Hallo,
warum sollte ein Rentner, der familienversichert ist, keine geringfügige Beschäftigung ausüben dürfen? Wenn die Rente unter 365,-Euro liegt, darf man freilich noch nebenbei dazuverdienen, aber eben nur bis zu einer Gesamtgrenze von 400,-Euro manatlich, um nicht aus der FV rauszufallen. Beispiel: 150,-Euro Brutto-Rente + 250,-Euro aus dem Minijob = weiterhin FV.
Sobald die Rente aber über 365,-Euro liegt, endet die FV und der Rentner braucht eine eigene Versicherung- in dem Fall eine freiwillige Versicherung. Es ist deshalb keine Pflichtversicherung, denn wenn er die Vorraussetzungen dazu schon erfüllt hätte, wäre der Rentner auch unter 365,-Euro Bruttorente pflichtversichert.
Da aber als freiwillig Versicherter die Beiträge aus dem Gesamteinkommen (egal welcher Natur) berechnet werden, würde bei Überschreiten der 400,-Euro-FV-Grenze auch der Minijob zur Beitragsbemessung mit herangezogen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Klarheit reinbringen. Ich fand die Frage etwas konfus, und weiß nun nicht, ob ich es so verstanden habe, wie es gemeint war. Ansonsten einfach nochmal anschreiben und näher erklären!
LG
Feffi Kunterbunt