400€ Job ohne Stundenlohn- und Zeitangabe

Hallo,
in einem 400€ Job Arbeitsvertrag steht weder Zeitangabe (also wieviele Stunden insgesamt pro 400€) noch Stundenlohn.
Muss das in einem Arbeitsvertrag nicht schriftlich geregelt sein?

Vielen Dank im Voraus

in einem 400€ Job Arbeitsvertrag steht weder Zeitangabe (also
wieviele Stunden insgesamt pro 400€) noch Stundenlohn.
Muss das in einem Arbeitsvertrag nicht schriftlich geregelt sein?

Das würde ich so sehen, auch ohne Jurist zu sein.

NachwG
Hallo.

Hallo,
in einem 400€ Job Arbeitsvertrag steht weder Zeitangabe (also
wieviele Stunden insgesamt pro 400€) noch Stundenlohn.
Muss das in einem Arbeitsvertrag nicht schriftlich geregelt
sein?

Zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 2 (1) NachwG gehören:
* der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
* der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
* bei Befristungen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
* der Arbeitsort oder bei Bedarf ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
* eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der von ihm zu leistenden Tätigkeit
* die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
* die vereinbarte Arbeitszeit
* die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
* die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
* einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Vielen Dank im Voraus

MfG

Nein
Hi!

in einem 400€ Job Arbeitsvertrag steht weder Zeitangabe (also
wieviele Stunden insgesamt pro 400€) noch Stundenlohn.
Muss das in einem Arbeitsvertrag nicht schriftlich geregelt
sein?

Nein, Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich fixiert werden.

Das genannte NachWG hat mit einem Arbeitsvertrag nichts zu tun und ist dazu noch ein zahnloser Tiger, sprich: Der AG hat keine direkte Konsequenz, wenn er das Gesetz nicht beachtet.

Allerdings kommt der AG in arge Beweislast, sollte es mal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, denn das Fehlen eines Nachweises hauen die Vorsitzenden einem AG regelmäßig um die Ohren.

VG
Guido

Blödsinn
Und wo steht in diesem tollen Gesetz irgendwas von einem schriftlichen Arbeitsvertrag?

Nein, Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich fixiert werden.

Aber AG und AN müssen sich auch bei einem Mini-Job darüber einigen, wie die Leistung des AN honoriert wird. ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass darüber nicht gesprochen wurde, aber so ist die Frage gestellt.

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Nicht wirklich

Aber AG und AN müssen sich auch bei einem Mini-Job darüber
einigen, wie die Leistung des AN honoriert wird. ich kann mir
zwar nicht vorstellen, dass darüber nicht gesprochen wurde,
aber so ist die Frage gestellt.

Nö, in der Frage ging es um eine schriftliche Fixierung.

Abgesehen davon muss nicht einmal ein Stundenlohn ausgehandelt sein, es würde im Streitfall die „übliche Vergütung“ fällig.

Gruß
Guido

Danke!
Hallo, Vielen Dank schon mal für die ausführlichen Antworten.

Hallo, danke für die Antwort.

In dem Vertrag wurden alle die Dinge die Sie erwähnten außer Lohn und Arbeitszeit aufgelistet.

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Hallo Ramersdorfer Grantler,

in einem 400€ Job Arbeitsvertrag steht weder Zeitangabe (also
wieviele Stunden insgesamt pro 400€) noch Stundenlohn.
Muss das in einem Arbeitsvertrag nicht schriftlich geregelt
sein?

***

Offensichtlich besteht ja ein Arbeitsvertrag - oder wurde angeboten - verbessere mich, wenn es anders ist.

Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen relevanten Punkten aufgesetzt wurde, aber Arbeitszeiten/Gesamtstunden und -Entlohnung nicht erfasst sind begibt sich der Arbeitnehmer m. E. in eine Art „Sklavendasein“!

Ich würde als AN einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.

Was viele AN nicht wissen ist außerdem die Tatsache, dass einem 400-Euro-Jobber auch Urlaub, Urlaubsgeld und Krankengeld zustehen, diese „fehlöenden Stunden“ beileibe nicht nachgearbeitet werden müssen, sondern angerechnet und bezahlt!

der komplette Text ist hier nachzulesen, auch der Passus, der die Rechtslage bei mündlichen Arbeitsverträgen regelt!

http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

Hallo.

Hallo, danke für die Antwort.
In dem Vertrag wurden alle die Dinge die Sie erwähnten außer
Lohn und Arbeitszeit aufgelistet.

Ja, das kann sein.
Das NachwG verpflichtet den AG nur innerhalb eines Monats die Bedingungen einmal schriftlich zu bestätigen. Das steht in § 2 sinngemäß.
D.h., es muss nicht zwingend ein AV sein, aber ein Bestätigungsschreiben sollte es dann schon sein.

Von den Vorschriften des NachwG, sind auch nur 5 §§, kann nicht zuungunsten des AN abgewichen werden.
Kommt der AG nicht nach, kann es der AN einfordern. Daher ist der Hinweis auf das NachwG natürlich kein Blödsinn, sondern sehr wichtig, da im vorliegenden Fall ein AV vorhanden ist aber darin offensichtlich sowas wie

die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
Also § 2 (1) 6. NachwG

nicht genannt sind. Nun, dann sollte der AG dies noch schriftlich bestätigen, auch außerhalb des AV, und dann ist dem Genüge getan.
Natürlich darf sich der AN mal fragen, wieso der Chef einen AV aufsetzt, aber in diesem Punkt nichts schriftliches machen will. Na ja, Dinge heute.

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Hallo,

Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen relevanten
Punkten aufgesetzt wurde, aber Arbeitszeiten/Gesamtstunden und
-Entlohnung nicht erfasst sind begibt sich der Arbeitnehmer m.
E. in eine Art „Sklavendasein“!

Warum das? Selbst wenn es nicht schriftlich festgehalten wurde, zählt das was mündlich vereinbart wurde.

Ich würde als AN einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.

Was viele AN nicht wissen ist außerdem die Tatsache, dass
einem 400-Euro-Jobber auch Urlaub, Urlaubsgeld und Krankengeld
zustehen,

Ein 400 EUR-Jobber hat i. d. R. keinen Anspruch auf Krankengeld aus dieser Tätigkeit! Nur wenn er einen versicherungspflichtigen „Hauptjob“ hat.

Gruß
Wawi

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Natürlich Blödsinn!

D.h., es muss nicht zwingend ein AV sein, aber ein
Bestätigungsschreiben sollte es dann schon sein.

Wenn du schon mit Gesetzen um dich schmeißt…

Es muss kein AV sein, es muss auch kein Bestätigungsschreiben sein, es muss ein NACHWEIS sein.

Daher ist
der Hinweis auf das NachwG natürlich kein Blödsinn,

Natürlich ist der Hinweis Blödsinn, wenn nach der Verpflichtung eines schriftlichen Arbeitsvertrags gefragt wird.

sondern
sehr wichtig,

So unglaublich wichtig, dass ich dich noch einmal auffordere, die Konsequenzen aus deinem ach so tollen Gesetz zu zitieren, wenn der AG sich ganz einfach weigert!

Natürlich darf sich der AN mal fragen, wieso der Chef einen AV
aufsetzt, aber in diesem Punkt nichts schriftliches machen
will. Na ja, Dinge heute.

Dass man schriftliche Vereinbarungen mündlich widerrufen kann, übersteigt deine analytischen Fähigkeiten, aber erwähnen sollte man es für die anderen Leute hier trotzdem.

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Hi!

Warum das? Selbst wenn es nicht schriftlich festgehalten
wurde, zählt das was mündlich vereinbart wurde.

Stimmt, aber das passt nicht zum Stammtisch…

Ein 400 EUR-Jobber hat i. d. R. keinen Anspruch auf
Krankengeld aus dieser Tätigkeit! Nur wenn er einen
versicherungspflichtigen „Hauptjob“ hat.

Auch dann nicht, zumindest nicht aus dem Minijob.

VG
Guido

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So viel Mist in so wenig Sätzen
Hi!

Offensichtlich besteht ja ein Arbeitsvertrag - oder wurde
angeboten - verbessere mich, wenn es anders ist.

Natürlich besteht ein (hier sogar schriftlicher) Arbeitsvertrag - das steht im UP:
in einem 400€ Job Arbeitsvertrag steht

Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen relevanten
Punkten aufgesetzt wurde, aber Arbeitszeiten/Gesamtstunden und
-Entlohnung nicht erfasst sind begibt sich der Arbeitnehmer m.
E. in eine Art „Sklavendasein“!

Aha - und warum?

Ich würde als AN einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.

Um dich und das, was du tust, geht es hier gerade nicht.

Urlaubsgeld und Krankengeld
zustehen,

Quelle?
Beides ist nämlich falsch.

Man man man, dass eine Hand voll Leute hier soviel massiv falsches Unwissen verbreiten, ist echt fast nicht auszuhalten!

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Hi auch,

Ein 400 EUR-Jobber hat i. d. R. keinen Anspruch auf
Krankengeld aus dieser Tätigkeit! Nur wenn er einen
versicherungspflichtigen „Hauptjob“ hat.

Auch dann nicht, zumindest nicht aus dem Minijob.

So wars auch gemeint :smile:

Gruß
Wawi

Nun denn, dann schaun wir mal …

Ein 400 EUR-Jobber hat i. d. R. keinen Anspruch auf
Krankengeld aus dieser Tätigkeit! Nur wenn er einen
versicherungspflichtigen „Hauptjob“ hat.

Umgekehrt wird wohl ein Schuh draus

Auch dann nicht, zumindest nicht aus dem Minijob.

Dann steht hier wohl das verkehrte >>

Zitat:

" Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) wegen Krankheit gilt für alle Arbeitnehmer. Daraus folgt allerdings nur, daß wegen der AU kein Arbeitsentgelt ausfallen darf. Wer ohnehin nur am Montag und Dienstag arbeitet, aber von Mittwoch bis Sonntag arbeitsunfähig ist, hat keinen Ausfall. Trotzdem müßte er eigentlich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, weil die AU länger als 3 Kalendertage dauert. Den Arbeitgeber wird das aber nur interessieren, wenn tatsächlich Arbeit ausfällt. Wer z.B. am Montag und Donnerstag arbeiten müßte und die ganze Woche über krank ist, muß wegen des Arbeitsausfalls am Donnerstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen - auch wenn es erst der zweite Arbeitstag ist. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung auch schon früher verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, erlischt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung besteht noch kein Anspruch. Sozialversicherte Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse, der geringfügig Beschäftigte aber nicht. Die Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten, eine studentische Krankenversicherung und der pauschale Krankenkassenbeitrag des Arbeitgebers (10 %) gelten nur für die medizinischen Leistungen der Krankenkasse, nicht für Krankengeld. _ Hat der Arbeitnehmer neben dem 400-Euro-Job eine Hauptbeschäftigung, erhält er nur daraus Krankengeld. _ Wenn die AU beruflich verursacht ist (Arbeitsunfall), zahlt jedoch die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers ab der 7. Woche Verletztengeld."

aus http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Entgelt…

Hallo

Umgekehrt wird wohl ein Schuh draus

Nein!

Auch dann nicht, zumindest nicht aus dem Minijob.

Dann steht hier wohl das verkehrte >>

Nein, ich befürchte du bist des Lesens bzw. Interpretierens nicht mächtig!

Zitat:

" Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Achtung! Nicht Entgeltfortzahlung und Krankengeld verwechseln!

Sozialversicherte Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von
ihrer Krankenkasse, der geringfügig Beschäftigte aber nicht.

Genau das schrieb ich.

_**Hat der Arbeitnehmer neben dem 400-Euro-Job eine

Hauptbeschäftigung, erhält er nur daraus Krankengeld.**_

Ja, genau das schrieb ich … er bekommt _kein_ Krankengeld aus dem 400 EUR-Job.

Du schriebst oben aber das Gegenteil …?!

Gruß
Wawi

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Oh man

" Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Wenn du nicht einmal den Unterschied zwischen Krankengeld und EFZ kennst, lehnst du dich mit deiner Ahnungslosigkeit gefährlich weit aus dem Fenster, wenn du meinst, hier irgendwelche Tipps geben zu können oder gar Leuten, die wissen, wovon sie schreiben, ans Bein pieseln zu können!

Richtig peinlich für jemanden, der sich einen solchen Nick gibt ist die von dir auch noch zitierte Passage

Sozialversicherte Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von
ihrer Krankenkasse, der geringfügig Beschäftigte aber nicht.

Urlaubsgeld hast du dir dann gleich gespart, hm?
Ist auch besser so.

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Hi!

So wars auch gemeint :smile:

Das war mir ziemlich klar, nur wollte ich einigen Leuten den Wind aus den Segeln nehmen, den sie kollektiv vielleicht gefunden hätten :smile:

VG
Guido

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