400-€-Job+Vollzeitbeschäftigung+krzfr. Beschäft.?

Hallo!

Weiß jemand ob ich einen 400-Euro-Job und eine kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig ausüben kann, während ich einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nachgehe (40-Stunden-Woche)???..

Welche steuerlichen Konsequenzen würden sich daraus ergeben?

PS: Die Vollzeitbeschäftigung läuft über Steuerklasse 1

Über Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar!

LG

Hallo,

natürlich geht das, wenn die Beschäftigung wirklich kurzfristig ist (nicht dauernd oder berufsmäßig), werden diese nicht mit der Hauptbeschäftigung und der 400 € Stelle zusammen gerechnet. Es fallen keine Arbeitnehmer oder Arbeitgeberbeiträge an. Der Arbeitgeber kann nach §40a Abs.1 mit 25% pauschal besteuern, wenn die folgenden Maßgaben nicht überschritten werden: Arbeitslohn pro Tag nicht höher als 62 €, Stundenlohn höchsten 12 €, die Dauer der Tätigkeit 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht überschreitet (es zählen nur tatsächliche Arbeitstage).
Bei Überschreiten gelten dann die 2 Monats oder 50 Tage Regelung mit anderen Auswirkungen. Grundsätzlich müssen alle Meldungen wie bei einem Angestellten erfolgen (Sofortmeldung An/Abmeldung, ggfl.Jahresmeldung)

Grüße

Al

Grundsätzlich brauchen Sie für einen Zusatzjob zum Vollbeschäftigungsjob die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.
Ihr Einkommen aus Vollbeschäftigungsjob + 400-€-Job wird steuertechnisch zusammengelegt und versteuert.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Vielen Dank für die schnelle und fundierte Antwort!

in Rücksprache mit dem Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung hat sich ergeben, dass ein Stundenlohn von 16 € angesetzt ist, bei einer Stundenbelastung von ca. 40 Std./Monat und einer Gesamtdauer von 3 Monaten. Dabei ist für die Gesamtdauer von einem Gesamtbetrag von ca. 1800 € auszugehen (ca. 600 € / Monat).

Auf den ersten Blick passen diese Bedingungen weder zum ersten Modell (alle Beschränkungen werden überschritten), noch zur 2 Monats oder 50 Tage Regelung (2 Monate werden überschritten, 50 Tage werden eingehalten).

Wissen Sie inwieweit sich der Sachverhalt bei dieser Komplizierten Konstellation verhält?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Hallo,

eine entscheidende Frage ist, arbeiten Sie 5 Tage die Woche (Verteilung 50/10=5, an sonsten können Sie die Beschäftigung auf 3 Monate ausdehnen (Wenn Sie 1 x die Woche arbeiten also auch 1 ganzes Jahr ggfls.)Das muss aber alles vertraglich vorher vereinbart werden, zwingend also: Vertrag befristet von - bis, nicht regelmäßig, keine Widerholung, am besten festlegen „Mitarbeiter wird auf Abruf eingestellt“.

Grüße

Al

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Kommt u.a. darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, ob eine Nebenbeschäftigung geduldet wird.

Nein das geht nicht!
Entweder eine kurzfristige oder eine (dauerhafte) geringfügige Beschäftigung.
Konsequenz wäre natürlich die komplette Besteuerung aller Nebeneinnahmen mit ggfls. Steuerklasse 6

Hallo,

normalerweise sollte nichts dagegen sprechen - natürlich vorausgesetzt, dass alle Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeführt werden. Sowohl der Minijob als auch die kurzfristige Beschäftigung können von Ihren Arbeitgebern pauschal versteuert werden, d.h. Steuern fallen dort für Sie nicht an. Sozialabgaben können auch pauschal vom AG abgeführt werden.

Zur Sicherheit rufen Sie aber bitte Ihre Krankenkasse an, die kann Ihnen ganz genau sagen, ob diese Kombination so machbar ist.

Gruß,
Astrid

Hallo Butch,

es gibt keine sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Restriktion, die eine gleichzeitige kurzfristige und geringfügige Beschäftigung verbietet. Arbeitsrechtlich kann aber gelten, dass Dein (Haupt-)Arbeitgeber die aus seiner Sicht nebenberufliche Tätigkeit einschränkt oder sogar untersagt.

Sozialversicherungsrechtlich sind kurzfristige und geringfügige Tätigkeit jeweils privilegiert und die für beide geltenden 450€-Grenze wird nicht zusammengerechnet.
Sowohl bei der geringfügig- als auch bei der kurzfristigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung des Lohns vornehmen. Dann kann auf die Regelbesteuerung verzichtet werden. Das ist beim 450€-Job immer günstiger. Ob die Pauschalbesteuerung bei der kurzfristigen Beschäftigung günstiger ist, hängt von Deinem persönlichen Steuertarif ab. Der Pauschalsteuersatz für die kurzfristige Beschäftigung beträgt 25%.

Wichtig ist vielleicht noch der Hinweis, dass die beiden Nebentätigkeiten nicht beim selben Arbeitnehmer sein dürfen.

Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen?

Viele Grüsse

Vielen lieben Dank, das war sehr aufschlussreich!
Ich denke einer Aufnahme der Tätigkeit steht somit nichts mehr im Wege. Mein Arbeitgeber verbietet mir Arbeitsvertraglich lediglich eine Nebentätigkeit, wenn diese meine Haupttätigkeit beeinflusst oder in derselben Branche ausgeübt wird (Konkurrenz). Dies ist aber nicht der Fall. Zudem handelt es sich auch um einen völligen neuen Arbeitgeber bei der kurzfr. Beschäftigung.

Nochmals vielen Dank für die Informationen!

Diese Information habe ich gebraucht! Herzlichen Dank! :smile:

Lieben Dank! :smile:

Diese Information habe ich gebraucht! Herzlichen Dank! :smile:

Gerne, wir müssen antworten!

Hallo,
wieviele Jobs du neben Deinem Vollzeitjob machst, ist Deine Sache - Ärger könnte nur Dein Vollzeit-AG machen, wenn Du deswegen dort nicht mehr klarkommst (z.B. ständig übermüdet).
Steuerlich läuft das als „normaler“ Hinzuverdienst, also volle Abgabenpflicht.
Gruß
U.Daniel

Hallo,

ich kann dir Frage nur teilweise beantworten, hoffe aber das es trotzdem hilfreich ist.

a) in D gibt es eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden die Woche (natürlich mit einigen Ausnahmen), welche zu beachten wäre
b) der (Haupt-) Arbeitgeber sollte gefragt werden, ob der Arbeitnehmer zusätzlich (nebenberuflich) eine Beschäftigung nachgehen darf. Hintergrund ist z.B. die (vom AG) zu beachtende Fürsorgepflicht oder z.B. auch eine mögliche Konkurrenz (z.B. im Versicherungswesen).
c) was die Steuer betrifft, wird es sich vermutlich beim Lohnsteuerjahresausgleich klären (sprich: evtl. Steuernachzahlung).

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

der 400 Euro-Job hat keine Auswirkungen auf deine Steuern und braucht auch nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden.

Wegen der kurzfristigen Beschäftigung musst Du allerdings einiges mehr beachten. Lies mal hier nach:
http://www.ratgeber-steuer24.de/Aushilfen_Ferienjobb…

Gruß
Ralf

Hallo!

Weiß jemand ob ich einen 400-Euro-Job und eine kurzfristige
Beschäftigung gleichzeitig ausüben kann, während ich einer
sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nachgehe

Das geht nebeneinander:

www.zbv-rlp.de/uploads/tx_ofdpreprint/zbv14_verg006.pdf

Seite 2, Absatz oben rechts. Die 400 €-Grenze ist ab 2013 auf 450 € heraufgesetzt.

Hallo,

wenn ich die Frage richtig verstanden habe, soll neben einer Vollzeitbeschäftigung mit Steuerklasse 1 ein Zusatzjob über €400,-- aufgenommen werden.

Wenn der 1. Job voll versteuert wird, steht einem 2. Nebenjob auf 400,-- Basis nichts im Wege.

Grüße holzbein59

nicht ganz. Es besteht neben einer Vollzeitbeschäfftigung schon eine Nebentätigkeit auf 400-Euro-Basis. Neben diesen beiden Tätigkeiten soll nun auch noch eine Beschäftigung auf kurzfristiger Basis bestehen. Letztendlich also 3 Tätigkeiten parallel. Ich wusste bisher jedoch nicht welche Konsequenzen das hat, aus steuerlicher Sicht.

Neben einer Vollzeitbeschäftigung ist ein 400 Euro-Job nicht möglich, da die beiden Jobs zusammengerechnet werden und somit die Grenze von 400 Euro überschritten wird.

mfG U.G.