400€-Job in der Selbstständigkeit

Hallo
Ich bin selbstständig, habe aber noch eine 400€ - Stelle. Die Sozialleistungen die der Arbeitgeber in diesem Verhältnis bezahlt kommen laut meiner Steuerberaterin nicht mir zugute sondern „versumpfen“ irgendwo.
Ist das korrekt?
Was kann ich dagegen tun?
Ich würde gern das diese Leistungen z.B. bei der Krankenkasse oder der Rentenkasse gutgeschrieben werden.

Gruß und Danke

Hallo,

was hat denn Ihre Steuerberaterin auf diese Frage geantwortet??!!
Grundsätzlich ist eine 400 Euro Beschäftigung nicht sozialvers.-pflichtig. Sie können durch diese Beschäftigung nicht krankenversichert werden!! Anders ist es bei der Rentenvers., hier können grundsätzlich Anrechnungszeiten erworben oder vervollständigt werden. Bei Aufnahme eines 400 €-Jobs muß Ihr AG Sie fragen, ob Sie in die Rentenkasse einzahlen wollen. Dies kann im lfd. Beschätigungsverh. nicht mehr geändert werden, kommt deshalb für Ihren jetztigen Job nicht mehr in Frage. Lohnt sich auch nur wenn Ihnen Zeiten fehlen, ansonsten müßten Sie ein bibliches Alter erreichen um ein paar Euro mehr Rente zu erhalten. Ist nur für Schüler, Studenten und Hausfrauen evtl. interessant, aber auch nur wegen der Zeiten.
Versuchen Sie einen Minijob ab 800 € zu erhalten, dann sind Sie kompl. sozialversichert, mit Krankengeld und Arbeitslosengeld.

Bitte und Gruß

Hallo
Danke für Ihre Antwort. Die Steuerberaterin meinte das dieses Geld „versumpft“. Ich hätte keine Möglichkeit dieses für mich gezahlte Geld zu nutzen indem es meinen Nebenkosten gutgeschrieben wird.
Ich bin freiwillig, gesetzlich Krankenversichert und privat Rentenversichert und wollte das dieses Geld dort mit einfließen lassen. Angeblich verteilt die Knappschaft diese Geld.
Ich wollte die Aussage meiner Steuerberaterin nicht gleich glauben.