400€ Minijob, aber geringer angemeldet. Strafe?

Ein Arbeitnehmer in einem Minijob bekommt die vereinbarten maximalen 400€ pro Monat ausbezahlt.
Der Arbeitgeber hat den Minijobber jedoch nur mit z.B 200€ Verdienst angemeldet.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer?
Gilt hier der volle Strafbestand der Schwarzarbeit?
Macht es einen Unterschied ob der Arbeitnehmer von der zu geringen Anmeldung gewusst hat?
Wie kann der Staat so ein Vorgehen kontrollieren?

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Arbeitgeber

Nach Prüfung durch die DRV erst einmal Nachzahlung aller pauschalen Sozialabgaben. Ob der Betriebsprüfer Strafanzeige stellt vemag ich nicht zu beurteilen.

und dem Arbeitnehmer?

Wodurch solle er sich strafbar gemacht haben ? Er ist nicht verplfichtet, die Abrechnungen des AGs, wenn er sie überhaupt erhält, nachzuprüfen.

Wie kann der Staat so ein Vorgehen kontrollieren?

Durch regelmäßige Betriebsprüfungen der Sozialversicherung. Im Gegensatz zu Steuerprüfungen finden diese regelmäßig und auch in Kleinbetrieben statt.

Hallo Nordlicht

und dem Arbeitnehmer?

Wodurch solle er sich strafbar gemacht haben ? Er ist nicht
verplfichtet, die Abrechnungen des AGs, wenn er sie überhaupt
erhält, nachzuprüfen.

Das ist aber ein ganz schmales Brett, das Du da beschreitest. Zumindest was die Sicherheit angeht, mit der Du die Risikolosigkeit für den AN einschätzt. Irgendwie gelangen die 400€ ja in seinen Besitz. Und ich glaube nicht, daß das Geld voll überwiesen wird, auch wenn man die Doofheit mancher AG nicht unterschätzen sollte :wink: Und vielleicht bekommt der AN ja 200 Euro überwiesen oder per Quittung ausgezahlt und 200 Euro so. Da wünsche ich ihm viel Spaß, wenn er später seine Ahnungslosigkeit vor dem Zoll oder dem Richter kundtun will…

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Zumindest was die Sicherheit angeht, mit der Du die
Risikolosigkeit für den AN einschätzt. Irgendwie gelangen die

Mir selber fällt es schwer, als AG die Meldungen für meine Mini-Jobber richtig auszufüllen und da soll ein Arbeitnehmer festestellen, ob seine Abrechnung fehlerhaft ist ?

Gruß

Nordlicht

Danke erstmal für eure schnellen Antworten.

Nehmen wir mal an der AN weiss das der AG nur mit 200€ angemeldet hat,
weil dieses in einer unprofessionellen Gehaltsabrechnug angegeben ist die einen Stundenlohn von 1€ zeigt.
Der AN kann aber eigentlich nichts dagegen machen weil sonst jemand anders den Job macht der nicht so schlaue Fragen stellt. :smile:

Dem Zoll muss es doch schon komisch vorkommen wenn der AG einen AN mit 1€ pro Stunde anmeldet, oder?

Dem Zoll muss es doch schon komisch vorkommen wenn der AG einen AN mit 1€ pro Stunde anmeldet, oder?

Der Zoll sieht das nicht, die Meldungen gehen an die Mini-Job Zentrale. Ob sich dort jemand die Meldungen überhaupt ansieht, weiß ich nicht. Vielleicht verläßt man sich dort auf die Betriebsprüfungen, die uch rückwirkende Zeiträume erfassen.

Hallo,

Der Zoll sieht das nicht, die Meldungen gehen an die Mini-Job
Zentrale. Ob sich dort jemand die Meldungen überhaupt ansieht,
weiß ich nicht. Vielleicht verläßt man sich dort auf die
Betriebsprüfungen, die uch rückwirkende Zeiträume erfassen.

Und die Minijob-Zentrale ist auf dem Auge auch blind.

Mal etwas zum Melde- und Beitragsverfahren.

Grundsätzlich sind das zwei verschiedene paar Schuhe.

Die Meldungen müssen personenbezogen abgegeben werden. Der Arbeitnehmer muss angemeldet, abgemeldet werden, Jahresmeldung muss erstellt werden wenn er Jahresübergreifend da ist und was man für Sachen sonst noch melden kann. In der Meldung ist dann der Zeitraum anzugeben, Beitragsgruppe, Personengruppe, Krankenkasse, und seit ein paar Jahren auch die Daten zu Unfallversicherung (Betriebsnummer der BG, Mitgliedsnummer, Gefahrtarifstelle, Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle, uv-pflichtiges EG, Stunden).

Für die Meldungen gelten bestimmten Fristen, z.B. ist die Jahresmeldung bis zum 15.04. des Folgejahres abzugeben; man muss es also nicht jeden Monat tun.

Die Beitragsabrechnung steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Arbeitgeber muss der Krankenkasse jeden Monat per Beitragsnachweis mitteilen, wie viele Beiträge er an sie zu zahlen hat. Erst mit diesem Nachweis weiß die Krankenkasse überhaupt, wie viele Beiträge sie einzuziehen hat. Zudem gibt der Arbeitgeber diesen monatlichen Nachweis für alle Arbeitnehmer zusammen ab, die bei einer Krankenkasse versichert sind. Hat er vier Minijobber, so landen die alle auf einem einzigen Beitragsnachweis und alle Beiträge von denen stehen dadrauf.

Wenn die Minijob-Zentrale nun diesen Nachweis bekommt, weiß sie weder, wie viele Arbeitnehmer dahinter stecken, noch weiß sie, ob die Beiträge in der richtigen Höhe sind.

Einzige Möglichkeit ist, mal einen Summenabgleich zu machen. D.h. aus den nachgewiesenen Beiträgen werden die Entgelte hoch gerechnet und mit dem abgeglichen, was für den Arbeitnehmer gemeldet wurde. Früher waren die Kassen dazu verpflichtet, manche machen das auch noch, aber die meisten machen das nicht mehr.

Einzige Möglichkeit wäre noch, dass die Kasse aufgrund des Stundenentgelts stutzig wird, in der Meldung sich das selbst auszurechen aus Entgelt und Stunden in der Unfallversicherung. Aber das ist eigentlich auch hinfällig, da diese selten stimmen und man auch Pauschalwerte verwenden kann. Diese dienen meines Wissens lediglich statistischen Zwecken.

Zusammenfassend kann man also sagen:

  • die Krankenkasse weiß nicht, ob alle Arbeitnehmer angemeldet wurden
  • die Krankenkasse kann nicht nachvollziehen, für wen überhaupt Beiträge nachgewiesen werden
  • die Krankenkasse hat keine Ahnung, ob alles ausgezahlte Arbeitsentgelt auch verbeitragt wurde.

Soweit ich weiß, hat die Minijob-Zentrale nicht zehntausende von Mitarbeitern und hat gut und gerne 7 Millionen geringfüg Beschäftigte zu betreuen. Das da Unregelmäßigkeiten durchs Raster fallen und niemand sie bemerkt, ist da nur verständlich.

LG
S_E

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Hallo Nordlicht

Zumindest was die Sicherheit angeht, mit der Du die
Risikolosigkeit für den AN einschätzt. Irgendwie gelangen die

Mir selber fällt es schwer, als AG die Meldungen für meine
Mini-Jobber richtig auszufüllen und da soll ein Arbeitnehmer
festestellen, ob seine Abrechnung fehlerhaft ist ?

Du meinst, ob ein AN bemerken muß, daß er 400 Euro bekommt, aber nur 200 Euro auf der Abrechnung stehen?

Ja.

Und, wie bereits erwähnt: 200 Euro werden abgerechnet. Ob die jetzt überwiesen oder bar ausgezahlt werden, sei dahingestellt. Bisher fehlt die Stellungnahme des TE leider noch, aber ich vermute mal, daß die restlichen 200 Euro schwarz ausgezahlt werden („Bar auffe kralle ohne Quittung.“) und spätestens da ist es für den AN vorbei. Da hilft keine Unschuldmine und kein Dackelblick oder das Waschen der Hände in Unschuld: Da wird er fällig sein.

Jetzt haben wir ja noch ein paar mehr Details. Eine Abrechnung mit 200 Stunden und einem Stundenlohn von einem Euro. Na, das wird ein Spaß bei einer Betriebsprüfung… :wink:

Und ganz am Schluss sei noch darauf verwiesen, daß der AN die Falschangaben ja zweifelsfrei bemerkt hat. Da nähern wir uns auch schon der Thematik der Falschaussagen…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ich sehe das nicht so lax wie meine beiden Mitstreiter.

Fakt ist: Der AG hinterzieht Sozialabgaben
und
Fakt ist: Der AN weiß dies

Solche Arbeitgeber halten sich für voll schlau, aber viele von den superschlauen AG werden irgendwann mal auseinandergenommen. Vielleicht ist es ein verprellter Ex-AN oder ein Konkurrent oder eine Betriebsprüfung oder oder oder… Glaub mir, ich habe das alles schon erlebt, auch wenn der Zoll beim AG zuhause auftaucht und alles einpackt, was bei der Wahrheitsfindung helfen kann. Und danach lädt man die schlauen AN ein, die sich so viele kluge Ausreden ausgedacht haben. Dann nimmt man sich das Seziermesser und schnibbelt sie ganz langsam auseinander.

Und nebenbei gibt es noch hunderte andere Dinge, die hier zu beachten sein könnten, aber aufgrund der bisherigen Angaben noch gar nicht auf dem Plan stehen.

Der AN kann aber eigentlich nichts dagegen machen weil sonst jemand
anders den Job macht der nicht so schlaue Fragen stellt. :smile:

Das Hinnehmen bzw Mitwirken bei einer Straftat wird damit gerechtfertigt, daß man daran ja verdient? Muß ich hierzu wirklich noch was sagen?

Gruß,
LeoLo