400 € Job, sozialversicherung

Hallo liebe Wissenden,

habe bereits im Internet gesucht bin aber leider nicht fündig geworden.

Wie verhält sich das bei 400 € Jobs mit der Sozialversicherung?
Ist man dann automatisch auch pflichtig sich arbeitlos zu melden?

Zur Situation:

Jemand ist 23 Jahre alt, zur Zeit in einer 2. Ausbildung, die abgebrochen werden soll.

Was ist dann alles zu beachten, unter dem Aspekt, dass man wahrscheinlich nicht mehr Anspruch auf die Familienversicheung hat, aber weiterhin kranken- und rentenversichert sein möchte?
Welche Versicherungen sind noch Pflicht bzw. bitternötig.

Sollte ich Angaben vergessen haben, die hier relevant sein könnten, werde ich die ergänzen.

Danke im Voraus für aufschlussreiche Antworten.

LG und frohe Ostern :wink:
Zick3

Hallo Zick,

Wie verhält sich das bei 400 € Jobs mit der
Sozialversicherung?

Inwiefern? Über nen 400-Euro-Job ist man zumindest nicht krankenversichert.

Ist man dann automatisch auch pflichtig sich arbeitlos zu
melden?

Also wenn ich das nachfolgende lese, versteh ich den Zusammenhang zum 400-Euro-Job nicht. Gehts nun um das abbrechen einer Ausbildung oder die Kündigung eines 400-Euro-Jobs oder beides oder was?

Was ist dann alles zu beachten, unter dem Aspekt, dass man
wahrscheinlich nicht mehr Anspruch auf die Familienversicheung
hat, aber weiterhin kranken- und rentenversichert sein möchte?

Krankenversichern müsste man sich dann freiwillig, wenn man krankenversichert sein will bzw. hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html nachsehen, ob man trotzdem die Bedingung für Familienversicherung noch erfüllt.

Welche Versicherungen sind noch Pflicht bzw. bitternötig.

Na ne Krankenversicherung sollte man auf jeden Fall haben.

Sollte ich Angaben vergessen haben, die hier relevant sein
könnten, werde ich die ergänzen.

Ansonsten sollte geklärt werden, ob man Anspruch auf alg I oder alg II hat.

MfG

Hallo Zick,

Inwiefern? Über nen 400-Euro-Job ist man zumindest nicht
krankenversichert.

Also wenn ich das nachfolgende lese, versteh ich den
Zusammenhang zum 400-Euro-Job nicht. Gehts nun um das
abbrechen einer Ausbildung oder die Kündigung eines
400-Euro-Jobs oder beides oder was?

Es geht um einen eventuellen Abbruch der Ausbildung.

Ansonsten sollte geklärt werden, ob man Anspruch auf alg I
oder alg II hat.

Habe doch dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit, warum dann Alg 1 oder Alg 2?

MfG

Mfg

Hallo Zick,

Es geht um einen eventuellen Abbruch der Ausbildung.

… und was hat das nun mit dem 400-Euro-Job zu tun?

Ansonsten sollte geklärt werden, ob man Anspruch auf alg I
oder alg II hat.

Habe doch dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit,

Ähm, ja was denn nun? Falls du zufällig den 400-Euro-Job meinen solltest: Das ist keine versicherungspflichtige Tätigkeit. Falls du für nach dem Abbruch der Ausbildung noch ne andere Tätigkeit hast, dann hättest du das ruhig erwähnen dürfen.

MfG

Hallo Zick,

Es geht um einen eventuellen Abbruch der Ausbildung.

… und was hat das nun mit dem 400-Euro-Job zu tun?

LOL, das scheint sich alles nicht so einfach zu gestalten … :wink: Also wenn man die Ausbildung abbricht und dann einen 400 Euro Job annimmt, darum. *g*

Ähm, ja was denn nun? Falls du zufällig den 400-Euro-Job
meinen solltest: Das ist keine versicherungspflichtige
Tätigkeit. Falls du für nach dem Abbruch der Ausbildung noch
ne andere Tätigkeit hast, dann hättest du das ruhig erwähnen
dürfen.

… dabei sollte wichtig sein, dass man weiterhin krankenverischert ist, und man sich nicht arbeitslos melden muss, und wie sich dabei die Gestaltung der Sozialversicherung darbietet.

Hoffe das war jetzt deutlich… ^^ *g*
Sorry. Ist etwas kompliziert.

Schöne 4 Tage Woche wünscht

Zick3

Hallo Zick,

Es geht um einen eventuellen Abbruch der Ausbildung.

… und was hat das nun mit dem 400-Euro-Job zu tun?

LOL, das scheint sich alles nicht so einfach zu gestalten …
:wink: Also wenn man die Ausbildung abbricht und dann einen 400
Euro Job annimmt, darum. *g*

Über den 400-Euro-Job ist man nicht versichert (bzw. nur unfallversichert was die Tätigkeit betrifft). Insofern Anspruch auf alg I oder alg II besteht und derjenige da Leistungen bekommt, ist man darüber dann krankenversichert und - glaub ich - auch rentenversichert.

MfG