wenn die 400,-€ Jobs im April kommen, stellt sich mir die Frage, ab welchem Betrag oder Stundenzahl sich ein Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis realisieren lässt. Gibt es untere Grenzen ?
Meines Wissens nach nicht.
Dann wäre demnach auch ein Job von einer Stunde die Woche mit 10€ Verdienst sozialversicherungspflichtig.
Stimmt das so ?
wenn die 400,-€ Jobs im April kommen, stellt sich mir die
Frage, ab welchem Betrag oder Stundenzahl sich ein
Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis realisieren
lässt. Gibt es untere Grenzen ?
ja, nämlich 400 Euro. Ab 400,01 Euro ist man versicherungspflichtig.
Gruß
Marian
sorry aber ich glaube du irrst
ja, nämlich 400 Euro. Ab 400,01 Euro ist man
versicherungspflichtig.
meines Erachtens auch darunter mit 12% pauschal
Hallo,
uns liegen die Durchführungsbestimmungen noch nicht vor,
z.Zt. sieht es aber so aus,
bis 400,00 Euro und unter 15 Std. wöchentlich fällt nur
die Pauschalw an, die vom Arbeitgeber allein zu tragen ist,
darüber hinaus soll eine Gleitformel geben die aber meines
Wissen nach nur das Entgelt betreffen soll - wie gesagt,
genaues kann ich derzeit noch nicht sagen.
Gruss
Günter
genau…
Hallo Günter,
dies stimmt mit meinen Informationen überein.
Meine Frage ist jetzt, wenn diese PAuschale zu zahlen ist, bedeutet das, es handelt sich um ein Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Grenzen bisher 325€ und 20 Stunden die Woche
Nach meiner Meinung ist es gerade der Sinn, die geringer entlohnten Beschäftigungen in die Versicherungspflicht zu drücken.
Die Folge wären mehr Beschäftigungsverhältnisse, da die Abgabe gering ist, könnte ies funktionieren…
Gruß
Theo
Meine Frage ist jetzt, wenn diese PAuschale zu zahlen ist,
bedeutet das, es handelt sich um ein
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Nein. Laut meinem Steuerberater sind die „Pauschalen“ (also bis 400 Euro) in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Ein guter Steuerberater sollte sowas auch jetzt schon beantworten können, meiner konnte es jedenfalls.
Gruß
Marian
Ok
Hallo Marian,
ich danke für die Antwort.
Grundzone bis 400 Euro
Die „Grundzone“ umfasst Arbeitsverdienste bis 400 Euro. Sie ähnelt der bisherigen Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (325-Euro-Jobs). Ab 2003 sind Beschäftigte mit diesem Einkommen von Steuern und Sozialabgaben befreit.
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