400 € Job im Erziehungsurlaub

Hallo!

Eine Freundin von mir befindet sich zur Zeit im Erziehungsurlaub und möchte nun einen 400 € Job machen. Gibt es hier etwas besonderes zu beachten oder gelten hier nur dieselben Regeln wie beim Nebenjob nebst dem Hauptjob? Lediglich den Arbeitgeber über den Nebenjob informieren? Der Nebenjob ist weder bei der Konkurrenz noch vernachlässigt sie dadurch ihre Haupttätigkeit, da sie ja momentan eh nicht arbeitet.

Um baldige Rückantworten wird gebeten.

Vielen Dank!

MfG

Michaela Abendroth

Hallo!

Eine Freundin von mir befindet sich zur Zeit im
Erziehungsurlaub und möchte nun einen 400 € Job machen. Gibt
es hier etwas besonderes zu beachten oder gelten hier nur
dieselben Regeln wie beim Nebenjob nebst dem Hauptjob?
Lediglich den Arbeitgeber über den Nebenjob informieren? Der
Nebenjob ist weder bei der Konkurrenz noch vernachlässigt sie
dadurch ihre Haupttätigkeit, da sie ja momentan eh nicht
arbeitet.

Um baldige Rückantworten wird gebeten.

Vielen Dank!

MfG

Hallo Michaela Abendroth.

Der AG ist nicht nur zu informieren, er muß zustimmen. Sicherlich siehst Du es richtig, daß es selten einen Grund geben wird, daß er die Zustimmung verweigern kann. Nebst der Tätigkeit bei einem Konkurrenten wird aber oft übersehen, daß der AG der Meinung sein könnte, daß er die AN viel eher gebrauchen könnte… Dann wird er die Zustimmung verweigern können und evtl zur Aufnahme der Arbeitsleistung in Teilzeit beim AG auffordern.

Fundierte Seite zu allem Weiteren:
http://www.400-euro.de/400/index.html

Gruß,
LeoLo