400 € Job / Honorartätigkeit

Guten Morgen zusammen,

angenommen, man hat als Studentin einen 400€ Job. Kann man zusätzlich in einem anderen Betrieb auf Honorarbasis arbeiten, also Rechungen schreiben? Und wie sieht das da mit Scheinselbständigkeit aus? Wenn man bspw. regelmäßig ca 10/Std in der Woche in einem Betrieb arbeiten würde und auch nur dort Rechnungen einreicht? (Neben der 400€ Tätigkeit in einem anderen Betrieb)

Wären ansonsten zwei 400€ Jobs in zwei verschiedenen Betrieben irgendwie (anders) kombinierbar?

Vielen Dank und schöne Grüße!
Mirabus

Juhu, wieder dieses Thema =)
Hallo,

angenommen, man hat als Studentin einen 400€ Job. Kann man
zusätzlich in einem anderen Betrieb auf Honorarbasis arbeiten,
also Rechungen schreiben?

Ja, kann man.

Und wie sieht das da mit
Scheinselbständigkeit aus?

Könnte eine sein, kann aber auch keine sein. Macht man einen Dozentenjob an der Volkshochschule, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es eine echte Selbstständigkeit ist. Ist man selbstständige Kellnerin / Spülkraft / Regalauffüller / etc., würde ich eher davon abraten.

Kommt auf den Job an. Man sollte sich einfach selber mal fragen, ob der Job eher von Beschäftigten oder Selbstständigen ausgeübt wird, da bekommt man schon eine Richtung, ob das „rechtens“ ist. Und gerade wenn es nur Hilfsarbeiten sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es Scheinselbstständigkeit ist.

Wären ansonsten zwei 400€ Jobs in zwei verschiedenen Betrieben
irgendwie (anders) kombinierbar?

Adhoc fällt mir nichts anderes ein. Vielleicht den zweiten Job erstmal als kurzfristiger, aber das kann auch eine heiße Nummer werden.

Zumal man bedenken sollte, dass zwei 400 Euro Jobs zusammen gerechnet werden, dann hat man nicht mehr brutto für netto. Und wenn man dann noch dauerhaft mehr als 20h/Woche arbeitet, fällt man unter Umständen auch noch vollständig unter die Sozialversicherungspflicht, d.h. Abzüge in der ganzen Bandbreite und nicht nur in der Rentenversicherung.

Man hätte dann wiederum mehr davon, wenn einer der beiden von sich aus über 400 Euro ist (muss ja nicht viel sein). Dann hätte man zumindest beim zweiten Job wieder brutto für netto und beim ersten gibt es zwar Abzüge, aber in sehr geringem Umfang. Und mit etwas Glück, je nachdem wie viele Stunden man arbeitet, auch nur in der Rentenversicherung.

Einziges Problem: Der Arbeitgeber muss das mitmachen.

Greetz
S_E

Jaja, ein leidiges Thema, ich weiß :smile: Aber danke!

Nun - wenn beide Jobs knappe 400€ einbringen würden - muss das dann eigentlich als geringfügige Beschäftigung angemeldet werden oder könnte man bei einem der zwei Arbeitgeber darum „bitten“, die 400€ über Lohnsteuerkarte und eben sozialversicherungspflichtig abzurechnen? Also, eine offizielle geringfüfige Beschäftigung á 400€ und ein sozialversicherungspflichtiger Job á 400€. Oder lohnt sich das dann rein gar nicht für AG sowie AN?

Viele Grüße
Mirabus

Nun - wenn beide Jobs knappe 400€ einbringen würden - muss das
dann eigentlich als geringfügige Beschäftigung angemeldet
werden oder könnte man bei einem der zwei Arbeitgeber darum
„bitten“, die 400€ über Lohnsteuerkarte und eben
sozialversicherungspflichtig abzurechnen? Also, eine
offizielle geringfüfige Beschäftigung á 400€ und ein
sozialversicherungspflichtiger Job á 400€. Oder lohnt sich
das dann rein gar nicht für AG sowie AN?

Naja, man kann es sich im Prinzip nicht aussuchen, ob man nun sv-pflichtig sein will oder nicht. Es kommt ausschließlich auf die Höhe des Verdienstes an.

Ist man über 400 Euro, ist es pflichtig, liegt es darunter, ist es geringfügig. Punkt.

Wenn beide zusammen nicht mehr als 400 Euro sind, sind sie auch noch geringfügig (brutto = netto). Liegen sie darüber, werden beide pflichtig und aus beiden müssen SV-Beiträge gezahlt werden. Aber wie gesagt, sofern die Stunden sich in einem gewissen Rahmen halten, ist es nur die Rentenversicherung.

Ob sich das lohnt oder nicht, ist immer eine gute Frage. Ich weiß den Grund nicht, aber ich denke viele Arbeitgeber sind der Meinung, dass geringfügig Beschäftigte einfacher zu handhaben sind. Deswegen scheuen manche die Versicherungspflicht wie der Teufel das Weihwasser.

Man muss es halt durchrechnen, aber da sind halt viele Faktoren mit dabei, wodurch es zahlreiche Fallmöglichkeiten gibt. Und die Arbeitgeber müssen dann noch mitmachen, wenn man für sich die günstigste Variante gefunden hat.

LG
S_E

Ok gut: im Grunde heißt das, am einfachsten für alle Beteiligten wäre es, in einem der Jobs zB 401€ zu verdienen!?

Hallo !

Da bin ich nicht sicher,denn dafür gibts ja auch schon etwas,die Gleitzonenregelung von 401 bis 800 €.
Und ob man eine Gleitzonen-Regelung plus einen „normalen“ 400€-Job kombinieren kann ?

MfG
duck313

Puh! oh no, und nun? wie läuft das überhaupt ab - müssen sich die zwei Arbeitgeber dann in Verbindung setzen und schauen, wer wieviel und was bezahlt? Es wird ja immer komplizierter…

Hallo,

Da bin ich nicht sicher,denn dafür gibts ja auch schon
etwas,die Gleitzonenregelung von 401 bis 800 €.

Ja ist ja auch Sinn und Zweck der Aktion.

Und ob man eine Gleitzonen-Regelung plus einen „normalen“
400€-Job kombinieren kann ?

Ja, kann man, ist sogar am komfortabelsten für alle Beteiligten. Eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung (= mehr als 400 Euro) ist frei. Heißt, die eine wirkt sich nicht auf die andere aus. Beide AG müssen zwar prinzipiell informiert werden, aber sonst haben die miteinander gar nichts zu tun.

Rechnet man auf 410 Euro ab (sieht etwas schicker aus als 401 =) ), trägt der Arbeitnehmer um die 45 Euro Beiträge (aber zu allen Zweigen in diesem Beispiel, wenn nur Rentenversicherung, dann nur 21 Euro). Lohnsteuer dürfte nicht anfallen, aber da bin ich kein Experte.

Der Arbeitgeber trägt bei Versicherungspflicht zu allen Zweigen etwa 85 Euro, nur Rentenversicherung 40 Euro. Bei einer 400 Euro Kraft sind es hingegen über 120 Euro. Er spart also noch.

Ich würde wie folgt vorgehen: Bei beiden AG klären, wie viele Stunden gearbeitet werden soll. Damit dann zur Krankenkasse gehen und die bitten zu prüfen, ob man noch unter die Werkstudentenregelung fällt (am besten einen Bescheid verlangen!!). Falls ja, brauch der Arbeitgeber, der mehr als 400 Euro Entgelt zahlen soll, nur die Rentenversicherung abführen (und ein paar Umlagen, die fallen aber kaum ins Gewicht). Und man ist auf der sicheren Seite, wenn die Krankenkasse vorab informiert wurde.

LG
S_E

Ach, so kompliziert ist das gar nicht =)

Man muss nur einen von beiden fragen, ob er mehr als 400 Euro zahlen will. Muss ja nicht ewig weit drüber sein.

LG
S_E

Ja, ok gut. Ich dachte nur, weil Duck meinte, das würde evtl nicht so einfach gehen… wegen der Gleitzonenregelung.

Ach - ich habe jetzt erst deinen Beitrag zu Ducks Beitrag gelesen. Also, prima! Besten Dank erstmal :smile:

Hallo !

Nehmen wir mal an,man kann einen 400 €-Job plus einen in der sog. Gleitzone haben. Wird schon so stimmen.

Sind z.B. 401 € als Arbeitslohn vereinbart,dann wird das Einkommen mit einem jährlich wechselnden Faktor künstlich reduziert und nur auf das reduzierte die Sozialabgaben berechnet.
Und dann noch AG mehr als AN. Der AG-Anteil aus 401,-- und der AN-Anteil aus der Differenz zw. dem reduz. Anteil und dem AG-Anteil.

Beispiel 401€

rechn. Einkommen = 300,79 €

Sozialabgaben (alle!) AG = 80,79
AN = 40,47

AN bekomt also ohne Lohnsteuerabzug 401-40,47 = 360,53 € ausgezahlt.

Beim AG kommen noch die Umlagen(Lohnfortzahlung,Mutterschutz) hinzu,die Unfallversicherung und was sonst noch anfallen kann.

MfG
duck313

Ja, und wo ist jetzt das Problem?!

LG
S_E

Sicher ist es nicht die feine Englische.

Ich möchte niemanden böses unterstellen, aber ich denke es gibt doch schon einige, die sich für 4XX Euro anstellen lassen, nur um sich günstig in die Sozialversicherung einkaufen zu können.

Aber wenn man zwei geringfügige Beschäftigungen hat und insgesamt ist der Verdienst über 400 Euro, dann wirds für beide Arbeitgeber sehr aufwändig. Weil die Beitragsberechnung dann orientiert sich an den Gesamteinkünften. Also muss jeder Arbeitgeber wissen, was beim anderen verdient wird. Sofern man nur stundenweise arbeitet und kein gleichbleibendes Gehalt hat, ein Mordsaufwand.

Von daher rate ich bei diesen Konstellationen grundsätzlich, bei einer der beiden mehr zu arbeiten, so dass sie pflichtig wird. Dann ist alles wieder sauber getrennt.

Das Gesetz gibt es ja schließlich her und wer mehr arbeitet, soll auch mehr Geld bekommen. Und wenns halt über 400 Euro sind, bitte.

LG
S_E