400 Euro-Job, Teilzeitjob und Student. Geht das?

Hallo ihr Experten,

ich brauche mal Hilfe.

Ich bin eingeschriebene Vollzeitstudentin. Bekomme kein Bafög, bin über 25 Jahre (also auch kein Kindergeld) und habe mich selber studentisch versichert.

Ich habe einen 400 Euro-Job ohne Lohnsteuerkarte wo ich nur samstags arbeite (etwa 7-9 Stunden).

Ich würde jetzt gerne noch eine Teilzeitstelle annehmen für 19,75-20 Stunden pro Woche. Das dann auf Lohnsteuerkarte und nur unter der Woche Mo-Fr, dann darf ich doch 20 Stunden arbeiten und muss nicht die Wochenendstunden von meinem 400Euro-Job abziehen oder?

Hat meine 400Euro-Stelle überhaupt irgendwas mit der Teilzeitstelle zu tun. Irgendwelche Nachteile oder andere Gründe warum ich Probleme mit der 400Euro-Stelle bekommen könnte? Oder müssen die gar nichts davon erfahren.

Mit den 20 Stunden die Woche bei der Teilzeitstelle komme ich ja locker über 400 Euro und muss doch Abgaben zahlen. Mit welchen Abgaben muss ich da rechnen? Meine studentische Versicherung bleibt doch bestehen oder also wird noch Lohnsteuer und Rentenversicherung abgezogen oder?
Bekomme ich die am Ende des Jahres wieder, wenn ich insgesamt unter einen gewissen Betrag verdiene?

In der vorlesungsfreien Zeit, sprich die ganzen Semesterferien, könnte ich auch über 30 Stunden pro Woche vom Arbeitgeber aus arbeiten, geht das auch ohne Probleme? Die studentische Versicherung würde ich in diesem Fall doch auch behalten oder?! Hätte ich dadurch noch andere Nachteile?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Habe so viele unterschiedliche Infos gefunden, dass ich einfach nicht mehr durchblicke.

Liebe Grüße

Hier kannst Du alles, was Du wissen willst nachlesen:
http://www.lohn-info.de/studenten.html

Hallo, ich hab leider nicht genügend Zeit gerade.
Wichtig ist das alle Jobs zusammen nicht mehr wie 20 Stunden zusammen haben. Ansonsten fliegst du aus der Studentenversicherung.
Am besten rufst du mal Diene Versicherung an.
LG

Hallo!

Das sind von vorneherein zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
Wenn du dem zweiten Arbeitsverhältnis über 400 EURO (ab dem 01.01.2013: 450,-- EURO) verdienst, bist du sozialversicherungspflichtig, unabhängig deiner Arbeitsstunden.
Wie es mit Deiner studentischen Krankenversicherung zu der Pflichtversicherung aussieht, sollte du direkt bei Deiner Krankenkasse nachfragen.

Hallo,

ich kann Ihnen allgemeine Fragen zu einer Lohnsteuererklärung beantworten! Ihre fragen sind so vielschichtig, dass diese mit Ihrem AG in der Lohnbuchhaltung zu besprechen sind!
Mfg.

Hallo, Silvana,

ein Student darf im Jahr bis 8004 € dazuverdienen, Ab da wird er steuerpflichtig. Weiteres im Internet/Google unter der Frage" Wieviel darf einm Student neben 400€ Job dazuverdienen?" Da werden mehrtere Tips und Berechnungen gegeben die es einem leicht machenund eigne Berechnungen anzustellen.
Alles Gute-Schaddie

Hallo,

grundsätzlich kannst du neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (das wäre dann dein neuer Job) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Bei Studenten gelten jedoch einige Besonderheiten in der Sozialversicherung.
Lies dir am besten mal den Beitrag unter folgendem Link durch:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

Da steht eigentlich alles drin.

VG
Corinna

Hallo,

grundsätzlich kann man neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Minijob ausüben. Bei Studenten gelten hinsichtlich der max. Arbeitszeit aber Besonderheiten, da du ja „hauptberuflich“ studierst. Ebenso im Punkto Sozialversicherung. Lies dir am Besten mal den Beitrag hier durch.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

VG Corinna

Hallo Silvana,

das ist eine relativ verzwickte Sache, aber das hast Du ja schon selbst herausgefunden. Vor zwei Jahren hätte ich Dir das noch erzählen können, aber ich mache seitdem etwas anderes. Und ich möchte nicht riskieren, Dir hier falsche Informationen abzuliefern.

Bei der Einkommensteuer wird der 400 €-Job nicht berücksichtigt, sondern nur das Einkommen Deines zukünftigen Halbtagsjobs.
Für die Berechnung kannst Du einen Einkommensteuerrechner nehmen, z. B. http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechne…
oder Du googlest Dir ein paar andere Adressen.

Ich würde mal an der Uni/FH nachfragen, die können Dir evtl. helfen. Wenn nicht: Die BWL-ler haben u. a. Steuern als Rach, da können Dir Studenten oder ein entsprechender Prof sicherlich schnell Antwort geben.

Evtl. würde ich auch einmal das Arbeitsamt (OK, heißt jetzt Arbeitsagentur :smile: ) oder das Finanzamt um Auskunft bitten. Oder die Krankenkasse, die Leute dort kennen sich auch sehr gut mit Sozialversicherungsrecht aus!

Viel Erfolg - bei der Recherche und Deinem Studium!

LG aus Nürnberg, Roland

Hallo … ich kann Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß, Christian

Kann Dir hier nicht weiterhelfen, da ab 2013 neue Vorschriften gelten. Bin hier nicht auf dem laufenden.

Hi, für den 400 Euro-Job führt der Arbeitgeber einen Pauschbetrag ab. Ich halte es also für unwahrscheinlich, dass man dem Finanzamt Einkünfte verheimlichen kann. Das sollte man auch gar nicht erst anfangen … ist nur Stress und kommt meist doch raus. Für alle übrigen Einkünfte mußt Du eine Steuererklärung abgeben; da werden die Einnahmen gegen z.B. Werbungskosten gerechnet und ggf. bekommst Du Geld zurück. Hier kannst Du selbst ausrechnen, was bleibt.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommens…
Ach ja, das Studieren sollte die Hauptbeschäftigung darstellen, sonst fallen auch Sozialabgaben an …

Hallo,
Man kann nur einen (bzw. mehrer Minijobs) haben, aber nur max 450 € verdienen, um eine sv-freie Beschäftigung auszuüben.
Da ja beide zusammen wahrscheinlich über 450 € kommen, sind beide sv und steuerpfl.(für den 2. Job braucht man dann eine Steuerkarte VI!)oder man kommt bei einem schon über 450 €, dann ist der sv+Steuerpfl. und der zweite Job kann pauschal bleiben. Vielleicht überlegenswert, da man sich dann die Beiträge in der studentischen Versicherung spart.
Vielleicht mal bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl sich beraten lassen, weil nach dem Studium braucht man ja auch eine KV und da wäre man ja gleich an der richtigen Adresse.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen
MfG
P.D.