400 Job, Kündigung!

Hallo!
Eine Arbeitnehmerin hat folgendes Problem. Die Arbeitnehmerin ist als Aushilfe beim Bäcker, scheinbar auf 400 euro Basis angestellt worden. Sie hat nie einen Arbeitsvertrag oder etwas ähnliches unterschrieben. Erhielt, nach aussage des AG, zu beginn 5€ die Stunde und nach der Einarbeitung sollte sie 6€ erhalten. Das Arbeitsverhältniss(???) besteht seit ende August.
Jetzt gibt es das erste Problem. Sie wurde nach Stunden bezahlt(es wurden nie die 400 euro erreicht!). Gilt es denn überhaupt als Minijob oder 400 Euro job?
Das zweite ist, das sie immer noch 5€ erhält und ihr bereits seit zwei Monaten die erhöhung zwar versprochen aber nie gezahlt worden ist.
Verständlicher weise möchte sie jetzt nicht mehr für 5€ die Stunde arbeiten(dienstags bis samstag von 5.30uhr bis ca. 8Uhr.)
Muss die Arbeitgeberin irgendwelche Fristen einhalten?
Danke im vorraus!

Hallo

Die Arbeitnehmerin
ist als Aushilfe beim Bäcker, scheinbar auf 400 euro Basis
angestellt worden.

Was heißt denn „scheinbar“?

Jetzt gibt es das erste Problem. Sie wurde nach Stunden
bezahlt(es wurden nie die 400 euro erreicht!). Gilt es denn
überhaupt als Minijob oder 400 Euro job?

„Auf 400€-Basis“ heißt nicht zwnagsläufig, daß man immer 400€ bekommt. Das ist die durchschnittliche Höchstgrenze. Soweit nicht ausgemacht war, daß sie immer 400€ / Monat verdient, sehe ich hier keinen Verstoß. Die Beschäftigung bleibt trotzdem geringfügig (soweit sie nicht aus anderen hier nicht genannten Gründen sozialversicherungspflichtig ist).

Das zweite ist, das sie immer noch 5€ erhält und ihr bereits
seit zwei Monaten die erhöhung zwar versprochen aber nie
gezahlt worden ist.

Gibt es denn Beweise (Zeugen) für dieses Versprechen?

Verständlicher weise möchte sie jetzt nicht mehr für 5€ die
Stunde arbeiten(dienstags bis samstag von 5.30uhr bis ca.
8Uhr.)
Muss die Arbeitgeberin irgendwelche Fristen einhalten?

Wer jetzt? Die ArbeitGEBERin oder die ArbeitNEHMERin? Ist denn eine Probezeit von 6 Monaten ausdrücklich vereinbart worden?

Gruß,
LeoLo

Erstmal Danke für die Beantwortung der ersten Frage.
Dann zum rest. Also es gab keine Externen Zeugen für die Zusagen, das heißt es waren nur zwei Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin anwesend.
Und zum zweiten meinte ich natürlich arbeitnehmerin bei der einhaltung von Fristen. Es wurde niemals über irgendeinen Vertragsinhalt oder gar überhaupt über etwas Vertragliches gesprochen!

Danke im Vorraus!

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Hallo

Also es gab keine Externen Zeugen für die
Zusagen, das heißt es waren nur zwei Arbeitgeber und die
Arbeitnehmerin anwesend.

Dann wird es bei einem Rechtsstreit schlicht davon abhängen, ob die Absprache entsprechend bindend und konkret war und natürlich auch, ob die beiden Arbeitgeber „bereit“ sind, vor Gericht zu deren Gunsten zu lügen.

Und zum zweiten meinte ich natürlich arbeitnehmerin bei der
einhaltung von Fristen. Es wurde niemals über irgendeinen
Vertragsinhalt oder gar überhaupt über etwas Vertragliches
gesprochen!

Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Derzeit kann also erst zum 15. Februar 05 gekündigt werden, wenn die Kü dem AG bis zum einschließlich 18.01.05 nachweislich zugeht.

Es widerspricht sich übrigens, daß über keine Vertragsinhalte gesprochen wurde, aber eine Lohnerhöhung strittig zu sein scheint…

Gruß,
LeoLo