400€-Job und zusätzlich Gewerbe anmelden?

Ab Dezember werde ich einen einen Job auf 400€-Basis im Rettungsdienst haben, ich möchte aber parallel noch in der Arztpraxis meiner Mutter und der Betreuungspraxis ihres Lebensgefährten arbeiten.
Da 3 Jobs auf 400€-Basis ja wegen der vollen Versteuerung nicht wirklich Sinn machen würden, meinte der Lebensgefährte meiner Mutter ich könnte auch einfach ein Gewerbe anmelden (Kleingewerbe?) und das als „Büro-Service“ laufen lassen.
Dann könnte ich für die Praxen-Tätigkeit Rechnungen schreiben und nebenbei noch im Rettungsdienst tätig sein.

Meine Fragen sind nun:

  1. Ist es möglich, parallel als geringfügig Beschäftigter und auf Rechnung zu arbeiten?
  2. Wie würde das mit der Versteuerung ablaufen?
  3. Muss ich meinen Arbeitgeber im Rettungsdienst davon in Kenntnis setzen?
  4. Im Rettungsdienst könnte ich ja nicht auf Rechnung arbeiten, weil ich diese Tätigkeit ja auch schon vorher ausgeübt habe, (ein Jahr jetzt als Azubi).

Besten Dank im Voraus für eure Antworten :smile:

Servus,

da dieser Thread nicht lange stehen bleiben wird (beachte FAQ:1129), bloß in Kürze:

Der Lebensgefährte sollte vielleicht weiterhin Staubsauger verkaufen? Ich finde die dunkelgrünen Krawatten ganz chic…

Weiterführendes Stichwort dazu heißt Scheinselbständigkeit.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Weiterführendes Stichwort dazu heißt Scheinselbständigkeit.

Scheinselbständigkeit bei zwei Kunden? Das gibt’s? Ok, wenn es ein Praxisgemeinschaft ist, u.U. schon.

Jan

Servus,

die Legende von den mehreren Kunden ist eine von denen, die sich in diesem Zusammenhang am hartnäckigsten halten.

Das einzige definitiv entscheidende Kriterium ist die organisatorische Einbindung in den Betrieb des „Auftraggebers“ (vulgo weisungsgebundene Tätigkeit), ferner die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer - die hier nicht zur Debatte steht.

Indizien wie Zahl der Auftraggeber, eigene/fremde Arbeitsmittel, festgelegte oder frei wählbare Arbeitszeiten, Entgelt nach Ergebnis oder nach Zeitaufwand, Berufsüblichkeit etc. spielen allesamt bloß eine Rolle im Zusammenhang mit dem Gesamtbild der Verhältnisse, auf das es ankommt.

Mir ist vor allem wichtig, den ganzen Thekenweisheiten „auf Rechnung laufen lassen“, „auf den Betrieb laufen lassen“, „auf Lohnsteuerkarte laufen lassen“, „auf Anmeldung laufen lassen“ etc. mal ein dickes Fragezeichen entgegenzusetzen. Das ist wichtig, weil an der Hoteltheke, wo sich abends die Handelsreisenden treffen, vor allem das Pilsbier läuft - auf den Betrieb oder auf den Otto sein Deckel, seis wies wöll.

Es gibt kein Wahlrecht zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit. Wenn, wie im gegebenen Fall, wo der Fragesteller offenbar ungeheure Angst davor hat, ein wenig Steuern zahlen zu müssen - noch lange bevor überhaupt der Grundfreibetrag erreicht ist - die SV-Pflicht des bereits vorhandenen Minijobs davon abhängt, ist es ungeheuer leichtsinnig, ihm zu empfehlen, dass er seine Anstellung als Bürohilfskraft mal eben „auf Gewerbeschein laufen lassen“ möge. Eine Sekretärin ist halt kein Caterer, auch wenn sie ab und zu Kaffee durchlaufen lässt: Das läuft dann halt nicht auf Gewerbe, sondern durch den Filter.

Schöne Grüße

Martin’s Bilanz-Styling-Service
Ich-GmbH & Co KG a.A.

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Scheinselbständigkeit bei zwei Kunden? Das gibt’s? Ok, wenn es
ein Praxisgemeinschaft ist, u.U. schon.

Wenn man jetzt, rein hypothetisch, für zwei Kunden arbeiten würde, wäre es dann was anderes?

Ok… ok. Ich sehe schon, es war der falsche Weg und ziemlich naiv, hier einfach mal ins Blaue hinein ein paar Fragen zu diesem Thema zu stellen, ohne vorher sämtliche SGB’s durchgewälzt zu haben.
Das hat offenbar gereicht, um hier als berechnender Kleinkrimineller dargestellt zu werden, der nur darauf aus ist dem Staat das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich wollte lediglich eine Information zu einem Thema einholen, über das ich mich zugegeben (aus Zeitgründen) nicht 100%ig informiert habe, und keine Anleitung haben wie man Steuern hinterzieht, Geld wäscht oder Spendengelder verschwinden lässt. Darüber, dass dieses Thema so heikel ist, war ich mir nicht im Klaren.
Aber mal im Ernst: Dass ich mich vorher nicht ausreichend informiert habe (über die FAQ oder das Thema Scheinselbstständigkeit) tut mir leid. Das war wohl der falsche Weg.
Ich werde dann vielleicht einfach mal einen Steuerberater aufsuchen und die Mitglieder dieses Forums nicht weiter in Empörung versetzen.