Hallo
wenn jemand 2010 einen Mini Job (sogar weniger als 400 Euro/Monat) für 3 Monate hatte und anschl. eine Festanstellung gefunden hat, wie muß der Mini Lohn bei dem Lst-Jahresausgleich angegeben werden?
Die Steuern hat ja der AG pauschal abgeführt.
Danke
Robert
Hallo
wenn jemand 2010 einen Mini Job (sogar weniger als 400
Euro/Monat) für 3 Monate hatte und anschl. eine Festanstellung
gefunden hat, wie muß der Mini Lohn bei dem
Lst-Jahresausgleich angegeben werden?
Der Lst-Jahresausgleich nennt sich seit einigen Jährchen schon nur noch „Einkommensteuererklärung“; da auf der Lohnsteuerkarte ja nicht eingetragen, vermutlich nicht, falls nicht im Formular unter „Einkünfte“ einzutragen wäre; habe die Formulare nicht so in Erinnerung, dass ich es jetzt wüsste,…In Anlage N nein, man könnte es „vernachlässigend weglassen“,…
mfg
Die Steuern hat ja der AG pauschal abgeführt.
Richtig,…
Danke
Robert
der Minijob wird gar nicht angegeben!!
Lia
Die Steuern hat ja der AG pauschal abgeführt.
gar nicht…
gruß inder
@alle, Danke Sehr
Gruß
Robert