Folgender Fall:
Die Familie bezieht ALG2 und die 17-jährige Tochter möchte einen 400€-Job annehmen, um sich ihren Führerschein zu verdienen. Bleiben von dem Geld dann nur rund 60 € über? (Hab gelesen, dass der Bezieher von ALG2 nur 15 % behalten darf, aber gilt das auch für die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft?)
bei einem 400,-€-Job hat man folgende Freigrenzen:
die ersten 100,-€ sind frei und können ohne Abzug der ARGE
hinzuverdient werden!
Bis hierhien sachlich klar formuliert, verständlich und Sternchen-tauglich
von 100,-€ bis 400,-€ darf man 20% behalten!
Nö, seinen Lohn darf man (abzüglich von Steuern und Sozialabgaben, abgesehen von Pfändungen) selbstverständlich behalten!! Zu behaupten, die ARGE kürzt den Lohn ist schlichtweg falsch und wäre ja auch ein immenser Verwaltungsaufwand! Anders gefragt, wenn man 20% behalten darf, wer überweist denn wem die anderen 80%?? Na, klingelts?
Das heist, dass
die ARGE 240,-€ abziehen kann!
Unterm Strich darf man dann 160,-€ behalten!
Der Abzug erfolgt bei der Haushaltvorstehenden Person, die das
ALG II für alle Mitglieder der BG beantragt hat!
Ich lese immer was von Abzug? Wo ist das problem, dass weniger gezahlt wird, wo weniger Bedarf ist?? So gesehen zieht die ARGE ja jedem, der kein ALG2 bekommt jeden Monat einge hundert Euro ab, oder was!?
Die Angabe dass man 15% behalten darf und dann nur 60,-€ übrig bleiben ist falsch!
Es gab mal eine alte Regelung! Da war es so, dass man 60,-€ Frei hinzuverdienen konnte ohne dass diese als Einkommen angerechnet wurden! Darüber hinaus durfte man 15% behalten! Das heisst, wenn man 100,-€ verdient hatte, durfte man 66,-€ behalten und 34,-€ wurden abgerechnet!
Hier die aktuelle Regelung!!!
Minijobs
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Verdienstgrenze bis zu 400 € beträgt. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind für Sie als Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.
Die Arge rechnet die 400,-€ als Einkommen an und berücksichtigt dabei die Hinzuverdienstfreigrenze:
Was passiert wenn ich mehr als 400 € verdiene?
Ab einem monatlichen Verdienst von 400,- € wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Für Sie ist das zunächst überwiegend von Vorteil. Denn Sie erwerben Ansprüche aus der Sozialversicherung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Freibetrag berechnet sich dagegen nach dem Bruttoeinkommen, also dem Einkommen vor Steuern und Abgaben. Von jedem hinzuverdienten Euro zwischen 100,01 und 800 € dürfen Sie 20 % behalten, unabhängig davon ob Sie Sozialabgaben zahlen oder nicht.
Diese Angaben findet man auch auf der Internetseite der Arbeitsagentur!
Die Angabe dass man 15% behalten darf und dann nur 60,-€ übrig
bleiben ist falsch!
Teutoburger hat doch gar nichts dergleichen behauptet.
Es gab mal eine alte Regelung! Da war es so, dass man 60,-€
Frei hinzuverdienen konnte ohne dass diese als Einkommen
angerechnet wurden! Darüber hinaus durfte man 15% behalten!
Das heisst, wenn man 100,-€ verdient hatte, durfte man 66,-€
behalten und 34,-€ wurden abgerechnet!
Es wird aber nichts vom Gehalt abgezogen, sondern vom alg II. Das war es wohl auch, was Teutoburger versucht hat dir zu vermitteln.