400 € job nachzahlung versteuern ?

Hallo, kurze Frage !

Person a arbeitet auf 400 € basis in einem betrieb.

Der betrieb schliesst seine pforten allerdings in naher zukunft.
Aus diesem jahr haben sich allerdings überstunden angehäuft, die der betrieb
Jetzt person a auf einmal auszahlen will. Es handelt sich
Um ca. 3 monatsgehälter a 400€, also 1200€, die person a auf einmal überweisen
will.

Die überanhäufung der überstunden sollte für einen betriebsurlaub dienen, der die besagt zeit von 3 monaten dauern sollte.

Person a hat nur diesen job.

Muss person a jetzt diese zahlung versteuern ? Und wenn ja, wie hoch ?

Halbwissen als ‚Antwort‘
Hi!

Aus diesem jahr haben sich allerdings überstunden angehäuft,
die der betrieb
Jetzt person a auf einmal auszahlen will. Es handelt sich
Um ca. 3 monatsgehälter a 400€, also 1200€, die person a auf
einmal überweisen
will.

Ich verstehe nicht wirklich, warum der AG statt drei Zahlungen eine einmalige wählen will.

Ich könnte mir aber vorstellen (Achtung! Kein Wissen, nur eine Vermutung!!!), dass es keine Auswirkung auf den Status haben muss.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/01_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/01 400 euro minijob/01 verdienstgrenzen/01 entgeltgrenze/Entgeltgrenze.html)

VG
Guido

Die beschäftigung wird beendet, deswegen sollen die plusstunden
Nun ausgezahlt werden. Abgesprochen war allerdings die 3 monatige weiterzahlung.

Sorry allerdings wegen der rechtschreibung, bin gerade auf der arbeit und kann nur mit dem handy schreiben.

Ich verstehe nicht wirklich, warum der AG statt drei Zahlungen
eine einmalige wählen will.

Die weitere Monate mit Zahlungen à 400 € wären m. E. der einfachste und üblichste Weg.

Ich könnte mir aber vorstellen (Achtung! Kein Wissen, nur eine
Vermutung!!!), dass es keine Auswirkung auf den Status haben
muss.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/01_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/01 400 euro minijob/01 verdienstgrenzen/01 entgeltgrenze/Entgeltgrenze.html)

in dem Abschnitt geht es aber um einen „Monat, in dem die Entgeltgrenze unvorhersehbar überschritten wird“. Das Auszahlen von Überstunden ist nun doch wirklich nicht „unvorhersehbar“.

Aber der Fragesteller könnte hierzu ja mal bei der www.minijob-zentrale.de anrufen und die Leuts dort direkt fragen.

Gruß JK