Hallo liebe Gemeinde,
sind 400 Euro Jobs bei Bezug von ALG I möglich, ohne dass es Kürzungen bei ALG gibt?
Gibt es Küzungen ab 401 Euro? Wie ist da die Staffelung?
Danke für eure Antworten. Viell. auch mit exteren Links.
Gruß, berlinmal
Hallo liebe Gemeinde,
sind 400 Euro Jobs bei Bezug von ALG I möglich, ohne dass es Kürzungen bei ALG gibt?
Gibt es Küzungen ab 401 Euro? Wie ist da die Staffelung?
Danke für eure Antworten. Viell. auch mit exteren Links.
Gruß, berlinmal
Hi!
Wenn ich richtig informiert bin, ist ein Nebenerwerb ohne Abzüge zulässig, wenn:
die Wochenstundenzahl von 15 nicht erreicht wird und
der Monatsverdienst 165€ nicht überschreitet.
Also um sicher zu gehen, besser nur 14 Stunden in der Woche (nicht im Monatsschnitt zu sehen) arbeiten und auch nur 164,99€ im Monat auf dem Lohnstreifen stehen haben 
Schönen Gruß
George
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Hi George!
Hast du dazu unter Umständen einen Link, der das noch detaillierter erklären könnte?
Gruß, berlinmal
Hi!
Wen wunderts dass die Arbeitsagentur darüber am besten Bescheid weiß?! 
http://www.arbeitsagentur.de/nn_248846/Navigation/ze…
Schönen Gruß
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Danke! 
Hallo
Also um sicher zu gehen, … nur
164,99€ im Monat auf dem Lohnstreifen stehen haben
*ironietagein*
Wäre ja auch ein Unding, wenn man einen Teil seines ALG mitfinanziert…
*ironietagaus*
Gruß,
LeoLo
Hi!
Sein ALG1 hat man ja schon vorfinanziert…ist ne Versicherung für die man Prämie zahlt und die im Schadensfall einspringt. Nicht jeder möchte eine Selbstbeteiligung haben.
Davon ab, wenn ich richtig informiert bin, dann wird eine Beschäftigung die 165€ und mehr im Monat einbringt nicht mehr als Nebentätigkeit, sondern als Job gewertet…somit nicht arbeitslos, somit auch kein Anspruch auf ALG1 (zumindest für den Zeitraum des Erwerbs nicht) und damit, bei Unwissenheit, horrende Rückzahlungen, weil das Amt sowas nicht unbedingt sofort an den „Kunden“ weitergibt.
Da würd ich mir zweimal überlegen ob ich mein ALG1 gefährde…bei 60% vom letzten Verdienst, bei den meisten sind das mehr als 400€, und das „verlieren“ weil man 1ct „zuviel verdient hat“…
ICH wüsste nicht, wie ich mit 165€ über den Monat kommen sollte…da könnte ich gleich auf HartzIV springen, da gibts wenigstens Mietzuschüsse etc. und ich behaupte mal dass für ungefähr 99,8% der arbeitenden Bevölkerung das Gleiche gilt.
Dann den gesetzlich möglichen Zuverdienst nutzen und bloß nicht drüberkommen weil sonst der Anspruch weg ist…
Oder würdest DU deiner Autoversicherung bei einem Schaden sagen „Nein, sie brauchen nicht die Reparaturkosten x zu zahlen, mein Schwippschwager 3. Grades hats für die Hälfte gemacht, behalten sie ruhig den Rest“
(fiktive Frage, brauchst auch nicht antworten, ist lediglich zur Verdeutlichung)
Schönen Gruß
George
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Hi!
Sein ALG1 hat man ja schon vorfinanziert…ist ne Versicherung
für die man Prämie zahlt und die im Schadensfall einspringt.
Nicht jeder möchte eine Selbstbeteiligung haben.
Prinzipiell liegst Du richtig.
Allerdings ist es nun mal Teil der Versicherungsleistung, dass Nebenverdienste > 165,00€ angerechnet werden.
Ich ganz persönlich fühle mich besser, wenn ich wenigstens einen Teil meines „Einkommens“ selbst bestreiten kann. Nenn mich dämlich, aber meiner Seele ging es besser…
Davon ab, wenn ich richtig informiert bin, dann wird eine
Beschäftigung die 165€ und mehr im Monat einbringt nicht mehr
als Nebentätigkeit, sondern als Job gewertet…somit nicht
arbeitslos, somit auch kein Anspruch auf ALG1 (zumindest für
den Zeitraum des Erwerbs nicht) und damit, bei Unwissenheit,
horrende Rückzahlungen, weil das Amt sowas nicht unbedingt
sofort an den „Kunden“ weitergibt.
Da bist Du falsch informiert. Die Messlatte ist nicht die Eurozahl, sondern 15 Stunden in der Woche.
Oder würdest DU deiner Autoversicherung bei einem Schaden
sagen „Nein, sie brauchen nicht die Reparaturkosten x zu
zahlen, mein Schwippschwager 3. Grades hats für die Hälfte
gemacht, behalten sie ruhig den Rest“
(fiktive Frage, brauchst auch nicht antworten, ist lediglich
zur Verdeutlichung)
Schlechtes Beispiel, da es sich bei einer KFZ-Versicherung nicht um eine gesetzlich derart streng geregelte Geschichte handelt. Man kann den Anbieter wechseln, man kann aus verschiedenen Tarifen wählen und letztendlich kann man sehr wohl eine Selbstbeteilugung wählen…
LG
Guido, der selbst recht lange Zeit ohne Anstellung war
Hi!
Hi!
Sein ALG1 hat man ja schon vorfinanziert…ist ne Versicherung
für die man Prämie zahlt und die im Schadensfall einspringt.
Nicht jeder möchte eine Selbstbeteiligung haben.Prinzipiell liegst Du richtig.
Allerdings ist es nun mal Teil der Versicherungsleistung, dass
Nebenverdienste > 165,00€ angerechnet werden.
Ich ganz persönlich fühle mich besser, wenn ich wenigstens
einen Teil meines „Einkommens“ selbst bestreiten kann. Nenn
mich dämlich, aber meiner Seele ging es besser…
Ich denke das ist wirklich Einstellungssache, es gibt sehr viele Leute die so wie du, einen Teil ihres Einkommens selber verdienen möchten und denen es auch egal ist, ob es dann angerechnet wird. Es gibt auch Leute die sagen: ansich reicht mir das was ich vom Amt kriege, n bissel kann ich mir auch noch dazuverdienen, aber bitte nicht so, dass mir dadurch Abzüge entstehen.
Davon ab, wenn ich richtig informiert bin, dann wird eine
Beschäftigung die 165€ und mehr im Monat einbringt nicht mehr
als Nebentätigkeit, sondern als Job gewertet…somit nicht
arbeitslos, somit auch kein Anspruch auf ALG1 (zumindest für
den Zeitraum des Erwerbs nicht) und damit, bei Unwissenheit,
horrende Rückzahlungen, weil das Amt sowas nicht unbedingt
sofort an den „Kunden“ weitergibt.Da bist Du falsch informiert. Die Messlatte ist nicht die
Eurozahl, sondern 15 Stunden in der Woche.
Hast Recht, habs gerade nochmal nachgelesen…wurde mir aber vom entsprechenden „Kundenbetreuer“ dann falsch/misverständlich mitgeteilt.
Oder würdest DU deiner Autoversicherung bei einem Schaden
sagen „Nein, sie brauchen nicht die Reparaturkosten x zu
zahlen, mein Schwippschwager 3. Grades hats für die Hälfte
gemacht, behalten sie ruhig den Rest“
(fiktive Frage, brauchst auch nicht antworten, ist lediglich
zur Verdeutlichung)Schlechtes Beispiel, da es sich bei einer KFZ-Versicherung
nicht um eine gesetzlich derart streng geregelte Geschichte
handelt. Man kann den Anbieter wechseln, man kann aus
verschiedenen Tarifen wählen und letztendlich kann man sehr
wohl eine Selbstbeteilugung wählen…
Find das Beispiel gar nicht so unpassend, es geht ja nicht um Wahlmöglichkeiten, sondern um einen (fiktiv) eingetretenen Schadensfall, den man entsprechend erstattet bekommt (man kriegt was einem zusteht, beim ALG durch das frühere Gehalt geregelt, beim Auto durch die Reparaturkosten bzw. den Restwert bestimmt). Diesen Betrag bekommt man so oder so, egal ob man ihn komplett benötigt oder nicht…und zurückgeben/opfern weil man mit weniger auskommt würden ihn wahrscheinlich nur die wenigsten.
Ist natürlich jetzt hinfällig, weil die 165€ nicht den Verlust des Anspruches bedeuten…
LG
Guido, der selbst recht lange Zeit ohne Anstellung war
Gruß
George, der seit diesem Monat von der Agentur mit den meisten Klienten in Deutschland (5,012Mio.) betreut werden muss