400€ Job neben Vollzeitbeschäftigung

Guten Morgen!
Kann mir jemand sagen, ob man einen 400€ Job annehmen kann, obwohl man einer anderen Vollzeitbeschäftigung nachgeht? Würde das Gehalt in einem solchen Fall anders versteuert werden?

Vielen Dank!

Sofern der Arbeitgeber des Vollzeitjobs der Nebentätigkeit zustimmt, kann solch ein 400€-Job problemlos ausgeführt werden. Die Besonderheit bei diesem pauschal besteuerten Arbeitsverhältnis ist, wie der Name schon sagt, die pauschale Besteuerung. Der Arbeitgeber zahlt komplett die anfallende Sozialversicherung sowie im regelfall auch die pauschale Lohnsteuer des Minijobs.

Hallo,

Sofern der Arbeitgeber des Vollzeitjobs der Nebentätigkeit
zustimmt, kann solch ein 400€-Job problemlos ausgeführt
werden.

das hatten wir hier doch gerade erst.

Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung des AG. Es kann im Vertrag so vereinbart sein. Und selbst dann bedarf es schon gewichtiger Gründe , damit der AG die Genehmigung verwehren kann.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Sofern der Arbeitgeber des Vollzeitjobs der Nebentätigkeit
zustimmt, kann solch ein 400€-Job problemlos ausgeführt
werden.

das hatten wir hier doch gerade erst.

Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung des AG. Es kann im
Vertrag so vereinbart sein. Und selbst dann bedarf es schon
gewichtiger Gründe , damit der AG die Genehmigung verwehren
kann.

Wenn ein Mitarbeiter bei einem Wettbewerber einen 400-Euro-Job annimmt, bedarf dies grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitsgebers; insoweit wäre „grundsätzlich“ nicht korrekt.
Ein AG kann dem Mitarbeiter diesbezüglich fristlos kündigen.

Schönen Abend noch.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn ein Mitarbeiter bei einem Wettbewerber einen 400-Euro-Job
annimmt, bedarf dies grundsätzlich der Zustimmung des
Arbeitsgebers; insoweit wäre „grundsätzlich“ nicht korrekt.

da das Wettbewerbsverbot gesetzlich geregelt ist, ist die Sache eigentlich klar: Es ist unzulässig. Selbstverständlich kann man mit dem AG immer individuelle Lösungen aushandeln. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich der Zustimmung bedürfen, wie das hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird.

Gruß

S.J.

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Quelle? Urteil? - Ach nee, kann bei Dir ja nicht…

Wenn ein Mitarbeiter bei einem Wettbewerber einen 400-Euro-Job
annimmt, bedarf dies grundsätzlich der Zustimmung des
Arbeitsgebers;

Quelle?
Urteil?
Irgendwas, was Deinen Schwachsinn belegt?

Klar ist, dass der AN dem AG durch die Tätigkeit bei der Konkurrenz keinen Schaden verursachen darf.
Die einfache Tatsache, dass der AN bei der Konkurrenz einen Nebenjob ausübt allein reicht selbstverständlich nicht aus, um den AN zu sanktionieren!

Ich bezweifle, dass Du das verstehst, aber für andere Interessierte mal den Link hier zum BAG Urteil vom 24.3.2010, 10 AZR 66/09 - so ungefähr ab Punkt 17

Ein AG kann dem Mitarbeiter diesbezüglich fristlos kündigen.

Quelle?
Urteil?
Irgendwas, was Deinen Schwachsinn belegt?

Meine Güte, wann hörst Du endlich auf, dieses Forum mit Deinem Mist zu verunreinigen?

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