400€ Job u. Teilzeit beim gleichen AG?

Der AG führt eine Firma A und eine Firma B. Zwei ähnliche Fimen aber nicht gleich (einmal Taxi; einmal KFZ Überführung). Kann ein Mitarbeiter als Voll- oder Teilzeitbeschäftigter bis 800 € bei Firma A arbeiten und als Aushilfe bei Firma B? Beide Fimen haben die selbe Steuernummer.
Vielleicht sollte noch erwähnt werden, daß Firma B auch Fahrten für Firma A ausführt.

Hallo,
sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um zwei Arbeitgeber
wenn unterschiedliche Betriebsnummern vergeben worden sind oder/und
wenn unterschiedliche Unternehmensformen vorliegen z.B. GbR und GmbH.
Gruß
Czauderna

Auch Hallo und schon mal danke für die schnelle Antwort,

es sind zwei Betriebsnummern vorhanden :smile: dann scheint ja alles in Ordnung zu sein

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Hallo,

"problematisch2 wird es evtl. bei den Sozvers.-beiträgen insofern, dass die beiden Bruttoverdienste zusammengerechnet werden, und somit die volle Sozialversicherungspflicht für die gesamten 1200 € besteht.
Also wäre dann meines Wissens der 400 € Job eben nicht sozialversicherungsfrei.

Dies ist ja auch der Grund, warum sich jeder Arbeitgeber bescheinigen lassen sollte, dass keine weitere Nebenbeschäftigung ausgeführt wird. Dann nähmlich können seitens der KK und RV Nachforderungen erhoben werden, die zu Lasten beider AG und des AN erfolgen.

Agnes

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Hallo,

aber darf man als „normaler“ Arbeiter in Teilzeit oder Vollzeit nicht immer einen 400 Euro Job ausführen? ausgenommen natürlich, der AG verbietet diesen. Die Sozialversicherung wird im Hauptjob ja abgeführt.

Gruß Jenny

Hallo,

aber darf man als „normaler“ Arbeiter in Teilzeit oder
Vollzeit nicht immer einen 400 Euro Job ausführen? ausgenommen
natürlich, der AG verbietet diesen. Die Sozialversicherung
wird im Hauptjob ja abgeführt.

Gruß Jenny

schon, nur verstand ich es so, dass das „Hauptarbeitsverhältnis“ der Gleitzonenregelung unterliegt.
Dort ist die Höhe der abzuführenden Soz-vers. gestaffelt und entlastet meines Wissen den AN. Bei genau 800 € ist dieser Ausgleich zu Gunsten des AN -soweit ich weiß- zwar gleich null, dennoch würde ich vorsichtshalber prüfen, ob dann noch besondere Vorschriften gelten, und in einer solchen Konstellation beide Verdienste zusammen genommen werden und der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Das weiß ich in diesem speziellen Fall leider nicht. Sicher ist aber sicher. Denn falls durch die Gleitzonenregelung doch nicht die volle Höhe der sozvers. abgeführt werden müssen, sind nach meinem Kenntnisstand eben beide Verdienste zusammenzurechnen und unterliegen dann in deren Gesamthöhe der vollen Sozialversicherungspflicht.
Sofern sich dann höhere Abgaben ergeben, sind diese zu erstatten.

Vielleicht meldet sich noch jemand, der es ganz genau weiß, denn ich bin gerade bisschen zu faul zu suchen und wollte nur vorsorglich darauf hinweisen, dass es Konstellationen gibt, wo eben keine Sozialversicherungsfreiheit mehr besteht.

Agnes

Hallo

es sind zwei Betriebsnummern vorhanden :smile: dann scheint ja
alles in Ordnung zu sein

Liegt die Abrechnung denn in gleichen Händen? Wird also für beide AG die Buchhaltung von AG 1 oder AG 2 durchgeführt?

Gruß,
LeoLo

sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um zwei
Arbeitgeber
wenn unterschiedliche Betriebsnummern vergeben worden sind

Hi!

Bist Du Dir da sicher?

Demnach wäre z.B. im Steinkohlebergbau jedes Berwerk ein eigenes Unternehmen, was es de facto NICHT ist.

Auch bei uns trifft das definitiv NICHT zu.

LG
Guido

Hallo Guido,

das glaube ich dir gerne.

Es kommt (wahrscheinlich) darauf an wie die Strukturen der Arbeitgeber
aussehen.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Arbeitneehmer ist Verkäufer in einem
Bekleidungsgeschäft - Ihnhaber Herr B. -
Der Arbeitnehmer arbeitet dort 20 Stunden wöchentlich und ist
krankenversicherungspflichtig.
Als zweite Beschäftigung arbeiter er in einem Schuhladen -
Inhaber ist ebenfalls Herr B.
Beide Firmen liegen in zwei verschiedenen Städten und werden
völlig unterschiedlich abgerechnet.
Bei uns läuft der Arbeitnehmer als Mehrfachbeschäftigter !!

Gruß

Czauderna