann kann man nachfragen, falls noch etwas unklar ist)
Steht übrigens im Bereich Arbeitsrecht der Knappschaft

Wo steht da was über die erwerbbaren SV-Ansprüche?
Auch wenn ich nur über Halbwissen verfüge, so freue ich mich natürlich außerordentlich, einem Vollwissenden da weiterhelfen zu können.
Es hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, sondern mit der Verpflichtung, Minijobber auf die Möglichkeit hinweisen zu müssen, dass sie die Möglichkeit der Rentenaufstockung haben. Allerdings steht dies in dem von mir bereits gelieferten Link der Kanppschaft, und zwar im (von dir bezweifelten) Bereich Arbeitsrecht. Ich reiche ihn nochmal nach, in der Annahme, dass du die Internetadresse der Knappschaft als seiöse Quelle akzeptierst. Du hättest nur nach ganz unten scrollen müssen, um folgendes zu lesen: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/sid_27F490BD…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/sid_27F490BD3BFB8CC0C7D96A5A596CEB6F/nsc_true/DE/1 AN/8 arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true)
Wichtig:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Rentenaufstockung durch den Arbeitnehmer zu informieren!
Anscheinend hat jeder außer dir verstanden, was ich mit Rechte
und Pflichten gemeint habe.
Was Du meintest, interessiert mich nicht -
ich reagierte
schlicht auf Dein sachlich falsches (ja, auch unvollständig
ist falsch) Geschreibsel.
Ist derlei Abweichung von der sachlichen Ebene wirklich zielführend und notwendig?
Ich finde zwar nicht, dass unvollständig gleichbedeutend mit falsch ist, aber das würde in eine OT und unsachliche Diskussion führen. Danach steht mir momentan nicht der Sinn.
ich halte mich lieber an faktisches Wissen, das
ich mir nicht durch irgenwelche Links, deren Seriosität ich
nicht prüfen will, angeeignet habe.
Wie sich oben (Mitteilungspflicht Aufstockung RV) gezeigt hat, kann man eben nicht alles wissen
Nichtmal Experten, und das wissen diese auch und stehen i.d.R. auch dazu.
Vor allem aber gibt es kein feststehendes Arbeitsrecht sondern
ein sich ständig bewegendes Kostrukt - vergiss es, verstehst
Du eh nicht.
Feststehendes Arbeitsrecht lese ich zum 1. Mal. Dieser Begriff stammt nicht von mir. Es gibt jedenfalls auch ein Brett Arbeitsrecht, in dem du sogar mal Mod WARST.
Undifferenziert ist nicht ganz korrekt, vor allem pauschal
passt es nicht - oder kurz: Schlicht falsch (Halbwissen passt
hier ganz besonders!)
Und wie lösen wir das Problemchen, dass sich in diesem Forum auch Leute zu Wort melden die keine Experten, sondern nur Interessierte, Anfänger oder Fortgeschrittene sind? Legitimiert sind sie jedenfalls ganz offiziell für die Teilnahme in diesem Expertenforum.
Ich bleibe dabei. Undifferenziert und unvollständig ist nicht gleichbedeutend mit falsch. Ich räume jedoch ein dass sowas zu Problemen führen kann. allerdings kann man ja nachfragen, wenn etwas zu unpräzise ist, oder nicht verstanden wurde. Kommt hier öfters mal vor.
Es ist schlicht lächerlich, was Du hier veranstaltest, weil Du
nicht einsehen willst, dass ein Hinweis auf ein nicht mehr
existentes Gesetz in einem Expertenforum nichts zu suchen hat.
Du driftest schon wieder auf die unsachliche Ebene ab!
Ein Laie mit einer Frage sucht nach dem Gesetz, wird das LFzG
vermutlich sogar finden (nicht auf jeder Seite steht der
Hinweis der Ungültigkeit - auf keiner, die ich kenne, springt
er ins Auge) und dann ganz bestimmt ziemlich erfreut sein,
wenn er feststellt, dass die dort beschriebenen Fakten kein
anwendbares Recht mehr sind…
Warum stellst du hier halbwisserische Vermutungen an, die sich leicht duch Googeln ermitteln lassen?
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
Der 1. Eintrag führt einem zu http://www.rechtliches.de/info_LohnFG.html wo ganz oben links in rot steht, dass es nicht mehr gültig ist, und einem dann zu dem Begriff Entgeltfortzahlungsgesetz und bei Klick darauf führt: http://www.rechtliches.de/info_EntFG.html
Also alles im grünen Bereich.
Vergiss es einfach!
Dass Du hier mit Dingen um Dich schmeißt, die Du nicht
beherrschst, ist schlimm genug, aber versuche doch erst gar
nicht, falsche Behauptungen durch noch falschere zu belegen.
Wir leben glücklicherweise in einer Demokratie und einem freien Staat. Daher steht dir selbstverständlich auch das Recht zu deine Meinung zu äußern, und deinen eigenen Stil der Diskussionsführung zu zelebrieren.
Mit besten Empfehlungen
ms
PS: An unsachlicher Diskussion bin ich nicht interessiert. Sollte dies nicht möglich sein, überlasse ich den Mitdiskutanten lieber das letzte Wort. Mal fällt es mir leicht, mal nicht 