400 Euro-Job + Selbständigkeit, krankenversichert?

Hallo alle zusammen,

Hab da mal ne Frage…nehmen wir mal an, eine Person hat eine Teilzeitjob und ist nebenberuflich noch selbständig. Sollte nun der Teilzeitjob aus irgendwelchen Gründen enden und diese Person nimmt einen 400 Euro Job an, meldet sich aber gleichzeitig arbeitslos, wie sieht es dann mit der KV aus? Wurde ja durxh den normalen Job abgedeckt, beim 400Euro Job wird ja nichts mehr abgeführt.

Dazu muss gesagt werden, dass derjenige sich zwar arbeitslos meldet, aber kein Ansoruch auf ALG 1 hat, da die Nebeneinkünfte einfach zu hich sind. Somit wird kein ALG1 ausgezahlt.Aber heisst dass auch gleichzeitig,dass er sich selbst krankenversichern muss??

Komische Konstellation, ich weiss es zumindest nicht, wie sich das verhält.

Danke schonmal:smile:

Selbständige sind im Normalfall nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Deshalb bei Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf algI.
Deshalb erfolgt evtl. Zahlung von algI =Hartz IV. Dabei dann auch Anspruch auf Basisstation, grundabsicherung.

Danke:smile:

Doch, anspruch ist ja da, weil seit 15 Jahren im normalen Angestelltenverhältnis, nur wird nix ausbezahlt, da die Nebeneinnahmen zu hoch sind. Aber wie sieht das aus mit dem Beitrag zur KV? Der wird ja dann durch den Verlust des normalen Jobs nicht mehr abgeführt. Müßte er sich dann privat versichern? Oder wied das durch die Arbeitsagentur irgendwie abgedeckt? Wird ja im Normalfall auch, wenn ALG1 ausbezahlt wird. Oder hab ich metzt irgendwas nicht verstanden??

Viele Grüße!

Selbständige sind im Normalfall nicht beitragspflichtig zur
Arbeitslosenversicherung. Deshalb bei Arbeitslosigkeit kein
Anspruch auf algI.
Deshalb erfolgt evtl. Zahlung von algI =Hartz IV. Dabei dann
auch Anspruch auf Basisstation, grundabsicherung.

Hallo,

die Krankenkasse prüft dann, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, zahlt man die Beiträge aus allen Einnahmen. Der Mindestbeitrag von 149 Euro wird von der Mindesteinnahme von 875 Euro monatlich berechnet. Krankengeld ist nicht möglich.

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, zahlt man die Beiträge aus allen Einnahmen. Der Mindestbeitrag von ca. 330 Euro bzw. in Ausnahmefällen von ca. 220 Euro wird von der Mindesteinnahme von 1969 Euro bzw. 1313 Euro monatlich berechnet. Krankengeld ist wählbar.

Grundlage: § 240 SGB V

Wahrscheinlicher ist die 2. Variante. Die Krankenkasse entscheidet, ob Haupt- oder Nebenberuflichkeit vorliegt.

Gruß

RHW

DANKE:smile:

Du hast nur Anspruch auf ALG I, wenn man in den letzten 36 Monaten mind. 12 Monate Beiträge abgeführt wurden.
Bei ALG i und III, zählt das Arbeitsamt den Beitrag zur gesetzlichen KV, wenn der Arbeitssuchende privat versichert ist, dann zählt das Arbeitsamt bei ALG III den basistarifbeitrag.
Ein Wechsel in die private ist nicht vorgeßehen, macht ja auch kein Sinn.

AlG 1 gibt es nur bei vorheriger versicherungspflichtiger Beschäftigung von mindestens 12 Monaten.

Eine gleichzeitige selbständige Tätigkeit ist nur möglich, wenn diese weniger als 15 Stunden/Woche in Anspruch nimmt. Dann zusätzlich noch einen 400 € Job ist nicht möglich. Dann stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst keine Leistungen. Dann wiederum bist du auch nicht krankenversichert.

Das haut hinten und vorne nicht hin.

M.E. ggibt es 2 Möglichkeiten: entweder freiwillig bei der gesetzl. KV oder privat versichern.
MfG
WS

Hallo

kurze und knappe Antwort:

Da in D seit einiger Zeit eine KV Pflicht besteht, ist in diesem Fall die Selbständigkeit die Berechungsgrundlage für den Beitrag.

Im Einzallfall kann diese nur ca 200 EUR betragen - bitte mit der Kasse in Verbindung setzten.

Wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit unter 400 EUR liegt, wäre an eine kostenlose Familienversicherung über die Ehefau zu denken .

gruß
jt

www.tuerk-versicherungen.de

Wenn diese Person keine Leistungen/Arbeitslosengeld erhält ist sie auch nicht über das Arbeitsamt Krankenversichert.

MfG -Leo

leider ist es genau so…

dumme rechtslage - aber nicht zu ändern…

Gruß

Hallo,

in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht! für jeden!!!

Krankenversichert ist man wenn man:
1.über 400,-€ verdient, also 400,01€
2.wenn man ALG 1 erhält
3.wenn man ALG 2 erhält (Hartz 4)
4. wenn man Rentner ist.

Hat man all das nicht muss man sich freiwillig versichern. Beitrag ca. 145,-€ zur Zeit.

Wenn man Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat, wird man nach Höhe der Einkünfte bemessen. Hier gibt es einen Mindestbeitrag der bei 336,65€ liegt für KV und Pflege und ein Einkommen von 1965,65€ voraussetzt.
Wenn das Einkommen darunter liegt kann man auf Antrag nur bis 1312,50€ bemessen werden und zahlt dann 224,44€ Beitrag für KV und Pflege.
Das Einkommen wird gemäß dem zu versteuernden Gewinn ermittelt.

Gruß
Franjo

Hallo dibodibo,

derjenige kann muss sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Er oder Sie ist dann nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte sich die Person für die private Krankenversicherung entscheiden, dann kann er oder sie nur zurück in die gesetzliche KV, wenn wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erziehlt wird und er oder sie unter 55 ist.

Ich hoffe das ich weiterhelfen konnte.

Beste Grüße
tripleZ

Sorry für diese Konstellation habe ich leider keinen schlauen Rat, aber ein Anruf bei deiner Krankenkasse hilft bestimmt!

Hallo dibodibo,

wenn die Person verheiratet ist und der Ehepartner auch in der gesetzlichen Krankenkasse ist, dann kann evebtuell eine Familienmitversicherung möglich sein.

Ansonsten bleibt wirklich nur die eigene freiwillige Versicherung, mit eigener Beitragszahlung.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

hallo, ich bin ein entschiedener Gegner von künstlich konstruierten Sachverhalten. Einen tatsächliche kann ich nicht erkennen

Hallo alle zusammen,

Hab da mal ne Frage…nehmen wir mal an, eine Person hat eine
Teilzeitjob und ist nebenberuflich noch selbständig. Sollte
nun der Teilzeitjob aus irgendwelchen Gründen enden und diese
Person nimmt einen 400 Euro Job an, meldet sich aber
gleichzeitig arbeitslos, wie sieht es dann mit der KV aus?
Wurde ja durxh den normalen Job abgedeckt, beim 400Euro Job
wird ja nichts mehr abgeführt.

Dazu muss gesagt werden, dass derjenige sich zwar arbeitslos
meldet, aber kein Ansoruch auf ALG 1 hat, da die
Nebeneinkünfte einfach zu hich sind. Somit wird kein ALG1
ausgezahlt.Aber heisst dass auch gleichzeitig,dass er sich
selbst krankenversichern muss??

Komische Konstellation, ich weiss es zumindest nicht, wie sich
das verhält.

Danke schonmal:smile:

hi dibo,
die Fragestellung mag ich nicht nehmen wir mal an :smile:
nehmen wir mal an ich habe genügend Zeit :smile:
Selbstverständlich muss sich diese Person selber versichern und Beiträge bezahlen.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
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