Ich habe mal eine Frage zum Thema Krankenversicherung zu der ich auch nach langem recherchieren keine Antwort gefunden habe.
Wenn jemand selbständig ist z.B. ein Nagelstudio betreibt und bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, die sich ja nach der Höhe der Einkünfte orientiert, könnte man dieses vermeiden wenn man sich in einem 400€-Job anstellen lässt, weil man über diesen ja auch zu mindest durch die Zahlung der AG-Seite aus krankenversichert ist?
Danke.
Hallo Nina!
Nein, das funktioniert so nicht.
Es besteht über den Minijob keine Krankenversicherung und es entsteht auch keine Krankenversicherung. Mit der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt eine pauschale Abgeltung an die Renten- und Krankenversicherung sowie an das Finanzamt, wodurch aber grundsätzlich keine Rechte o.ä. entstehen.
Eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung entsteht hierdurch nicht, denn wer eine geringfügige Beschäftigung - also einen Minijob - verrichtet, ist gemäß § 7 Absatz 1 SGB V versicherungsfrei.
Das wäre ja auch paradox, oder? Es macht ja keinen Sinn, dass man auf so einfache Weise um eine höhere Beitragszahlung herum kommen kann. 
Selbst wenn man nun als Selbständiger eine Tätigkeit aufnimmt, in der man 401,- Euro monatlich oder mehr verdient, entsteht nicht unbedingt eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
Es gibt nämlich den Begriff der „hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit“, welche die Versicherungspflicht als Beschäftigter ausschließt. Das bedeutet, dass man als Selbständiger auch dann nicht versicherungspflichtig wird, wenn man eine eigentlich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Geregelt ist dies in § 5 Absatz 5 SGB V.
Vereinfacht kann man sagen, dass man dann nicht versicherungspflichtig als Beschäftigter wird, wenn man überwiegend als Selbständiger tätig ist.
Gruß,
Robert
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