400 € Jobbler in Kleingewerbe beschäftigen

Hi Leute,

ich betreibe neben meinem Job ein Kleingewerbe nach §19 UStG. Da ich Elektroinstallationen erstelle und teilweise alleine diese Arbeiten nicht schaffe, benötige ich einen Angestellten.

Gibt es eine Möglichkeit, solch jemanden einzustellen und zu vergüten, ohne ihn großartig anmelden oder Sozialabgaben zahlen zu müssen?

Ich dachte an die Anstellung auf 400,- € Basis. In wie weit wäre das möglich und sinnvoll?

Thorsten

Also soweit ich weiß geht das nicht ohne anmelden. Der Angestellte muss ja versichert sein. Is die Frage ob sich das für dich lohnt, da glaub ich ungefähr 130€ für dich noch drauf kommen an Abgaben für ihn…

Hallo Prinzipell auf alle Fälle möglich allerdings muss man mittlerweile auch bei 400 EUR Kräften, wenn auch nur wenig, Sozialabgaben leisten. Über die Höhe würde ich evtl. beim Finanzamt nachfragen.

Gruß

Hallo Thorsten,

An für sich spricht nichts gegen einen angestellten auf 400,-€ Basis.
Bedenke aber bitte die Arbeitszeit des einzustellenden Arbeiters.
Sozialabgaben hast du keine (soweit ich das weis)
Das selbe Thema hatte ich mit meiner Krankenkasse durchgesprochen.
Arbeitest du woanders noch oder ist das dein einziges einkommen?
Wenn du selber den Arbeitnehmer-Status hast währe es das beste was du machen konntest. Denn da zahlst du garnichts an Krankenkasse Rentenversicherung u.s.w.
(So ist es bei mir! ABER: nur solange du keinen Arbeitgeber-Status hast!)

(Ich übernehme für meine Antworten keine Haftung! Jeder ist für das was er tut selbst verantwortlich!
Dieser Text ist eine persönliche Absicherung!)

Hi marvin2712,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich selbst bin neben dieser „selbstständigen Arbeit“ als Arbeitnehmer beschäftigt und übe dieses Gewerbe nur am Wochenende oder Abends aus.

Ich sehe auch zu, dass ich selbst nicht über die 400,- € Marke heruntergerechnet pro Monat komme, damit ich mich nicht selbst einen Krankenkassen- oder Rentenbeitrag leisten muss.

Wie sind denn die Arbeitszeiten für einen Beschäftigten in meinem Betrieb? Was muss ich dabei beachten, wenn du das Thema schon einmal ansprichst?

Thorsten

Gibt es eine Möglichkeit, solch jemanden einzustellen und zu
vergüten, ohne ihn großartig anmelden oder Sozialabgaben
zahlen zu müssen?

Ich dachte an die Anstellung auf 400,- € Basis. In wie weit
wäre das möglich und sinnvoll?

Hallo Thorsten,

natürlich kannst du einen Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis anstellen. Allerdings muss das Nebengewerbe den Betrag auch abwerfen. Und bei den 400 Euro alleine bleibt es nicht, da du als Arbeitgeber auch noch die pauschale Lohnsteuer, sowie einen geringen Satz an Sozialabgaben zahlen musst. Lediglich für den Arbeitnehmer bleibt diese Beschäftigung sozialversicherungsfrei, Näheres dazu kannst du auch unter http://www.gruenderlexikon.de/minijob nachlesen. Er kann aber entscheiden, dass er freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung zahlt, dann ist die Auszahlung, die er erhält, geringer.

Deshalb würde ich in erster Linie genau rechnen, ob die 400-Euro-Kraft finanzierbar ist. Denn diese Beträge fallen dann auch monatlich an, wie bei einem ganz normalen Arbeitgeber.

Wie sind denn die Arbeitszeiten für einen Beschäftigten in
meinem Betrieb? Was muss ich dabei beachten, wenn du das Thema
schon einmal ansprichst?

Arbeitszeit
Die Grenze von 15 Stunden/Woche für geringfügig Beschäftigte gibt es nicht mehr. Trotzdem kann bei 400 Euro die Arbeitszeit nur recht gering sein, da sonst der Gleichheitsgrundsatz mißachtet würde.

Wenn das Gehalt nicht über 400 Euro liegen soll, muß deshalb zuerst errechnet werden, was der Arbeitnehmer bei Vollzeit verdienen würde. Dabei sind Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld auf den Monatslohn umzurechnen. Dann muß man feststellen, welcher Prozentsatz von diesem Monatseinkommen 400 Euro wären, und entsprechend die Arbeitszeit festlegen.

Beispiel: bei Vollzeit (40 Stunden) würde der Arbeitnehmer 1.600 Euro monatlich und ein 13. Gehalt als Weihnachtsgeld erhalten. Das Monatseinkommen liegt also bei durchschnittlich 1.733,33 Euro. 400 Euro wären ca. 23 % hiervon. 23 % von 40 Stunden sind 9,2 Stunden. Ergebnis: der Arbeitnehmer wird mit 9 Stunden je Woche (22,5 %) beschäftigt, er erhält 360 Euro Monatslohn und 360 Euro Weihnachtsgeld, das sind im Monatsdurchschnitt 390 Euro. Damit ist er gerade noch sozialversicherungsfrei. Bei der nächsten allgemeinen Lohnerhöhung im Betrieb wird er allerdings diese Grenze überschreiten, wenn nicht (mit seiner Zustimmung!) die Arbeitszeit entsprechend gekürzt wird.

Auszug: http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Arbeits…

Hallo, da habe ich leider wenig Ahnung, aber soweit ich weiss muß man das pauschal versteuern und auch sozialversichern. Gruß Anne

ich betreibe neben meinem Job ein Kleingewerbe nach §19 UStG.
Da ich Elektroinstallationen erstelle und teilweise alleine
diese Arbeiten nicht schaffe, benötige ich einen Angestellten.

Gibt es eine Möglichkeit, solch jemanden einzustellen und zu
vergüten, ohne ihn großartig anmelden oder Sozialabgaben
zahlen zu müssen?

Ich dachte an die Anstellung auf 400,- € Basis. In wie weit
wäre das möglich und sinnvoll?

Thorsten