Liebe Forenmitglieder, ich hätte ein paar allgemeine Fragen zum Steuerrecht bezogen auf 400€-Jobs und Ehegattensplitting.
Gesetzt der theoretische Fall: 2 Partner, verheiratet. Einer arbeitet 100 %, einer temporär im Erziehungsurlaub auf 400 €-Basis.
a) Werden im Rahmen des Ehegattensplittings bzw. gemeinsamer Veranlagung dann die 400 € bei der Lohnsteuererklärung nachträglich besteuert? (Die Frage hat sich erledigt, die Suchfunktion hat hier schon weitergeholfen: /t/400-job-und-steuern/4352222/4
b) Angenommen der geringer verdienende Ehepartner arbeitet ½ Jahr auf 400 €-Basis und steigt dann auf eine Halbtagsstelle um. Müssen die Einkünfte aus dem 400 €-Job dann nachträglich versteuert werden?
c) Lohnt es sich beim Ehegattensplitting die Kinderfreibeträge dem mehrverdienenden Partner zuzuschreiben oder ist das egal, weil sowieso alles zusammengerechnet wird?
Vielen Dank!