400 Euro Job wegen Riester aufstocken

Hallo !

Angenommen : Man hat irgendwann mal Teilzeit gearbeitet und dann eine Riester abgeschlossen.

Dann hat man nur noch auf 400 Euro gearbeitet.
Jetzt schreibt einen die Versicherung an, das man die Zulagen / Förderung aus den letzten Jahren zurückzahlen soll.

Man könnte aber auch auf 4,9 die RV aufstocken— wohin zahlt man diese Aufstockung ? An die Versicherung oder an die „Deutsche Rentenversicherungsanstalt“ ?

Hallo,

man muss allerdings nicht das Einkommen von 400 € erhöhen um die Riesterförderung zu erhalten.
Einfach dem Arbeitgeber mitteilen, dass man für den 400 € Job einen Rentenbeitrag zahlen möchte.

Gruß Merger

Hallo !

hallo

Angenommen : Man hat irgendwann mal Teilzeit gearbeitet und
dann eine Riester abgeschlossen.

Dann hat man nur noch auf 400 Euro gearbeitet.
Jetzt schreibt einen die Versicherung an, das man die Zulagen
/ Förderung aus den letzten Jahren zurückzahlen soll.

Man könnte aber auch auf 4,9 die RV aufstocken— wohin zahlt
man diese Aufstockung ? An die Versicherung oder an die
„Deutsche Rentenversicherungsanstalt“ ?

Ich würde mich an den Vermittler wenden, der soll sich gefälligst kümmern. Wenn es den nicht mehr gibt kann man ja mal beim Versicherer anrufen und sich einen neuen Vermittler nennen lassen.

Zahao

Hallo,
gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Siehe:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/2__AG/2__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/2 AG/2 aufstockung Rente/aufstockung der__rentenversicherungsbeitraege.html)
Gruß J.K.

Angenommen : Es geht um zurückliegende Jahre 2009 und 2010.
Dem Ag das nachträglich mitzuteilen ist wohl nicht sinnvoll,da das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.
Mit dem Vermittler sowie der Agentur hat man keine guten Erfahrungen gemacht.
Man möchte eben nicht auf die Förderung verzichten…

Nach wie vor bleibt die Frage - an wen wende ich diese Zahlung ??

man kann immer nur im laufenden Jahr etwas einzahlen.

Wie soll man für rückliegende Jahre in denen man nicht Zulagenberechtigt war eine Zulage erhalten ?

Nicht immer ist nur der Vermittler dran schuld,
Auch ein Versicherungsnehmer ist in der Verantwortung Änderungen im Berufsleben seinem Vermitller mitzuteilen, denn dieser ist sicher
kein Hellseher und auch eine Glaskugel gehört nicht zu seinen Arbeitsmitteln.

Hallo!

Das kann rückwirkend nicht mehr gerichtet werden. Daran hätte man in den betreffenden Jahren denken müssen. :frowning:

Gruß

derschwede77