400€-Jobs und Ehegattensplitting

Liebe Forenmitglieder, ich hätte ein paar allgemeine Fragen zum Steuerrecht bezogen auf 400€-Jobs und Ehegattensplitting.

Gesetzt der theoretische Fall: 2 Partner, verheiratet. Einer arbeitet 100 %, einer temporär im Erziehungsurlaub auf 400 €-Basis.

a) Werden im Rahmen des Ehegattensplittings bzw. gemeinsamer Veranlagung dann die 400 € bei der Lohnsteuererklärung nachträglich besteuert? (Die Frage hat sich erledigt, die Suchfunktion hat hier schon weitergeholfen: /t/400-job-und-steuern/4352222/4

b) Angenommen der geringer verdienende Ehepartner arbeitet ½ Jahr auf 400 €-Basis und steigt dann auf eine Halbtagsstelle um. Müssen die Einkünfte aus dem 400 €-Job dann nachträglich versteuert werden?

c) Lohnt es sich beim Ehegattensplitting die Kinderfreibeträge dem mehrverdienenden Partner zuzuschreiben oder ist das egal, weil sowieso alles zusammengerechnet wird?

Vielen Dank!

b) Angenommen der geringer verdienende Ehepartner arbeitet ½
Jahr auf 400 €-Basis und steigt dann auf eine Halbtagsstelle
um. Müssen die Einkünfte aus dem 400 €-Job dann nachträglich
versteuert werden?

Nein, die bleiben steuerfrei, weil der Arbeitgeber bereits pauschlae Abgaben für das Beschäftigungsverhältnis gezahlt hat.

c) Lohnt es sich beim Ehegattensplitting die Kinderfreibeträge
dem mehrverdienenden Partner zuzuschreiben oder ist das egal,
weil sowieso alles zusammengerechnet wird?

Das wird sowieso alle sin einen Pott geschmissen, das heißt der verdienende Ehegatte bekommt automatisch die ganzen Kfb.

Gruß

Jörg