400 € Job und Job als Werkstudent

Hallo,
folgende Frage:
kann ein Student, der bereits einen 400 Euro Job als studentische Hilfskraft (40 Std im Monat) ausübt, noch einen Job als Werkstudent (60 Std im Monat) ausüben oder schliesst sich beides aus?
Danke

Hallo,

kann ein Student, der bereits einen 400 Euro Job als
studentische Hilfskraft (40 Std im Monat) ausübt, noch einen
Job als Werkstudent (60 Std im Monat) ausüben oder schliesst
sich beides aus?

also ich gehe mal davon aus, der eine Job bringt nicht mehr als 400 Euro im Monat, der andere mehr als 400 Euro. Wäre dann ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung.

Grundsätzlich schließt sich beides nicht aus.

Aber: grundsätzlich sagt man, dass bei einer Arbeitsbelastung von 20 Stunden / Woche die Studenteneigenschaft noch überwiegt, wenn die Arbeitsbelastung höher ist, kann es kritisch werden. Man arbeitet ja dann mehr als das man studiert.
Werden die Jobs nur in vorlesungsfreien Zeiten über dieser Zeitgrenze ausgeübt (abends, am WE, in den Semesterferien) geht das aber in Ordnung.

Konkrete Prüfung kann die Krankenkasse vornehmen, aber ich sehe selten das da „rumgemeckert“ wird.

Greetz
S_E

Danke erst einmal!
Richtig der eine Job bringt 400, der andere über 400.
Wer könnte sich denn da alles querstellen nur die Krankenkasse? Und muss man sich auch an diese wenden, wenn man ein solches Anliegen hat?

Wer könnte sich denn da alles querstellen nur die
Krankenkasse? Und muss man sich auch an diese wenden, wenn man
ein solches Anliegen hat?

Naja, an sich schon. Weil zum einen ist es nur -erstmal- für die Krankenversicherung interessant wegen der Krankenversicherung selbst, ob man in der studentischen KV bleibt oder „normal“ versichert wird. Und zum anderen informiert die Krankenkasse generell über versicherungsrechtliche Fragen, ziehen ja auch die Beiträge ein. Nur bedenken, dass die Auskunft der Krankenkasse auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden sollte und der muss dementsprechend abrechnen, sonst macht das ja keinen Sinn…theoretisch könnte sich der Arbeitgeber auch an die Krankenversicherung wenden, aber wozu diese Umweg gehen.

LG
S_E