Hallo Butch 1980,
neben einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung dürfen „mehrere“ Nebenbeschäftigungen ausgeübt werden, soweit in Summe die seit 2013 geltenden 450,00 € nicht überschritten werden.
Steuerlich ergeben sich keine Auswirkungen, weil diese Nebenjobs in der Steuererklärung nicht angegeben werden müssen.
Beste Grüße
maasterp