mein Mann hat eiene Voolzeitstelle und ich habe einen 400€Job. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen zweiten Job für täglich 3std auf Steuerkarte auzunehmen.
Meine Frage ist wie ist dann das mit meinem 1. Job der auf 400€Job Basis ist. Muss ich das Gehalt dann auch Versteuern?
Danke für eure Antworten
Wenn Sie auf Steuerkarte arbeiten, können Sie nebenbei den 400 € Job behalten, dieser wird pauschal durch den Arbeitgeber versteuert, das Gehalt der Steuerkarte wird über diese abgerechnet und versteuert. Da Ihr mann in Steuerklasse III sein wird, werden Sie in 5 müssen, mit entsprechender Progression in der Steuer.
Der 400 € Job bleibt entsprechend für Sie netto.
der Job auf Steuerkarte wird nach Karte besteuert, der 400 Euro Job mit 2% pauschal. Viele Arbeitgeber übernehmen die 2%ige Pauschalsteuer, kann aber auch auf den Arbeitnehmer umgelegt werden. Also wenn beim 400 Euro Job keine Steuerkarte abgegeben wurde und beim Gehalt nichts abgezogen wurde, hat der Arbeitgeber die pauschale Steuer bezahlt.
Wichtig ist auch noch die Sozialversicherungspflicht, der Steuerkartenjob wäre dann die SV-pflichtige Hauptbeschäftigung und ein „Minijob“ ist dann SV-frei.
Jetzt habe ich die Möglichkeit einen zweiten Job für täglich
3std auf Steuerkarte auzunehmen.
Meine Frage ist wie ist dann das mit meinem 1. Job der auf
400€Job Basis ist. Muss ich das Gehalt dann auch Versteuern?
Der 400-Euro-Job bleibt wie bisher pauschal versteuert und versichert. Nur der Job auf Karte muss individuell versteuert werden. (Es sei denn, beide Jobs sind beim selben Arbeitgeber.) Man kann auch mehrere „400-Euro-Jobs“ haben, wenn sie zusammen nicht über 400 Euro monatlich kommen, z.B. Job A mit 250 €, Job B mit 150 €.
Versteuert wird immer alles. Ein sog. Minijob (bis max. 400,00 €) ist nur einmal möglich. In der Regel übernimmt hier der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer. Daneben kann man natürlich ganz normal auf Lohnsteuerkarte arbeiten und wird hier mit der persönlichen Lohnsteuerklasse selbstverständlich besteuert. Dies trägt man dann selber.
Was aber viel wichtiger ist, ist die Frage der Sozialversicherung.
Über einen Minijob ist man definitiv NICHT eigenständig sozial versichert. Sollte also z.B. eine sog. Familienversicherung vorliegen, so kann man hier KEINEN weiteren eigenen Job aufnehmen, ohne aus der Familienversicherung zu „fliegen“. Jede weitere Tätigkeit (neben Minijob) führt automatisch zu einer eigenen Versicherung! Das heisst, der Nebenjob würde nicht nur mit einer (vermutlich) schlcchten Steuerklasse versteuert werden, sondern unterliegt auch in voller Höhe der gesetzlichen Sozialversicherung. All dies würde dann abgezogen werden.
Einkommen muss versteuert werden. Jobs auf 400€ Basis werden pauschal versteuert und es werden pauschal Abgaben an die Sozialversicherungskassen geleistet. Sie sollten unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, bei dem Sie auf 400€ Basis arbeiten, der kann Ihnen genau erklären, wie das dann läuft.
ein geringfügig Entlohnter (400 €-Job), bleibt wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und es auch bleiben, ein 400 €-Job.
Die Tätigkeit auf „Lohnsteuerkarte“ sollte wegen der sicher wesentlich geringeren Entlohnung als die Tätigkeit des Ehemannes, dann auf Steuerklasse 5 ausgebüt werden. Dies lässt sich aber auch schnell im Internet ausrechnen, ob die Kombination 3 und 5 besser ist als 4 und 4 (St-kl.)
Hallo, leider bin ich auch hier rechtlich nicht auf der sicheren Seite. Meine Frau geht halbtags arbeiten und hat einen angemeldeten 400E-Job. Bei unserer Steuererklärung per CD wurde die Frage nach einen 400E Job gestellt und wenn ich den Betrag dafür eingetragen habe waren schwupps ein Drittel für Steuern weg. Da dieser Job im Pflegebereich liegt konnten wir den Freibetrag(2100€)ausschöpfen und somit die Steuern sparen. In sofern bib ich von der Steuerbefreiung bei 400€ Jobs etwas skeptisch und muss mich da selbst noch kundig machen. Viel Erfolg.