400€ Job, Sozialversicherung, Abgaben,

Hallo,
habe schon im www (nein nicht wer weiss was :smile: gesucht,aber ich blicke nicht durch…

bei einem 400€ job muss der arbeitnehmer keinerlei abgaben (steuern, SOZIAlversicherung,…) leisten,oder? erst wenn der betrag von 400€ überschritten wird,oder? muss der arbeitgeber denn für einen 400€-jobber etwas zahlen? wenn ja was und an wen? und: nebötigt der arbeitgeber im rahmen eines 400€ job-verhältnisses die sozialversicherungnummer des arbeitnehmers? wenn ja wofür?

habe nicht so ganz eindeutige antworten gefunden, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen…

viele liebe grüße und danke schonmal!

Hi!

bei einem 400€ job muss der arbeitnehmer keinerlei abgaben
(steuern, SOZIAlversicherung,…) leisten,oder?

Wenn es sich um den einzigen Minijob handelt, nicht - wobei der Arbeitgeber durchaus die pauschalen Lohnsteuern auf den AN abwälzen kann.

muss der arbeitgeber
denn für einen 400€-jobber etwas zahlen?

Ja

wenn ja was und an
wen?

Pauschale SV-Abgabe und Steuer

und: nebötigt der arbeitgeber im rahmen eines 400€
job-verhältnisses die sozialversicherungnummer des
arbeitnehmers?

Ja

wenn ja wofür?

Für die DEÜV-Meldung

habe nicht so ganz eindeutige antworten gefunden, vielleicht
kann mir hier ja jemand helfen…

http://www.minijob-zentrale.de

VG
Guido

Wenn es sich um den einzigen Minijob handelt, nicht - wobei
der Arbeitgeber durchaus die pauschalen Lohnsteuern auf den AN
abwälzen kann.

oh, vielen vielen lieben dank! kann sich denn der an irgendwie dagegen „wehren“,also wegen den lohnsteuern?

vlg

Hi!

oh, vielen vielen lieben dank! kann sich denn der an irgendwie
dagegen „wehren“,also wegen den lohnsteuern?

Wir reden hier von 2% - also von maximal 8 €!

Meiner (Achtung!) Meinung nach ist das vereinbarungsabhängig, der AG kann es also nicht einfach so machen.
Aber da bin ich mir nicht wirklich sicher und lasse mich gerne eines Besseren belehren - in der Praxis habe ich das bislang noch nicht erlebt.

VG
Guido

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