Wenn jemand einen 400€-Job hat, schwerbehindert ist und der Arbeitgeber nur ein Kleinunternehmen hat, sagen wir mal, unter 10 Beschäftigte, wie ist es denn dann mit einer Kündigung des AN?
Gibt es da andere Regelungen als bei grossen Firmen mit vielen ANs?
Kann mir einer von Euch wohl noch erklären, was es mit §89 (1) im SGB 9 auf sich hat? Vor allem den ersten Satz verstehe ich nicht ganz bzw. bin mir nicht sicher, wie der zu interpretieren ist.
§ 89 Abs. 1 enthält nur Regelungen bei Betriebsstilllegungen oder Massenentlassungen. Die Ermessensentscheidung des IA ist dann bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen eingeschränkt.
die Vorschriften gelten nicht bei „normalen“ Einzelkündigungen.
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]