Hallo zusammen,
wenn man ein Jahr lang einen 400€-Job hatte, ist man doch nicht krankenversichert, wenn man nicht "bedürftig ist, d.h. der Lebenspartner (nicht verheiratet) „zuviel“ verdient!?
Man kann danach auch kein ALG1 beantragen!?
Hallo zusammen,
wenn man ein Jahr lang einen 400€-Job hatte, ist man doch nicht krankenversichert, wenn man nicht "bedürftig ist, d.h. der Lebenspartner (nicht verheiratet) „zuviel“ verdient!?
Man kann danach auch kein ALG1 beantragen!?
Hallo,
wenn man ein Jahr lang einen 400€-Job hatte, ist man doch
nicht krankenversichert,
richtig.
wenn man nicht "bedürftig ist, d.h.
Es besteht KV Pflicht. Wenn man keine Sozialleistungen erhält muss man sich freiwillig versichern. Ist man das nicht, kann die KV das nachfordern.
der Lebenspartner (nicht verheiratet) „zuviel“ verdient!?
Das hat mit dem Verdienst des unehelichen Partners nichts zu tun. Nach BGB ist der nicht unterhaltspflichtig. Nach SGB II (Hartz 4) wird diese aber spätestens nach 1 Jahr Zusammenlebens unterstellt.
Man kann danach auch kein ALG1 beantragen!?
Richtig, da man bei einem 400 € Job keine Arbeitslosenversicherung bezahlt und keinen Anspruch erwirbt.
Man kann Alg 2 beantragen. Das Einkommen des Partners wird dann angerechnet, weil man dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet.