Herr A, ist bei Firma AB über eine Zeitarbeitsfirma angestellt.
Firma AB bietet Herrn A zusätzlich zu seinem normalen Vertrag einen 400 € Job an, um sein Gehalt zu verbessern. Die Zeitarbeitsfirma soll davon jedoch nix wissen. Müsste Herr A das nicht der Firma melden? Darf Herr A diesen Vertrag mit der Firma AB eingehen?
Hi, ja die Tätigkeit ist die selbe, die Herr A schon in der Firma AB ausübt. Es ändert sich auch nix an der Arbeitszeit etc., nur das Geld soll angeblich mehr werden.
Wie soll das gehen? Soll dann die Arbeitszeit mit der ZAF reduziert werden oder was?
etc., nur das Geld soll angeblich mehr werden.
Ist dem AN klar, dass der 400-€-Job nicht sozialversicherungspflichtig ist und sich dies dann bei einer evtl. mal folgenden Arbeitslosigkeit auf die Höhe des Arbeitslosengeldes niederschlägt?
Herr A arbeitet ganz normal seine 35-Std.-Woche. Die ZAF darf ja nix davon wissen. Hmm schon komisch das ganze, oder? Danke für den Tip mit der folgenden Arbeitslosigkeit!
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also arbeiten Zeitarbeitnehmer und Entleiher an der Zeitarbeitsfirma vorbei, der dieser Umsatz und auch Gewinn verloren geht. Das verstößt gegen die Nebenpflichten des Zeitarbeitnehmers. Abgesehen davon ist das ganze auch sozialversicherungsrechtlich unzulässig (Umgehen der Beitragspflicht) und führt bei einer Betriebsprüfung zur Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Rechtlich eine ganz dumme Idee. Toll, solange man nicht erwischt wird, gibt es doch die 400 brutto für netto.