Folgende Annahmen:
Eine GbR will eine Person auf Minijob-Basis einstellen für 12x400€=4800€ im Jahr. Hierfür muss die GbR 30%=1440€ Abgaben an die Bundesknappschaft abführen. Steuerlich kann sie Lohn+Abgaben also 6240€ absetzen.
1.) Ist das soweit richtig?
2.) Von den 30% Abgaben gehen ja 15% in die Rentenversicherung des Arbeitnehmers. Wenn der AN bereits Rentner (>65) ist, erhöht dies seine Rente oder ist das Geld quasi futscht?
3.) Kann man auch Schüler (unter 18) als Minijobber oder stundenweise einstellen? Wie sind hier die Altersgrenzen?
Gruß,
Werner
zu 1) Ja
zu 2) Das sind pauschale Abgaben, die Rente erhöht sich dadurch nicht.
zu 2) Das sind pauschale Abgaben, die Rente erhöht sich
dadurch nicht.
Soweit ich weiß, erhöht sich bei einem Nicht-Rentner die Rente schon, wenn auch minimal (sind ja auch minimale Beiträge).
Bei einem Rentner verfallen also die Beiträge.
Richtig?
Hallo,
http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/
minijob/1\_\_arbeitnehmer/7\_\_besonderheiten/2\_\_rentner/
InhaltsNav,N=12136-12128-12420-12712-12716.html
http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/
minijob/1\_\_arbeitnehmer/2\_\_aufstockung\_\_der\_\_rentenbeitraege/
InhaltsNav,N=12136-12128-12420-13034.html
Sorry, kann von dem Rechner hier, die Links nicht klickbar machen!
Mfg vom
showbee
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