Muss der 1. AG über die zusätzliche Tätigkeit informiert
werden, wenn ja, warum eigentlich?
Jein *g*
Wenn die freiberufliche Tätigkeit bspw. Konkurrenz zum Arbeitgeber ist, dann definitiv JA (Grundsatz Treu und Glauben).
Es hängt halt vom Einzelfall ab.
wenn man durch den zusätzlichen freiberufl. Job nun auf
über 400€ Einnahmen im Monat kommt, welche Auswirkungen hat
das?
In der Sozialversicherung in Zusammenhang mit dem Minijob keine, da man selbständig ist.
Hat das steuerlich Nachteile? Wie siehts mit der
Krankenversicherugn aus?
Wie wäre denn die fiktive Person derzeit versichert?
Hallo,
wenn die 400,00 € Marke überschritten wiird durch Entgelt und Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, dann endet die
kostenlose Familienversicherung.
Es liegt dann an der zuständigen krankenkasse zu entscheiden ob eine
hauptberuflich Selbständige Tätigkeit vorliegt oder nicht.
Die Ehefrau hat die Möglichkeit der frewilligen Weiterversicherung bei der bisherigen Kasse. Sie muss auf jedenfall mit mindestens
-120,00 - 130,00 € mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung als
Beitrag rechnen, je nach Kasse.
die Person wäre z. bsp. in der Familienversicherung mitversichert…
wenn sie jetzt mit ca. 100 € über dem Minijob liegen würde also insges. dann 500 erzielen würde, könnte sie sich den Job ja gleich sparen falls dann genausoviel KK-Beiträge anfallen würden, oder könnte man das umgehen?
LG + Danke, Petra
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die Person wäre z. bsp. in der Familienversicherung
mitversichert…
wenn sie jetzt mit ca. 100 € über dem Minijob liegen würde
also insges. dann 500 erzielen würde, könnte sie sich den Job
ja gleich sparen falls dann genausoviel KK-Beiträge anfallen
würden, oder könnte man das umgehen?
Einkünfte von 355 € (übrigens auch Mieteinnahmen usw., nur beim Minijob darfs dessen Grenze sein) sind die Grenze für die Familienversicherung. Habe gerade mit meiner Krankenkasse darüber diskutiert.
Hallo,
bei 500,00 € regelmäßiger Einnahmen monatlich gibt es keine
Familienversicherung mehr - dann geht grunsätzlich nur die freiwillige
(pflicht) Weiterversicherung und die kostet ca. 120,00 - 140,00 €
incl. Pflegeversicherung je nach Kasse.
wenn sie jetzt mit ca. 100 € über dem Minijob liegen würde
also insges. dann 500 erzielen würde, könnte sie sich den Job
ja gleich sparen falls dann genausoviel KK-Beiträge anfallen
würden, oder könnte man das umgehen?
Der Minijob-AG könnte sich natürlich darauf einlassen, dass man aus dem Minijob einen Job innerhalb der Gleitzone (Midijob) macht.
Also nicht 400€ sondern 401€ - 800€.
Dann fallen für den AN zwar Steuern und SV-Beiträge an, aber das ist allemal günstiger als 120 € für die freiwillige KV - es ist übrigens auch günstiger für einen Arbeitgeber!