Hallo,
was hat denn Ihre Steuerberaterin auf diese Frage geantwortet??!!
Grundsätzlich ist eine 400 Euro Beschäftigung nicht sozialvers.-pflichtig. Sie können durch diese Beschäftigung nicht krankenversichert werden!! Anders ist es bei der Rentenvers., hier können grundsätzlich Anrechnungszeiten erworben oder vervollständigt werden. Bei Aufnahme eines 400 €-Jobs muß Ihr AG Sie fragen, ob Sie in die Rentenkasse einzahlen wollen. Dies kann im lfd. Beschätigungsverh. nicht mehr geändert werden, kommt deshalb für Ihren jetztigen Job nicht mehr in Frage. Lohnt sich auch nur wenn Ihnen Zeiten fehlen, ansonsten müßten Sie ein bibliches Alter erreichen um ein paar Euro mehr Rente zu erhalten. Ist nur für Schüler, Studenten und Hausfrauen evtl. interessant, aber auch nur wegen der Zeiten.
Versuchen Sie einen Minijob ab 800 € zu erhalten, dann sind Sie kompl. sozialversichert, mit Krankengeld und Arbeitslosengeld.
Bitte und Gruß