Person a arbeitet auf 400 € basis in einem betrieb.
Der betrieb schliesst seine pforten allerdings in naher zukunft.
Aus diesem jahr haben sich allerdings überstunden angehäuft, die der betrieb
Jetzt person a auf einmal auszahlen will. Es handelt sich
Um ca. 3 monatsgehälter a 400€, also 1200€, die person a auf einmal überweisen
will.
Die überanhäufung der überstunden sollte für einen betriebsurlaub dienen, der die besagt zeit von 3 monaten dauern sollte.
Person a hat nur diesen job.
Muss person a jetzt diese zahlung versteuern ? Und wenn ja, wie hoch ?
Aus diesem jahr haben sich allerdings überstunden angehäuft,
die der betrieb
Jetzt person a auf einmal auszahlen will. Es handelt sich
Um ca. 3 monatsgehälter a 400€, also 1200€, die person a auf
einmal überweisen
will.
Ich verstehe nicht wirklich, warum der AG statt drei Zahlungen eine einmalige wählen will.
in dem Abschnitt geht es aber um einen „Monat, in dem die Entgeltgrenze unvorhersehbar überschritten wird“. Das Auszahlen von Überstunden ist nun doch wirklich nicht „unvorhersehbar“.
Aber der Fragesteller könnte hierzu ja mal bei der www.minijob-zentrale.de anrufen und die Leuts dort direkt fragen.