Hallo,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung informiert werden. Sobald diese Nebenbeschäftigung in einer direkten Konkurenz zum Hauptjob steht, darf der AG diese untersagen.
Also ein Postbote darf nicht zusätzlich Prospekte für eine anderes Unternehmen verteilen.
In Ihrem Fall würde ich sagen, der Chef darf die Nebenbeschäftigung verbeiten.
Gruß
trotzkopf