400€ Job

Liebe/-r Experte/-in,
ein Rentner darf doch, wenn er familienversichert ist,zu seiner Rente nicht 400€ dazuverdienen. Warum ist das für einen Rentner eines berufsständischen Versorgungswerks nicht möglich? Er muss darf diesen Betrag nur incl. Rente haben.
Wie verhält es sich, wenn ein solcher Rentner 1200€ Rente erhält. Muß er dann den 100% Beitrag zahlen oder einen verminderten?

Danke für die Antwort

U.Pohl

Wenn ein Rentner familienversichert ist und eine geringfügige Beschäftigung ausübt, dann darf er zusammen nicht mehr als 400,00 € an Einkünften haben, damit die beitragsfreie Familienversicherung bestehen bleibt. Wenn ein Rentner 1.200,00 € Rente erhält, einen Minijob ausübt und freiwillig versichert ist, zahlt er einen Beitrag zur Krankenversicherung aus 1.200,00 € und zur Pflegeversicherung aus 1.600,00 €. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber bereits pauschale Beiträge zur Krankenversicherung aus dem Minijob abführt.

Hallo Ursula,

bei der Beurteilung wird unterschieden in Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und sonstige Renten (z. B. Betriebsrenten). Wegen des möglichen Hinzuverdienstes gibt die Rentenversicherung Auskunft. Eine Rente von 1.200 € wird immer verbeitragt. Der Beitragssatz richtet sich nach der Rentenart.

Gruß

Harald

Das ist mir alles klar, aber ein Rentner der DRV darf 400€ dazuverdienen, auch wenn er familienversichert ist. Ein Rentner eines Versorgungswerks darf nur 400 € abzüglich seiner, in diesem Fall sehr niedrigen Rente, verdienen. Warum dieser Unterschied?
Muss ein Rentner, der sich freiwillig versichert, die 14,9% zu 100% selbst tragen?

Ja, er bekommt keinen Zuschuss dazu.

Guten Tag,

da kann ich Ihnen als „Krankenkassen-Mensch“ leider nicht weiterhelfen.

Falsche Baustelle,

MfG
Thomas H.

Hallo,

warum sollte ein Rentner, der familienversichert ist, keine geringfügige Beschäftigung ausüben dürfen? Wenn die Rente unter 365,-Euro liegt, darf man freilich noch nebenbei dazuverdienen, aber eben nur bis zu einer Gesamtgrenze von 400,-Euro manatlich, um nicht aus der FV rauszufallen. Beispiel: 150,-Euro Brutto-Rente + 250,-Euro aus dem Minijob = weiterhin FV.

Sobald die Rente aber über 365,-Euro liegt, endet die FV und der Rentner braucht eine eigene Versicherung- in dem Fall eine freiwillige Versicherung. Es ist deshalb keine Pflichtversicherung, denn wenn er die Vorraussetzungen dazu schon erfüllt hätte, wäre der Rentner auch unter 365,-Euro Bruttorente pflichtversichert.

Da aber als freiwillig Versicherter die Beiträge aus dem Gesamteinkommen (egal welcher Natur) berechnet werden, würde bei Überschreiten der 400,-Euro-FV-Grenze auch der Minijob zur Beitragsbemessung mit herangezogen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Klarheit reinbringen. Ich fand die Frage etwas konfus, und weiß nun nicht, ob ich es so verstanden habe, wie es gemeint war. Ansonsten einfach nochmal anschreiben und näher erklären!

LG

Feffi Kunterbunt

Hallo,

Danke für die Antwort. Soviel noch zur Ergänzung. Ich kenne familienversicherte Rentner die zu ihrer Rente noch bis zu 400€ dazuverdienen dürfen. Ich als Rentner eines Versorgungswerks darf aber lt. Auskunft der KK zusammen mit meiner Rente max.400€ verdienen und das kann und will ich nicht verstehen, weil es für mich damals Pflicht war, diesem Versorgungswerk beizutreten. Gruß U.P.

Hallo,

die Auskunft der KK ist korrekt, die FV-Grenze darf nicht überschritten werden, auch bei den bekannten Rentnern nicht.

Bei einer Familienversicherung bei einer gesetzlichen KK liegt die Grenze innerhalb der FV bei 365,-Euro im Jahr 2010. Bei Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung wird diese Grenze auf 400,-Euro aufgeweitet. Diese Gerenze bezieht sich immer auf die Gesamteinnahmen des Familienversicherten, so dass eine FV bei einem Rentenbezieher, der zusätzlich 400,-Euro verdient einfach enden muss, gegebenenfalls rückwirkend.

Kann es sein, dass dieser Rentner bei der jährlich durchgeführten FV-Überprüfung seiner KK nicht alle seiner Einnahmen der mitgeteilt hat? Denn wenn diese vom Minijob nix weiß, führt diese die FV weiter durch. ABER: wenn die Minijobzentrale, bei der alle geringfügigen Beschäftigungen vom Arbeitgeber zu melden sind, einen Abgleich mit den KK macht (aller 4 Jahre) und die KK dann so drauf kommt, endet die FV rückwirkend und es sind auch rückwirkend Beiträge zu rückwirkenden freiwilligen Versicherung fällig.

Gruß

Feffi Kunterbunt