Hallo, bei einem 400€ Job hat sich der Angestellte bereit erklärt freiwillig in die Rentenkasse zu zahlen. also bekommt er weniger netto als brutto. Wird dieser Abzug bei der Hartz IV Berechnung berücksichtigt? Schon mal jetzt danke für die Antworten.
Hallo, also ich denk nein, da die Rente vorgeht und bei Hartz nur das verbleibende netto angerechnet wird
meines Wissens nicht.
Das ist ja deine eigene freiwillige Leistung, für die Rentenkasse etwa zu tun
Hallo
das kann ich leider nicht beantworten. Wünsche dir viel Erfolg.
LG Silvia
So viel ich weiss wird es nicht berücksichtigt. Zahlt aber der Arbeitgeber es ein wird es berücksichtigt da er ja dann in der Lohnabrechnung weniger Netto ausgezahlt bekommt.
Würde aber beim Arbeitgeber oder dem Jobcenter noch mal nachfragen.
Der Arbeitgeber hat auch Vordrucke für die Renteneinzahlung.
Tut mir leid,aber das kann ich dir leider nicht beantworten, weil ich das selbst nicht genau weiss.
Kann ich leider nicht 100-%-tig sagen. Aber normalerweise wird ja das Netto (auch beim Zuverdienst) angerechnet.
Angerechnet wird natürlich nur, was ihr tatsächlich zur Verfügung steht. Davon sind 100 € Freibetrag. Der Rest wird zu 80 % auf die Leistung verrechnet.
ganz ehrlich keine ahung aber vom bauchgefühl müßte es berücksichtigt werden
Da kenne ich mich leider nicht aus, sorry
Warum nicht. Es wird doch das tatsächliche Einkommen angerechnet, oder liege ich da falsch?
Gruß
Genaues kann ich hierzu leider nicht sagen. Ich meine aber, dass ich irgendwo mal gelesen habe, dass die Rentenbeiträge absetzbar sind und dann nur das neue ‚Netto‘ angerechnet wird. Gib einfach die monatlichen Abrechnungen ab und warte auf den ersten Bescheid. Ist hier das neue ‚Netto‘ berücksichtigt, ist alles klar und wenn nicht, dann nochmal prüfen (lassen).
LG
Franz57
Sehe ich genauso, mal abwarten. Danke trotzdem für die Antwort.
Hallo
nein, das ist sein Privatvergnügen.
Gruss zaubermaus
Einen wunderschönen Guten Morgen,
also mit normalem Menschenverstand,so wie du und ich ihn haben, müsste dieses zu berücksichtigen sein. Aber leider denken und rechnrn die vom JA doch ganz anders als wie wir. WirkIch weiß ich nur, dass dir vom 165 Job, 112 € bleiben müsse. Ich hoffe, ich habe dir etwas weitergeholfen und verbleibe
MfG Andreas
Hallo Sauerländerin,
bei der Berechnung von Hartz IV wird immer das Netto zu Grunde gelegt, was von Seiten des Arbeitgebers ausgewiesen wird. Wird von dem reinen Netto noch etwas abgebucht (z.B. für einen Eigenanteil Vermögenswirksamer Leistungen, Kantinennutzung, Arbeitskleidung etc.) so wird dies nicht berücksichtigt, auch wenn der Arbeitnehmer dann natürlich, aufgrund des Abzuges vom Netto, weniger auf das Konto erhält. Ich sehe es aber grundsätzlich als gute Sache an, einen Beitrag in die Rentenkasse zu zahlen, da im Rahmen von Hartz IV keine Zahlungen an die Rentenkasse geleistet werden. Das bedeutet, dass man durch diese eigenen Zahlungen an die Rentenkase im Rahmen der Minijobs am Ende des Arbeitslebens seine Rente noch aufbessern kann.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
flottebiene
ja vielen Dank, also verstehe ich das richtig das mein freiwilliger Beitrag zur Rentenversicherung bei der Neuberechnung von Hartz IV keine Berücksichtigung findet?
Genau
gruß
flottebiene