Ich blicke den deutschen Steuerjungle leider nicht, trotz Sufu. Also zu meiner Frage.
Ich wollte 2 Monate bei der Müllabfuhr arbeiten, mit 8,33€ die stunde und 45h die Woche. Dann ab August beginne ich eine Ausbildung bei der ich netto 550€ verdiene. Zudem bekommt meine Mutter ca. 170€ Kindergeld pro Monat. Würde sich die „kurzzeitige Beschäftigung“ bei der Müllabfuhr lohnen, ohne durch Steuern zuviel zu verlieren? Oder kann man das Geld rückwirkend auf Jan-Mär als 400€ basis verteilen lassen? Bitte helft mir. Die Müllabfuhr sagt, ich solle nur für 400€ im Monat, d.h. eine woche kommen, weil ich, wenn ich versteuern muss zu teuer für sie bin, mit Urlaubsanspruch etc.
grundsätzlich kannst du das ohne Probleme machen.
Die Versteuerung des Betriebs läuft anders als deine eigene.
Aus betrieblicher Sicht macht das mit den 400 Sinn. Aus aus deiner weil bis 400Euro anders besteuert wird. Du kannst über die Einkommenssteuererklärung evtl Geld zurückbekommen, wobei du es erst mal über den Arbeitgeber versteuern musst und erst nächstes Jahr mit der Einkommensteuererklärung für 2012 eine Rückerstattung erhalten kannst.
Aus Steuersicht kein Problem solange sich die Monate nicht überschneiden.
Kindergeld hat damit erst mal nichts zu tun.
da sprechen Sie locker mal eben 50 verschiedene Themen an…
Nur zur Info:
bei einer kurzfristigen Beschäftigung bez.der AG die Steuer pauschal!
dies kann man aber nur 2 Mon.im Jahr machen(max.50 Arbeitstage)
Die Müllabfuhr macht es sich zu eingach, die Aussagen stimmen so nicht !
Es führt zu weit im einzelnen darauf einzugehen.
Die Seite http://www.minijob-zentrale.de erklärt alles was man wissen muss…
Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf keinen Fall erstattet. Evtl. anfallende Steuern werden auf Antrag im Januar 2013 erstattet, wenn der Jahresbruttoverdienst für alle Beschäftigungen vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 nicht mehr als 8004 Euro beträgt.
Ich wollte 2 Monate bei der Müllabfuhr arbeiten, mit 8,33€ die
stunde und 45h die Woche.
Das muss sicher dem Kindergeldamt gemeldet werden; da wird wohl das Kindergeld für den Zeitraum verloren gehen!
Dann ab August beginne ich eine
Ausbildung bei der ich netto 550€ verdiene.
Zudem bekommt
meine Mutter ca. 170€ Kindergeld pro Monat.
Da muss das Kindergeld wohl wieder beantragt werden; während Deiner Ausbildung bekommt sie wieder das Kindergeld. Verdienstobergrenze?
Würde sich die
„kurzzeitige Beschäftigung“ bei der Müllabfuhr lohnen, ohne
durch Steuern zuviel zu verlieren?
Mal mit den 8,33 Euro (brutto) im Internet in einen Brutto-Netto-rechner gehen (Lohnsteuerklasse 1); dagegen irgendwelche Fahrtkosten/sonstige Kosten und den Verlust des Kindergeldes setzen.
Oder kann man das Geld
rückwirkend auf Jan-Mär als 400€ basis verteilen lassen?
Da habe ich keine Ahnung.
Die Müllabfuhr sagt, ich solle nur für 400€ im
Monat, d.h. eine woche kommen, weil ich, wenn ich versteuern
muss zu teuer für sie bin,
Das ist ein blödes Argument, die Steuern bezahlst Du, nicht der Arbeitgeber; aber Sozialabgaben werden (ungefähr) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt
Hallo roman,
die Sache ist so: Wenn Du dieses Jahr eine Ausbildung anfängst, kann man dich nicht kurzfristig beschäftigen. Das hängt allerdings mit der Sozialversicherung zusammen. Das Kindergeld spielt keine Rolle. Zwei Möglichkeiten: 1. Komplett angemeldet in allen Zweigen der Sozialversicherung oder 2. die Minijoblösung. Bei Variante 1 werden vermutlich Steuern abgezogen, aber die könntest du mit einem Steuerausgleich für 2012 in 2013 wieder zurückbekommen. Übrigens ein Minijobber hat auch Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung.
Ich hoffe, dass dir das hilft.
MfG
J. Wolf
also Rückwirkend geht das schlecht. Da der Arbeitgeber die Abrechnungen bereits bei dem Finanzamt und den Sozialkassen eingereicht hat. Wenn die das korrigieren, riecht das immer nach Betrug.
Wenn Du aber noch nicht angefangen hast und der Arbeitgeber mitspielt, ist das ja kein Problem.
Wenn das aber jetzt so ist, dass ordnungsgemäß abgerechnet wurde, ist das für Dich nicht weiter schlimm. Du macht am Ende des Jahres eine Lohnsteuererklärung und wirst vom Finanzamt Geld zurückbekommen. So hoch wird Dein Jahreseinkommen nicht werden, dass da Steuern anfallen werden.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Hallo, Du kannst die Stelle ohne weiteres antreten, da das Einkommen aufs Jahr hochgerechnet wird und dadurch eh keine Steuern anfallen werden. Die kannst Du Dir bei der Einkommensteuererklärung eh wiederholen.
Du kannst unbesorgt die zwei Monate arbeiten, da du im gesamten Jahr nicht über den Steuerfreibetrag kommst. Das Geld, welches du bei der Müllabfuhr an Steuern und Sozialabgaben zahlst, musst du dir am Jahresende über den Lohnsteuerjahresausgleich evtl. zurückholen, wenn dein Arbeitgeber dies nicht automatisch macht.