Servus,
Heißt das jetzt, dass wenn Ehegatte 1 voll berufstätig ist und
Ehegatte 2 einen Minijob hat, bei Zusammenveranlagung die 400€
zum Gehalt von Ehegatte 1 addiert wird und alles zusammen voll
besteuert wird?
Nein. Ein Minijob im Sinn des § 8 Abs 1 Nr. 1 SGB IV ist für den Arbeitnehmer steuerfrei, er wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert.
Dann bliebe von den 400€ vermutlich nicht mehr viel übrig.
Du wirst lachen: Es gibt haufenweise Fälle, wo sich das in etwa gleich bleibt, und sogar welche, wo das für den Arbeitnehmer besser ist - wenn man das Geld, das das den Arbeitgeber kostet mit dem Geld vergleicht, das beim Arbeitnehmer ankommt, und nicht stur auf ein „Brutto“ starrt, das beim Minijob für den Arbeitgeber was ganz anderes bedeutet als z.B. bei 410 €7Monat. Nun, das gehört nicht hierher.
Wieauchimmer:
(1) Der Minijob muss nicht durch den Arbeitnehmer versteuert werden.
(2) Der zweite Nebenjob in dem Sachverhalt, von dem Du an anderer Stelle gesprochen hast, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Unabhängig davon, ob FA und Sozialversicherung ihn als selbständige Tätigkeit akzeptieren oder als scheinselbständige Tätigkeit der nichtselbständigen Arbeit zurechnen werden.
(3) Einkünfte sind immer bei dem Steuerpflichtigen zu versteuern, der sie erzielt.
(4) Es gibt einen besonderen ESt-Tarif für zusammen veranlagte Ehegatten („Ehegattensplitting“), bei dem die Steuerbelastung zwischen den beiden Ehegatten ausgeglichen wird; das bringt fast immer einen Vorteil, wenn die Einkünfte der beiden Ehegatten unterschiedlich hoch sind, also im typischen Fall der Ehegattin, die ein bissel „mitverdient“ und im übrigen Hausfrau und Mutter ist.
(5) Die Fälle, in denen getrennte Veranlagung einen Vorteil bringt, sind extrem selten - ich will sie hier nicht im Detail diskutieren, zumal ich im Kopp noch eher im § 10 EStG nach früherem Recht zu Hause bin und beim Stichwort „Beiträge zu Versicherungen im Sinne des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd“ immer zwischen Lachanfall, Sodbrennen, Übelkeit und Schädelweh hin- und hergerissen bin.
Die „Königin der Steuern“ hieß sie mal, die ESt. Heute ist sie eine höchst alberne Schießbudenfigur, über und über behängt mit Fransen und Lametta aus -a, -b … bis -i, wenns bloß reicht.
Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Schöne Grüße
MM