Hallo nochmal,
Das heißt also ich könnte im ersten Jahr 17.500€ verdienen
hmmm - „verdienen“ klingt nach Ertrag. Wir sprechen von Umsätzen.
wenn ich im zweiten Jahr max. 50.000 € dann zahle ich AB dem
zweiten Jahr kein USt mehr. vorher aber schon?
Nein, von Anfang an nicht - falls Du nicht zur Regelbesteuerung optierst.
Wie genau
berecht sich diese USt denn?
Umsätze (soweit zum Regelsatz steuerpflichtig) mal 0,16 = USt. USt minus Vorsteuer (= die USt, die in Rechnungen von anderen Unternehmern für Lieferungen und Leistungen für das Unternehmen enthalten ist) = abzuführende USt.
*Boah* ich als Einzelunternehmer zahle keine KSt sondern ESt
wobei ESt das selbe wie KSt ist was jedoch nur für nicht
Einzelunternehmer gilt.
Wer sagt das denn? Einkommensteuer ist Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ist Körperschaftsteuer. Natürliche Personen werden nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt.
Wenn ich mir das richtig übersetzt habe zahle ich also ESt mit
7.664€ Grundfreibetrag und wenn ich logisch an das Wort Ertrag
herantrete, dann bezieht sich das Ganze auf den Reingewinn
meinen Ertrag, oder!?
Nein, sondern wie beschrieben: Summe der Einkünfte (das ist unter anderem der Gewinn aus Gewerbebetrieb, aber auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung und noch einige anderen) minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen gleich zu versteuerndes Einkommen. Auf dieses wird die ESt berechnet: Man kann also die Frage nach der Höhe der ESt nur beantworten, wenn man alle Einkünfte und die genannten anderen Elemente kennt.
Zum Thema dazuverdienen, ich bin zur Zeit Vollzeitstudent und
beziehe Unterhalt von meinen Eltern, wobei man das auch nicht
wirklich als Unterhalt bezeichnen kann, da ich das Geld wieder
zurückzahlen muss (Ich könnte meine Eltern nicht verklagen).
Als habe ich im Prinzip ein negatives Einkommen.
Steuerlich: Gar keines. Die Zahlungen von Deinen Eltern sind bei Dir einkommensteuerlich neutral. Nicht positiv und nicht negativ.
Wo ist denn
jetzt der Zusammenhang zwischen den beiden Freibeträgen? Ich
habe auf der einen Seite eine große Summe von 24.500 Euro
das ist der Freibetrag für die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen.
auf der anderen nur 7.644 Euro, das ist mir ein wenig
schleierhaft.
das ist der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif. Es gibt viele kleine und mittlere Unternehmen, deren Inhaber zwar ESt, aber keine GewSt zahlen.
Aber es bedeutet in jedem Fall das wenn ich
unter den 7.644 Euro bleibe, das ich keines von beiden zahlen
muss, gell?
Normal ja. Es sei denn, die 7.664 € zu versteuerndes Einkommen kommen von z.B. 30.000 € Einkünften aus Gewerbebetrieb und großen Beträgen an Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Oder die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind niedrig, aber es gibt große Hinzurechnungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages. Aber das wird bei Dir beides nicht der Fall sein.
Was passiert denn bei der LSt-Aussenprüdung?
Da werden unter Umständen alle Fälle von Scheinselbständigen in dem Unternehmen aufgegriffen und daraufhin untersucht, ob sie selber inzwischen zur ESt veranlagt sind oder nicht. Wenn ja, wird festgestellt, ob sie Betriebsausgaben geltend gemacht haben, die bei nichtselbständiger Tätigkeit keine abziehbaren Werbungskosten wären. Und wenn es dann zu Änderungen in der ESt-Belastung kommt, kann es passieren, dass dafür der Arbeitgeber in Haftung genommen wird. Es kann genausogut passieren, dass die Chose zwar aufgegriffen wird, aber für den Unternehmer mit dem Ergebnis plus minus null endet, weil alle Betroffenen zur ESt veranlagt worden sind und dann ggf. einen geänderten Bescheid mit eventuell einer kleinen oder größeren Nachzahlung bekommen.
Und hätte das nur den
Nachteil, das er den Job dann nicht mehr hätte oder würden
noch andere Konsequenzen eintreten?
In extrem gelagerten Fällen (wenn nämlich eine große Zahl von gewesenen scheinselbständigen Arbeitnehmern des Unternehmens nicht zur ESt veranlagt worden ist und auch nicht mehr aufgetrieben werden kann) kommt dabei ein so fetter Haftungsbescheid raus, dass der schlaue Unternehmer die Bude zumachen kann.
Alle weiteren Konsequenzen (Sozialversicherung, möglicherweise Ansprüche auf Entgeltnachzahlungen wg. Urlaub und Krankheit usw.) ergeben sich nicht unmittelbar daraus, aber wenn die Betroffenen das durchkämpfen wollen, ist die Beurteilung durch den Fiskus immerhin ein Indiz dafür, dass auch in den übrigen Zusammenhängen Dienstverhältnisse angenommen werden können. Allerdings kein Beweis - die Kleinarbeit an der Frage hängt an den Betroffenen bzw. deren Anwälten, der Fiskus hält sich raus, wenn die Kante ESt erledigt ist.
Schöne Grüße
MM