400-Euro-Job vs. Lohnsteuerkarte

Hallo liebe Steuer-Experten,

ich stelle mir seit ein paar Tagen folgende Frage:

Angenommen, wir haben da einen Studenten, der einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis hat (noch die alte Version vor Januar 2013 und somit ohne Rentenversicherung).
Das Einkommen variiert - je nach Auftragslage - von Monat zu Monat sehr stark und schwank zwischen 10 € und über 400 € (was dann entsprechend in den nächsten Monat „zurechtdatiert“ wird).
Nun stellt der Student irgendwann fest, dass er im Jahr deutlich unter der Steuerfreigrenze ist und er somit sowieso keine Steuern zahlen müsste.

Wäre es für ihn ratsam, mit seinem AG auszuhandeln, auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten und somit selbst zu versteuern?
Der Arbeitslohn würde ja dann auf das 1,3-fache ansteigen, was doch recht verlockend klingt.
Oder wird das letztlich zur Milchmädchenrechnung und es kommen dann Krankenkasse, Pflegeversicherung und was-weiß-ich-wer auf ihn zu und halten die Hand auf?

Auf das Kindergeld der Eltern und die Studentenversicherung bei - nehmen wir mal an - der AOK würde sich das doch sicher NICHT auswirken, oder?

Gäbe es für unseren Studenten eventuell weitere Fallstricke?
Bzw. würde sich das auf den AG irgendwie nachteilig auswirken?
Oder wäre eventuell ein Werksstudentenvertrag die bessere Lösung?

Meine Interpretation:
Wenn er im 400-Euro-Job-Verhältnis bleibt, kann er durch diesen Job im Jahr 4800 € verdienen. Versteuert er jedoch per Lohnsteuerkarte, steigt sein Lohn um 30 % an - z.B. von 12,- € auf 15,60 € - und seine Obergrenze liegt dann bei 7.800(?) € zzgl. Werbungskosten und ANPauschBetrag … also um die 10.000 €.
Und der AG freut sich auch noch, weil er 0,99 % spart! :smiley:

Stimmt das so alles oder wäre da - angenommen es handelt sich um ein reales Szenario - ein Knick in der Logik?

Vielen Dank für Eure Meinung,
TBP

Wäre es für ihn ratsam, mit seinem AG auszuhandeln, auf
Lohnsteuerkarte zu arbeiten und somit selbst zu versteuern?
Der Arbeitslohn würde ja dann auf das 1,3-fache ansteigen, was
doch recht verlockend klingt.

Nein, der Arbeitslohn steigt gar nicht. Nur der Arbeitgeber spart sich die 2% pauschale Lohnsteuer.

Oder wird das letztlich zur Milchmädchenrechnung und es kommen
dann Krankenkasse, Pflegeversicherung und was-weiß-ich-wer auf
ihn zu und halten die Hand auf?

Ja, keine Sorge, die tun das so oder anders. Wobei sich im vorliegenden Fall diesbezüglich nichts ändern würde.

Auf das Kindergeld der Eltern und die Studentenversicherung
bei - nehmen wir mal an - der AOK würde sich das doch sicher
NICHT auswirken, oder?

Richtig.

Meine Interpretation:
Wenn er im 400-Euro-Job-Verhältnis bleibt, kann er durch
diesen Job im Jahr 4800 € verdienen.

Ja.

Versteuert er jedoch per
Lohnsteuerkarte, steigt sein Lohn um 30 % an - z.B. von 12,- €
auf 15,60 € - und seine Obergrenze liegt dann bei 7.800(?) €
zzgl. Werbungskosten und ANPauschBetrag … also um die 10.000
€.

Nein.

Und der AG freut sich auch noch, weil er 0,99 % spart! :smiley:

Wieso?

Stimmt das so alles oder wäre da - angenommen es handelt sich
um ein reales Szenario - ein Knick in der Logik?

Letzteres: Ja.

Weil Steuer und Sozialversicherung zwei verschiedene Probleme sind und die (pauschale Lohn-) Steuerfreiheit nicht die (pauschalierte) Sozialversicherungsfreiheit nach sich zieht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Wäre es für ihn ratsam, mit seinem AG auszuhandeln, auf
Lohnsteuerkarte zu arbeiten und somit selbst zu versteuern?
Der Arbeitslohn würde ja dann auf das 1,3-fache ansteigen, was
doch recht verlockend klingt.

Nein, der Arbeitslohn steigt gar nicht. Nur der Arbeitgeber
spart sich die 2% pauschale Lohnsteuer.

In beschriebenem Szenario würde der Arbeitgeber 30,99 % des Arbeitslohns abführen müssen. Das würde er sich ja dann sparen und könnte den Brutto-Lohn somit auszahlen, oder? Das wären dann das 1,3099-fache vom bisherigen Gehalt.

Meine Interpretation:
Wenn er im 400-Euro-Job-Verhältnis bleibt, kann er durch
diesen Job im Jahr 4800 € verdienen.

Ja.

Versteuert er jedoch per
Lohnsteuerkarte, steigt sein Lohn um 30 % an - z.B. von 12,- €
auf 15,60 € - und seine Obergrenze liegt dann bei 7.800(?) €
zzgl. Werbungskosten und ANPauschBetrag … also um die 10.000
€.

Nein.

Wieso nicht?

Und der AG freut sich auch noch, weil er 0,99 % spart! :smiley:

Wieso?

s.o.

Stimmt das so alles oder wäre da - angenommen es handelt sich
um ein reales Szenario - ein Knick in der Logik?

Letzteres: Ja.

Weil Steuer und Sozialversicherung zwei verschiedene Probleme
sind und die (pauschale Lohn-) Steuerfreiheit nicht die
(pauschalierte) Sozialversicherungsfreiheit nach sich zieht.

Und was bedeutet das übersetzt für Dummies wie mich? :smiley:

LG,
TBP

Wäre es für ihn ratsam, mit seinem AG auszuhandeln, auf
Lohnsteuerkarte zu arbeiten und somit selbst zu versteuern?
Der Arbeitslohn würde ja dann auf das 1,3-fache ansteigen, was
doch recht verlockend klingt.

Nein, der Arbeitslohn steigt gar nicht. Nur der Arbeitgeber
spart sich die 2% pauschale Lohnsteuer.

In beschriebenem Szenario würde der Arbeitgeber 30,99 % des
Arbeitslohns abführen müssen. Das würde er sich ja dann sparen

Nein, das spart er sich nicht!

und könnte den Brutto-Lohn somit auszahlen, oder?

Nein. Obwohl - den Bruttolohn zahlt er ja sowieso. Abzüge könnten nur durch die auf den AN abgewälzte LSt bzw. entsprechend der LSt-Klasse anfallende LSt entstehen. Je nach Ausgestaltung.

Das wären
dann das 1,3099-fache vom bisherigen Gehalt.

Wenns denn so wäre, dann würde es so zutreffen. Aber es ist ja nicht so.

Meine Interpretation:
Wenn er im 400-Euro-Job-Verhältnis bleibt, kann er durch
diesen Job im Jahr 4800 € verdienen.

Ja.

Versteuert er jedoch per
Lohnsteuerkarte, steigt sein Lohn um 30 % an - z.B. von 12,- €
auf 15,60 € - und seine Obergrenze liegt dann bei 7.800(?) €
zzgl. Werbungskosten und ANPauschBetrag … also um die 10.000
€.

Nein.

Wieso nicht?

Und der AG freut sich auch noch, weil er 0,99 % spart! :smiley:

Wieso?

s.o.

Stimmt das so alles oder wäre da - angenommen es handelt sich
um ein reales Szenario - ein Knick in der Logik?

Letzteres: Ja.

Weil Steuer und Sozialversicherung zwei verschiedene Probleme
sind und die (pauschale Lohn-) Steuerfreiheit nicht die
(pauschalierte) Sozialversicherungsfreiheit nach sich zieht.

Und was bedeutet das übersetzt für Dummies wie mich? :smiley:

Daß die geringfügigen / 400-Euro-Arbeitsverhältnisse (jetzt bis zu 450 Euro im Monat) grundsätzlich immer mit den pauschalen, vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen belastet sind, welche zumindest nicht in Abhängigkeit von der Wahl zwischen pauschaler Lohnsteuer und persönlicher Lohnversteuerung entstehen oder wegfallen.

Für welche Art der Lohnsteuer man sich entscheidet ist ohne Einfluß auf die Sozialversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Stimmt das so alles oder wäre da - angenommen es handelt sich
um ein reales Szenario - ein Knick in der Logik?

Letzteres: Ja.

Weil Steuer und Sozialversicherung zwei verschiedene Probleme
sind und die (pauschale Lohn-) Steuerfreiheit nicht die
(pauschalierte) Sozialversicherungsfreiheit nach sich zieht.

Und was bedeutet das übersetzt für Dummies wie mich? :smiley:

Daß die geringfügigen / 400-Euro-Arbeitsverhältnisse (jetzt
bis zu 450 Euro im Monat) grundsätzlich immer mit den
pauschalen, vom Arbeitgeber zu tragenden
Sozialversicherungsbeiträgen belastet sind, welche zumindest
nicht in Abhängigkeit von der Wahl zwischen pauschaler
Lohnsteuer und persönlicher Lohnversteuerung entstehen oder
wegfallen.

Für welche Art der Lohnsteuer man sich entscheidet ist ohne
Einfluß auf die Sozialversicherung.

Tut mir Leid, dass ich das jetzt nicht so einfach schlucke - mich machen allerdings einige Veröffentlichungen (Spiegel und auch http://www.laehn-stb.de/upload/194365136.pdf), nach denen Studenten einen Versicherungs-Sonderstatus besitzen, stutzig.
Wie ICH das verstanden habe, zahlt ein Student (vorausgesetzt, man wahrt den Status des „ordentlichen Studenten“) KEINE Sozialversichungsabgaben.
Blicke ich es gerade einfach nicht oder wo liegt mein Denkfehler?

LG,
TBP

Hallo,

Tut mir Leid, dass ich das jetzt nicht so einfach schlucke - mich machen allerdings einige Veröffentlichungen (Spiegel und auch http://www.laehn-stb.de/upload/194365136.pdf), nach denen
Studenten einen Versicherungs-Sonderstatus besitzen, stutzig.
Wie ICH das verstanden habe, zahlt ein Student (vorausgesetzt, man wahrt den Status des „ordentlichen Studenten“) KEINE Sozialversichungsabgaben.
Blicke ich es gerade einfach nicht oder wo liegt mein Denkfehler?

Der springende Punkt ist, dass bei Minijobs pauschal diese Abgabgen anfallen, also vollkommen unabhängig, ob derjenige welche Beamter, Rentner, familienversichert oder eben Studierender ist.
Ob man den Minijob über die Steurkarte abrechnet oder pauschal versteuert, hat auf die pauschalen SV-Abgaben keinen Einfluss. (Ist jemand SV-frei, dann muss der AG eben pauschal einen höheren Steuersatz abführen.) In dem verlinktem Mekrblatt ist das auch nicht anders dargestellt, wobei auf jeden Fall kritisch angemerkt werden muss, dass es den Rechtsstand Mai 2009 widergibt. Da könnte sich also an verschiedenen Stellen inzwischen etwas geändert haben.

Will man also als Studierender von der Freiheit in verschiedenen SV-Zweigen profitieren, sollte man eben nicht die Gestaltung eines Minijobs wählen.

Grüße

Hallo,

da gibt es einiges zu berücksichtigen und es kommt auf den Einzelfall an.

Der Minijob für 400 EUR kostet den Arbeitgeber 30% Pauschale.

Wenn er ihn für über 450 EUR als normalen Arbeitnehmer einstellt, spart er 2% Steuern, zahlt aber normale SV-Beiträge.

Der Student zahlt auch SV-Beiträge, aber geringere. Einzelheiten im einem Midijobrechner im Netz.

Sinn macht das für den Studenten, wenn er eine KV braucht, sonst kaum.
(Die Familienversicherung fällt ab 451 euR auf jeden Fall weg.)

Der Werkstudent wäre die beste Lösung. Wenn das Einkommen so hoch ist, dass die studentische KV locker mit abfällt. und man die Rentenversicherung als Investition in die Zukunft ansieht.

gruss

barmer