400 Euro-Job, verheiratet, welche Steuerklasse

Angenommen der Mann in einer Ehe ist Alleinverdiener mit einem Bruttogehalt von 2900,00 Euro im Monat (Steuerklasse III). Sollte nun seine Frau einen kleinen Hiwi-Job an der Uni mit einem Bruttogehalt von 206,00 Euro annehmen, welche Steuerklassenkombination ist dann ratsam? III und V oder IV und IV?

Liebe Grüße

emilia

welche
Steuerklassenkombination ist dann ratsam? III und V oder IV
und IV?

der 400€ job bleibt aussen vor (hoffentlich), bloss keine steuerkarte abgeben und nicht belabern lassen.

der mann bleibt in der 3

gruß inder

Hallo inder!

Und wenn die Frau die Steuerkarte abgeben musste bzw. schon abgegeben hat?

grüße
emilia

der trick beim 400 euro job ist doch, dass die ganzen kiste brutto-für-netto beim beschäftigten ankommt.

dabei zahlt der AG die 30% an die knappschaft und gut ist.

bei dieser variante bleibt die ganze chose bei der einkommensteuer der ehegatten komplett aussen vor und wird nicht bestandteil der erklärung.

jetzt gibt es immer wieder sehr arbeitnehmerfreundliche lösungen von solchen spezielisten, die sich die steuerkarte von einer 400€ kraft geben lassen um die 2 0der 3 % pauschalsteuer zu sparen.

ergebnis ist dann, dass eben der AG diese paar cent monatlich spart, aber der arbeitnehmer die a-karte gezogen hat, weil er das geld versteuern muss und im negativen fall 30-40% steuern am hacken hat, je nachdem, wieviel der ehegatte mit heim bringt…

also entweder rückgängig machen die kiste mit der steuerkarte oder woanders arbeiten, bei nem laden, der nicht versucht seine billigkräfte auch noch übern tisch zu ziehen…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Angenommen der Mann in einer Ehe ist Alleinverdiener mit einem
Bruttogehalt von 2900,00 Euro im Monat (Steuerklasse III).
Sollte nun seine Frau einen kleinen Hiwi-Job an der Uni mit
einem Bruttogehalt von 206,00 Euro annehmen, welche
Steuerklassenkombination ist dann ratsam? III und V oder IV
und IV?

Also um mal ungeachtet der untenstehenden Diskussion die eigentliche Frage zu beantworten: III und V ist besser. Da wird bei ihr zwar sehr viel Lohnsteuer einbehalten, aber andersrum würde bei ihm noch mehr Lohnsteuer mehreinbehalten. Am Jahresende mit der Einkommensteuererklärung kommt das gleiche heraus, aber mit III/V gibt man dem Staat weniger Kredit.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo Inder,

ich glaube Du missverstehst die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer.

Natürlich ist die Variante mit der Lohnsteuerkarte für den Arbeitnehmer unter Umständen eine schlechte Lösung, aber das kann dem Arbeitgeber egal sein.

Gerade bei den hohen Lohn-Nebenkosten für eine geringfügige Beschäftigung (30% werden bei einem „normalen“ Arbeitnehmer nicht erreicht) kann ich es verstehen wenn man sich wenigstens 2% sparen will.

Und auch wenn für Dich 2% nicht viel ist, aber die Arbeitgeber kämpfen teilweise um jeden Prozentpunkt Senkung (siehe Arbeitslosenversicherung), weil es schlicht und einfach Kosten sind die anfallen.

Im übrigen gäbe es noch eine dritte Variante die vielleicht beide Seiten einigermaßen zufriedenstellen könnte: Pauschsteuer mit 2%, aber Abwälzung auf den Arbeitnehmer. Dann hat der Arbeitnehmer zwar Abzüge (von maximal 8 Euro im Monat), aber der Arbeitslohn bleibt bei der Veranlagung trotzdem außen vor. Und der Arbeitgeber hat nur eine Belastung mit 28%.

Grüße

Stefan

Hey Sebastian!

Vielen Dank für Deine Erklärung! Das wird den beiden sicherlich helfen.
Nun gibt es noch eine kleine Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe, bezahlt der Arbeitgeber ja innerhalb dieser Sozialabgaben einen Teil der Krankenversicherung. Wie sieht das aber in dem oben geschilderten Fall aus: sie ist über ihn familienversichert und bleibt es bei einer geringfügigen Beschäftigung ja auch und müsste daher doch eigentlich keine weiteren Kosten verursachen. Wird ihr das trotzdem vom Gehalt abgezogen? Kann der Arbeitgeber das zurückverlangen? Gibt es überhaupt eine Rückerstattung der Sozialabgaben?

Viele Grüße!
emilia

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Die werden in der Regel nicht rückerstattet, wenn sie erstmal an eine Kasse überwiesen wurden. Aber wenn sie Studentin ist, was ich bei einem HiWi-Job vermute, sollte bei ihrem HiWi-Job ohnehin keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung anfallen. Voraussetzung ist, dass sie hauptsächlich Student ist und der Job nur nebenbei. Rentenversicherung weiss ich nicht genau, sie faellt vl. an, wenn der Job nicht als Minijob läuft. Dafür erwirbt sie immerhin vollwertige Beitragsmonate.

Viele Grüße,
Sebastian

Nun gibt es noch eine kleine Frage: Wenn ich das richtig
verstanden habe, bezahlt der Arbeitgeber ja innerhalb dieser
Sozialabgaben einen Teil der Krankenversicherung.

Nein, der Arbeitgeber muss einen Pauschalbeitrag zahlen (es sei denn der Arbeitnehmer hat ne private Krankenversicherung), aber das hat mit der Krankenversicherung des Arbeitnehmers gar nichts zu tun.

Wird ihr das trotzdem vom Gehalt
abgezogen? Kann der Arbeitgeber das zurückverlangen? Gibt es
überhaupt eine Rückerstattung der Sozialabgaben?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf der Arbeitgeber die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge nicht an den Arbeitnehmer weiterbelasten.

Rückerstattung Sozialabgaben wieso?