400-€-Job+Vollzeitbeschäftigung+krzfr. Beschäft.?

Hallo Butch 1980,

neben einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung dürfen „mehrere“ Nebenbeschäftigungen ausgeübt werden, soweit in Summe die seit 2013 geltenden 450,00 € nicht überschritten werden.

Steuerlich ergeben sich keine Auswirkungen, weil diese Nebenjobs in der Steuererklärung nicht angegeben werden müssen.

Beste Grüße
maasterp

Hallo
Zu Ihrer Hauptarbeit können Sie nur eine geringfügige Beschäftigung nachgehen. Wenn Sie 2 Nebenjobs machen wollen, erkundigen Sis sich bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Gruß Andreas