400 Euro Job zum Teilzeitjob und Kleingewerbe?

Hallo Ihr Wissenden!

Also ich bin Teilzeitbeschäftigt (900,- Brutto) und habe nebenberuflich eine Kleinunternehmung für Model-/Kompasren- und Kleindartellerjobs was wohl im Jahr die 2000,- Euro nicht übersteigen wird. Also bleibt das Geld knapp :confused:

Nun habe ich mir überlegt ob ich noch einen 400,- Job machen soll (putzen oder kellnern oder was auch immer)
Die Frage ist nur. bleiben mir dann auch die 400,- Euro oder muss ich davon auch noch etwas abgeben?

Ich bin von 1987, weiblich, deutsche aus Köln

Danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

Juliette

Ein 400 Euro MInijob ist grundsätzlich steuer und abgabefrei. Von den E 400,00 bleibt die komplette Summe.

Der Minijob ist auch nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Ich würde aber die selbständige Tätigkeit zusätzlich ausbauen, es gibt genug Agenturen, die jemanden suchen.
Ansonsten viel Erfolg beim Kellnern.

Kann Dir leider nicht helfen, frage bitte einen Steuerberater.
mfg

Hallo

Für den Minijob gelten besondere Regelungen im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts. Durch diese Sonderregeln soll erreicht werden, dass der Mini-Jobber das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Entgelt brutto wie netto erhält, also ohne irgendwelche Abzüge. Der Arbeitgeber zahlt neben dem Gehalt pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge und eine pauschalierte Lohnsteuer.

Ein Minijob kann auch neben dem Hauptjob als nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Unter Umständen, nämlich dann, wenn es im Arbeitsvertrag des Hauptjobs vorgesehen ist, muss der Arbeitgeber des Hauptjobs den Minijob genehmigen. Liegt eine Anzeigepflicht vor, besteht bei Unterlassung durch den Arbeitnehmer u. U. eine Schadensersatzpflicht. Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur verweigern, wenn betriebliche Interessen entgegenstehen. Keinesfalls aber darf der Arbeitnehmer bei einem Konkurrenten den 400-Euro-Job ausüben. Das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Bei Mini-Jobs gibt es keine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Es kann mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, wenn nur der monatliche Verdienst 400 Euro nicht überschreitet.

Auch bei lediglich einer kurzfristigen Tätigkeit kann ein Minijob vorliegen. Der Arbeitnehmer darf dann allerdings nicht mehr als zwei Monate oder nicht mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Diese kurzfristige Beschäftigung darf aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden. So kommen also nur Tätigkeiten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung in Frage. Bei Hausfrauen, Studenten, Schülern oder Rentnern wird dies von vornherein angenommen.
Ein Minijob kann auch und gerade in Privathaushalten ausgeübt werden.

Bei mehreren Mini-Jobs darf der Gesamtverdienst nicht mehr als 400 Euro betragen. Andernfalls, also ab 400,01 Euro, wird der Mini-Job bzw. werden die Mini-Jobs zu einem normalen Job: es fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an

Hallo Juliette,
wenn Dein Arbeitgeber für den 400 EUR-Job (Minijob) das Geld pauschal versteuert, dann bekommst Du es dort Brutto-für-Netto ausgezahlt. Tut er das nicht und möchte eine LSt-Karte von Dir haben, dann fällt das Ganze unter die Gesamtsteuerprogression und unterliegt voll dem Lohnsteuerabzugsverfahren…
Hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter… Bei weiteren Fragen, bitte gerne wieder melden
beste Grüsse aus IN
Florina

Kann dir leider nicht weiterhelfen!Usle444

Hi Juliette.

Ich kann Dir hier natürlich keine verbindliche Auskunft geben.

Aber nachdem ich genau das seit 10 Jahren immer wieder einmal mache, hier meine Erfahrung:

Man kann beliebig viele 400 € Jobs haben, sofern das Einkommen aus allen zusammen die 400 nicht übersteigt.

Das Einkommen aus diesen Jobs bleibt pauschal versteuert und wird nicht zu anderen Einkommensarten dazu gerechnet.

Die Teilzeitbeschäftigung wird vermutlich auf Lohnsteuerkarte abgerechnet. Das wird so bleiben, es ist kein Problem, dazu 400 € Jobs an zu nehmen.

Übrigens gilt Deine selbstständige Tätigkeit so lange als nebenberuflich, so lange sie nicht den Hauptteil Deines Gesamteinkommens darstellt.

Nachdem Du aber eher noch mehr als Angestellte verdienst als vorher, ist das überhaupt kein Problem.

Hilft Dir das weiter?

schöne Grüße aus München

tolle antwort! vielen dank!!!

sonnige grüße aus köln!