Hallo,
Der Zoll sieht das nicht, die Meldungen gehen an die Mini-Job
Zentrale. Ob sich dort jemand die Meldungen überhaupt ansieht,
weiß ich nicht. Vielleicht verläßt man sich dort auf die
Betriebsprüfungen, die uch rückwirkende Zeiträume erfassen.
Und die Minijob-Zentrale ist auf dem Auge auch blind.
Mal etwas zum Melde- und Beitragsverfahren.
Grundsätzlich sind das zwei verschiedene paar Schuhe.
Die Meldungen müssen personenbezogen abgegeben werden. Der Arbeitnehmer muss angemeldet, abgemeldet werden, Jahresmeldung muss erstellt werden wenn er Jahresübergreifend da ist und was man für Sachen sonst noch melden kann. In der Meldung ist dann der Zeitraum anzugeben, Beitragsgruppe, Personengruppe, Krankenkasse, und seit ein paar Jahren auch die Daten zu Unfallversicherung (Betriebsnummer der BG, Mitgliedsnummer, Gefahrtarifstelle, Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle, uv-pflichtiges EG, Stunden).
Für die Meldungen gelten bestimmten Fristen, z.B. ist die Jahresmeldung bis zum 15.04. des Folgejahres abzugeben; man muss es also nicht jeden Monat tun.
Die Beitragsabrechnung steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Arbeitgeber muss der Krankenkasse jeden Monat per Beitragsnachweis mitteilen, wie viele Beiträge er an sie zu zahlen hat. Erst mit diesem Nachweis weiß die Krankenkasse überhaupt, wie viele Beiträge sie einzuziehen hat. Zudem gibt der Arbeitgeber diesen monatlichen Nachweis für alle Arbeitnehmer zusammen ab, die bei einer Krankenkasse versichert sind. Hat er vier Minijobber, so landen die alle auf einem einzigen Beitragsnachweis und alle Beiträge von denen stehen dadrauf.
Wenn die Minijob-Zentrale nun diesen Nachweis bekommt, weiß sie weder, wie viele Arbeitnehmer dahinter stecken, noch weiß sie, ob die Beiträge in der richtigen Höhe sind.
Einzige Möglichkeit ist, mal einen Summenabgleich zu machen. D.h. aus den nachgewiesenen Beiträgen werden die Entgelte hoch gerechnet und mit dem abgeglichen, was für den Arbeitnehmer gemeldet wurde. Früher waren die Kassen dazu verpflichtet, manche machen das auch noch, aber die meisten machen das nicht mehr.
Einzige Möglichkeit wäre noch, dass die Kasse aufgrund des Stundenentgelts stutzig wird, in der Meldung sich das selbst auszurechen aus Entgelt und Stunden in der Unfallversicherung. Aber das ist eigentlich auch hinfällig, da diese selten stimmen und man auch Pauschalwerte verwenden kann. Diese dienen meines Wissens lediglich statistischen Zwecken.
Zusammenfassend kann man also sagen:
- die Krankenkasse weiß nicht, ob alle Arbeitnehmer angemeldet wurden
- die Krankenkasse kann nicht nachvollziehen, für wen überhaupt Beiträge nachgewiesen werden
- die Krankenkasse hat keine Ahnung, ob alles ausgezahlte Arbeitsentgelt auch verbeitragt wurde.
Soweit ich weiß, hat die Minijob-Zentrale nicht zehntausende von Mitarbeitern und hat gut und gerne 7 Millionen geringfüg Beschäftigte zu betreuen. Das da Unregelmäßigkeiten durchs Raster fallen und niemand sie bemerkt, ist da nur verständlich.
LG
S_E