Hallo,
hat man als 400 € Kraft einen rechtlichen Anspruch auf Austellung eines Arbeitszeugnisses?
Und: Muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen - oder reicht eine formlose, mündliche Kündigung?
Danke schonmal!
Hallo,
hat man als 400 € Kraft einen rechtlichen Anspruch auf Austellung eines Arbeitszeugnisses?
Und: Muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen - oder reicht eine formlose, mündliche Kündigung?
Danke schonmal!
Moin
hat man als 400 € Kraft einen rechtlichen Anspruch auf
Austellung eines Arbeitszeugnisses?
Natürlich
Und: Muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich
erfolgen - oder reicht eine formlose, mündliche Kündigung?
Es bedarf auch beim Minijobber die Schriftform.
Schönes Wochenende
Hermann J.